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Alt 09.10.2006, 18:06   #1
Boot
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Standard Videoüberwachung - WCM Oktober 06

Mit großen Interesse habe ich mir diesen Artikel durchgelesen. Die Grundaussage des Autors (Videoüberwachung ist eigentlich sinnlos, weil sie Selbstmordattentate nicht verhindern kann und auch andere Delikte können nicht zu 100% geklärt werden) ist falsch.

Wenn man dieser Logik folgen würde, wäre auch die Polizei unnötig, auch sie kann weder einen Taten verhindern noch zu 100% aufklären. Die Aufklärungsrate liegt unter 50%, trotzdem bin ich ganz froh, daß es sie gibt.

Weiters ist es (zum Glück) in Österreich so, daß man zuerst eine Tat begehen muß um vor Gericht gestellt zu werden. Der Gedanke ist frei, erst ab der konkreten Tatvorbereitung wird es strafbar. Also wird es sehr schwer sein, die erste Tat einer Gruppe zu verhindern. Wenn einmal einer bekannt ist, dann kann sein Umfeld untersucht werden und eventuelle Mittäter aus dem Verkehr gezogen werden. Die Welt besteht nicht nur aus Einzeltätern.

Also bin ich derselben "paradoxen" Meinung, daß die Videoüberwachung ausgebaut werden soll, obwohl sie nicht alles verhindert und aufklärt. Ich sehe da eigentlich nichts "paradoxes".


Nachdem ich jedoch die Gefahr des "großmächtigen Terrorsanschlages" bei uns für (relativ sehr) gering halte, hatte ich im Artikel etwas anderes erwartet. Eher eine Meinung zu einer "privaten Videoüberwachung" auf öffentlichen Grund. Gut es betrifft mich, ich überlege auf soetwas und kenne die rechtlichen Grundlagen nicht. Die Sache schaut so aus: Ich wohne in einer Heurigengegend und heuer im Sommer gab es, bei mir und den näheren Nachbarn (10 Häuser auf und ab) einen (schweren) Parkschaden mit Fahrerflucht und 5 abgerissene Spiegel. Nicht der Topterrorist Bin Laden oder Carlos, nein eher der bsoffene X oder Y war es. Wenn man jetzt noch weiß, daß z.B. mein Spiegel inklusive allem 645€ kostet, dann versteht man vielleicht den Zorn.

Andererseits sollte man den "Datenmißbrauch" schon verhindern. Allerdings sollte man zuerst einmal klären was das eigentlich ist. Was hat irgendwer davon, wenn er weiß, daß der X um 23:56 dort war? Oder der Y? Also, wäre es gut wenn man, wie bei der Gesetzgebung, zuerst "Tatbestände" formuliert und dann die Strafen dazu. Diesen Zeiraum von der Tat bis zum Gesetz und dann bis zum Urteil, die werden wir wohl aushalten müssen.
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Alt 09.10.2006, 22:45   #2
tom
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Also ich würd mich nicht freuen, wenn mein Kommen und Gehen ständig von meinem Nachbarn gefilmt wird, wenn dieser auch noch aufzeichnet wer mich besucht, usw. (und das passiert wohl, wenn Du Dein Auto auf der Strasse überwachst.)

Die vereinfachte Frage lautet wohl, hält man "Sicherheit" oder "Anonymität" persönlich für wertvoller.


PS an alle: Wer in den Thread blöd reinquatscht fliegt!
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Alt 10.10.2006, 05:57   #3
Boot
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In Wien gibts halt die "Hausmeisterin" Bei uns nicht

Wenn es das mit dem Parkschaden und den Spiegeln nicht gäbe, würde ich nicht einmal daran denken mir die "Hackn anzutun". Es ist halt immer eine "Kosten - Nutzen - Rechnung". Wer wen besucht und von mir aus auch beschlä.. ist mir auch aber sowas von egal, ich will die "Spiegelabbrecher". Aber auch die Nachbarn aber nichts dagegen, die sind sogar dafür. Wie gesagt bei 645€ PRO Stück

Weißt Du wie es rechtlich ausschaut den (öffentlichen) Platz vor dem EIGENEN Grund zu videoüberwachen?

Nachsatz: Um ca 15m Grundgrenze zu überwachen braucht man mindestens 6 Kameras. Wenn diese von sagen wir 22 bis 6 Uhr aufzeichnen sind dies also 8 Stunden, also gesamt 48 Stunden Filmmmaterial. Um dies auszuwerten braucht man wielange? Ich (und auch die Nachbarn, falls sie sowas vorhaben) haben mit der Freizeit etwas besseres vor als die Auswertung von Videomaterial echt

Den Mißbrauch oder ähnliche Gefahren sehe ich eher in den "gewerblichen Anbietern". Die müssen Auswerten und Ergebnisse liefern, nur welche und wen? Der Auftraggeber will eine Gegenleistung, also einen rechtlichen oder/und einen wirtschaftlichen Vorteil. Mir fällt da so spontan "nur" die Verbrechensaufklärung und ein "Bewegungsprofil" im Einkaufscenter ein.
Ohne einer Videoaufzeichnung wäre der Salieradiebstahl auch nicht aufgeklärt worden. Diese Daten (in privater Hand!) sind also NICHT gelöscht worden. Was geschieht mit diesen? Wie werden sie ausgewertet? Wer garantiert dies? Hier sehe ich sehr wohl eine "Datenschutzmißbrauchsgefahr".
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Alt 10.10.2006, 12:49   #4
Marc
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Hallo Boot,

herzlichen Dank für deine ausführliche Diskussion auf der Basis meines Artikels. Ich möchte zu verschiedenen Fragen / Anmerkungen antworten; dabei stelle ich dein Posting etwas um:

Zitat:
Original geschrieben von Boot
Die Sache schaut so aus: Ich wohne in einer Heurigengegend und heuer im Sommer gab es, bei mir und den näheren Nachbarn (10 Häuser auf und ab) einen (schweren) Parkschaden mit Fahrerflucht und 5 abgerissene Spiegel. Nicht der Topterrorist Bin Laden oder Carlos, nein eher der bsoffene X oder Y war es. Wenn man jetzt noch weiß, daß z.B. mein Spiegel inklusive allem 645€ kostet, dann versteht man vielleicht den Zorn.
Hier räumst du ja selbst ein, die Sache emotional zu sehen. Aber: Willst du wegen 645 € Schaden eine Videoüberwachungsanlage mit verschiedenen Kameras, Verkabelungen, Monitoren, Aufzeichnungsgeräten anschaffen? Wenn du nun noch dein Stundenlohn zum Anschauen all der Aufzeichnungen der Kameras rechnest – dann macht deine Forderung schon wirtschaftlich keinen Sinn. Ja, man kann denen Zorn verstehen, wie du schreibst, aber das ist kein gutes Argument.

Dann bleibt das Argument, was die Überwachung leisten kann. Auf den Bändern siehst du, wie unbekannte und im Dunkeln kaum erkennbare Täter dein Auto aufbrechen und davonlaufen. Weder wurde die Tat damit verhindert, noch hast du einen weiterführenden Ermittlungsansatz bei schlechten Videoaufnahmen. Das steht auch so im Artikel: Videoüberwachung ist kein Wundermittel. Nur in ganz bestimmten Situationen können ganz bestimmte, harmloses Delikte aus dem Bereich der einfachsten Kriminalität verhindert werden.

Aber die Frage ist doch die: Wärest auch du bereit, von deinem Nachbarn Tag und Nacht überwacht zu werden, wie, wann und mit wem du dein Haus verlässt oder betrittst? Du magst es vielleicht sogar nicht schlimm finden – „ich habe nichts zu verbergen“. Aber wenn du nichts zu verbergen hast, wieso trägst du dann eigentlich (zumindest auch im Sommer) Kleidung? Das ist kein blöder Vergleich, im Gegenteil: Der Mensch mit seiner Würde, dessen Teil nun einmal die Privatheit ist, gibt aus Prinzip nicht alles von sich preis. Und die Menschenwürde ist höchstes Gut. Deshalb auch Kleidung im Sommer, und deshalb etwa auch Bankgeheimnis. Du magst es anders richtig finden. Aber auch wenn du Linksverkehr für besser hältst, gibt es in Österreich doch Rechtsverkehr. Und auch wenn du bei Videoüberwachung keinen Eingriff in die Menschenwürde siehst, sieht das die österreichische Rechtsordnung anders.

Den Grund erklärt ja ebenfalls der Artikel: In einer modernen, digitalen und vernetzten Welt wird der Mensch in seiner freien Entfaltung gehemmt, wenn er nicht mehr absehen kann, wer wie wo wann und was über ihn weiß und diese einzelnen Daten auch noch kombinieren kann. Der Mensch ist in unserer Rechtsordnung kein Fisch hinter der Scheibe, der sich beliebig im Interesse höherer Zwecke überwachen lassen muss. Sondern der Mensch mitsamt seiner Würde ist das höchste Gut in unserer Rechtsordnung.

Das Problem dieser Überlegungen, gerade auch im Kontext der Videoüberwachung, ist – wie es übrigens auch im Artikel steht – dass die Gedanken zur Menschenwürde sehr abstrakt sind und sich immer leicht mit einer Straftat argumentieren ließen. Was wiegt mehr? Die Menschenwürde deiner Nachbarn oder dein abgefahrener Außenspiegel? Wie soll aber überhaupt schon die Beeinträchtigung von Nachbars Menschenwürde gemessen werden?

Bedenken muss du auch, dass die Videoüberwachung nicht lediglich in die Menschenwürde von Tätern eingreift, sondern im Gegenteil fast ausschließlich Unverdächtige erfasst. Meinst du, tausende, völlig unbescholtene Besucher des Heurigen fänden die Überwachung und Protokollierung ihres Besuches wegen eines Außenspiegels verhältnismäßig? Überwachung ist kein Selbstzweck, sondern muss sich der Menschenwürde unterordnen, erst recht, wenn die Videoüberwachung entgegen der Versprechen kaum Taten verhindern kann und auch bei der Aufklärung nur teilweise hilfreich sein kann.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Wenn man dieser Logik folgen würde, wäre auch die Polizei unnötig, auch sie kann weder einen Taten verhindern noch zu 100% aufklären. Die Aufklärungsrate liegt unter 50%, trotzdem bin ich ganz froh, daß es sie gibt.
Nein, denn du lässt unberücksichtigt, dass im Gegensatz zur bloßen Existenz der Polizei die Videoüberwachung einen Grundrechtseingriff darstellt. Anstatt auf die bloße Existenz der Polizei abzustellen, müsste du konkrete Eingriffsmaßnahmen heranziehen. Etwa so: Die Polizei darf regelmäßig einmal im Jahr jede Wohnung eines Bürgers durchsuchen. Einfach so und ohne Anfangsverdacht. Natürlich bringt das meist nicht, aber in einigen Fällen gibt es Zufallsfunde als Ermittlungsansatz. Wärest du dann auch froh, dass es diese Maßnahmen gibt?
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 12:50   #5
Marc
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Boot
Weiters ist es (zum Glück) in Österreich so, daß man zuerst eine Tat begehen muß um vor Gericht gestellt zu werden. Der Gedanke ist frei, erst ab der konkreten Tatvorbereitung wird es strafbar. Also wird es sehr schwer sein, die erste Tat einer Gruppe zu verhindern.
Ein bisschen widersprichst du dir selbst: Wo soll denn nun die Grenze der Strafbarkeit liegen? Bei der Begehung der Tat? („zuerst eine Tat begehen“) Oder schon „ab der konkreten Tatvorbereitung“? Vorbereitung, Versuch, Begehung … das sind juristisch ganz verschiedene Zeitpunkte. Auch gibt es etwa noch die strafbare Anstiftung oder die strafbare Nichtanzeige geplanter Straftaten. Das liegt ebenfalls alles ggfs. weit vor Herbeiführung eines Taterfolgs.

Hier können einige Ermittlungsmaßnahmen helfen. V-Männer oder Telefonüberwachung etwa können auch schon die Planung von Straftaten aufdecken. Die Videoüberwachung allerdings gerade nicht. Das ist ein entscheidendes Argument gegen die Videoüberwachung. Dazu ein Zitat aus dem Artikel: „Nimmt man diesen Gedanken auf und denkt ihn konsequent zu Ende, dann bedeutet doch dies nichts anderes, als dass sich jedem potenziellen Attentäter die Chance für einen Anschlag oder Anschlagversuch ergäbe, um ihn dann an Hand der Identifikation über die Videoüberwachung aus dem Verkehr zu ziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein ernst zu nehmendes Sicherheitskonzept ist,“

Zitat:
Original geschrieben von Boot
Also bin ich derselben "paradoxen" Meinung, daß die Videoüberwachung ausgebaut werden soll, obwohl sie nicht alles verhindert und aufklärt.
Du räumst ein, dass die Videoüberwachung nicht hilft. Semantisch verknüpfst du diese Erkenntnis gerade in kausaler Weise „also“. Aber wo ist dein Argument? Du siehst, Videoüberwachung hat klare Schwächen. „Also“ forderst du mehr? Viel zu trinken, hilft bei einem Beinbruch nicht. „Also“ noch mehr trinken?

Hast du vielleicht übersehen, dass anstelle von Videoüberwachung einfach andere Maßnahmen besser helfen könnten? Wieder ein Zitat aus dem Artikel: „Auch Peter Schaar beklagt, die Diskussion über das Problem der Überwachung werde „vielfach verkürzt geführt“. Der oberste Datenschützer beklagt, „bisweilen wird ausgeblendet“, was die jeweilige Maßnahme bewirken könne und ob es Alternativen gäbe“


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Ich sehe da eigentlich nichts "paradoxes".
Die Wertung als „paradox“ ist von dir hier etwas missverstanden worden. Das soll keine persönliche Kritik sein, sondern mag ja auch Schwäche des Textes sein. Als paradox bezeichnet der Artikel das Verhalten der Politik, sowohl aus Erfolgen als auch aus Misserfolgen der Videoüberwachung jeweils die genau gleiche Schlussfolgerung zu ziehen, dass deshalb mehr Videoüberwachung her muss.

Aus einer Tatsache und aus einer dem diametral entgegen stehenden Tatsache denn gleichen Schluss zu ziehen, ist widersprüchlich.

Gerade dass darin kein Argument liegt, zeigt sich, dass man die „Begründung“ auch mit vertauschten Vorzeichen anführen könnte: Bringt eine Videoüberwachung einen Erfolg, ist dass das Zeichen, dass wir nicht noch mehr Kameras brauchen. Denn wir haben ja schon genug. Bringt eine Videoüberwachung keinen Erfolg, ist dass das Zeichen, dass wir nicht mehr Kameras brauchen. Denn sie nutzen ja nichts.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 14:40   #6
Boot
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Stimmt, och sehe es sehr emotional, es handelt sich ja um ca 2/3 meines Nettomonatslohns ;-)

Zitat:
... Willst du wegen 645 € Schaden ...
Ähhhh, Deine Mathematiknote? Oder hast Du die Zahl 5 einfach überlesen? Den Parkschaden gab es ja auch noch. Was kostet eine neue rechte hintere Ecke bei einem Cherokee? Ich habe den Besitzer nicht gefragt, billig war es sicher nicht. Wer sagt sagt, daß mein Auto nicht das Nächste ist? Damals parkte ich hinter ihm, also reiner Zufall ....

Zitat:
.... Wenn du nun noch dein Stundenlohn zum Anschauen ....
Ähhhhh, wieder ein Trugschluß, warum sollte ich mir etwas anschauen, wenn ich in der Früh keinen Schaden feststelle? Ich schrieb doch:

Zitat:
... haben mit der Freizeit etwas besseres vor als die Auswertung ...
Zitat:
...bei schlechten Videoaufnahmen ...
Hängt von der Kamera, den Lichtverhältnissen und der Entfernung ab. Einen Versuch ist es wert. Übrigens kenne ich jemanden, dem hat dauernd irgendwer die, in ca 2m Höhe angebrachten, Blumenkisten heruntergerissen. So jede Woche einmal, dann hat er eine Kamera montiert und aus war es damit. Ob die allerdings echt ist, weiß ich nicht ;-)

Zitat:
Aber die Frage ist doch die:.....
Rein prinzipiell - nein. Mit einer Ausnahme: wenn er sagt warum und was mit den Aufnahmen geschieht. Wenn er sie, wenn nichts passiert, ungesehen löscht, warum nicht? Er könnte mir aber ein "G´schichterl drucken", nur WAS hat er davon? Welchen wirtschaftlichen Vorteil? Solange es um "Beweissicherung" oä geht, gut soll so sein.

Zitat:
.... fänden die Überwachung und Protokollierung ihres Besuches wegen eines Außenspiegels ....
Wieder ein Trugschluß ;-) Ich will NICHT den Besucher überwachen, sondern meinen Besitz. Protokolieren tue ich auch NUR den Fahrzeugzustand und NICHT die Passanten. Wenn nichts passiert, ungesehen überschreiben, weil ich habe ja was besseres zum tun. ;-) Klar der Unterschied?

Also ein Marc geht um 18:45 zum Heurigen, trinkt um 18:56 bis !9:12 ein Achterl, von 19:15 bis 19:45 das Zweite, "bratet" von 19:23 bis 19:47 die Kellnerin an. zahlt um 19:51 mit einem 20€-Schein, gibt dabei 30 Cent Trinkgeld und geht um 19:52 mit 0,42 Promille .....

Zitat:
... dass im Gegensatz zur bloßen Existenz der Polizei die Videoüberwachung ,,,
Nächster Trugschluß: Die Polizei EXISTIERT nicht nur, ja es gibt auch Polizisten die herumgehen oder -fahren und schauen. ;-) Ich sehe eigentlich KEINEN Unterschied ob der nette Herr (oder Frau) in Grün (oder blau) direkt schaut oder mit einem Fernglas oder eben einer Kamera. Auf öffentlichen Grund gibt es naturgemäß keine Privatspähre.

Zitat:
... Wo soll denn nun die Grenze der Strafbarkeit liegen? ...
Steht im Gesetz ;-) StGB

Jetzt widersprichst Du Dir:
Zitat:
... Telefonüberwachung ...
Dazu mußt Du ein paar Sachen wissen: Name, Telephonnummer UND einen SEHR starken Verdacht. Der muß sogar so stark sein, daß ein Richter davon überzeugt werden kann. Oder willst Du permanent alle Telephone abhören, wie es die Amis vorhaben? Wenn es soweit gekommen ist, dann wird dieser Verdächtige sowieso überwacht.

Zitat:
... Viel zu trinken, hilft bei einem Beinbruch nicht. „Also“ noch mehr trinken? ...
Unzulässiger Vergleich. :-(

Viel trinken hilft nichts bei einem Beinbruch, also ist trinken sinnlos und somit zu verbieten?

Zitat:
Bringt eine Videoüberwachung einen Erfolg, ist dass das Zeichen, dass wir nicht noch mehr Kameras brauchen. Denn wir haben ja schon genug. Bringt eine Videoüberwachung keinen Erfolg, ist dass das Zeichen, dass wir nicht mehr Kameras brauchen. Denn sie nutzen ja nichts.
Ich habe das "paradox" schon richtig verstanden.

Definiere: ERFOLG.

100% Straftaten und 100% Aufklärung wird es wohl nie geben. Jetzt haben wir, ich glaube so um die 40% Aufklärungsquote. Also sind 1 oder 2% mehr ein Erfolg. Bist Du damit zufrieden oder sollte es doch etwas mehr sein?



Das Hauptproblem, daß ich sehe, ist die "Privatisierung" der Sicherheit. Egal ob es sich um die "Parksheriffs", die Ordnerdienste bei Veranstaltungen, Sicherheitsdienste in Einkaufszentren oä handelt, hier kommen zuviele private Interessen zusammen und die entwickeln dann sicher eine Eigendynamik, die dann nur sehr schwer zum stoppen sein wird.

Hier ist das, gut zumindest mein, Problem ;-)
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Alt 10.10.2006, 14:56   #7
callas
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am Thema vorbei, aber weils mich interessiert:

Warum fährt jemand ein Auto bei dem ein simpler Aussenspiegeltausch 2/3 seines Monatsgehaltes ausmacht ? Da streift man ja mit jedem Parkschaden hart am Privatkonkurs vorbei ....

Ich musste letztes Jahr meinen rechten Aussenspiegel erneuern, KP 30€.
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Alt 10.10.2006, 15:07   #8
Boot
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Ganz einfach:

Minivan, Franzose, Bj 94 mit 7 Sitzen, damit die Kinder, Oma und der Hund hineinpassen.

Der Spiegel ist elektrisch verstellbar und in der Wagenfarbe lackiert, dies macht den Preis aus. Selbdtmontage und in schwarz ist schon etwas billiger aber hier geht es um den "echten" Schaden und dessen komplette Behebung und nicht um das was ich dann selbst mache.

Übrigens, meine Frau verdient auch ein bißchen was
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Alt 10.10.2006, 15:40   #9
Marc
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Boot
Ähhhh, Deine Mathematiknote? Oder hast Du die Zahl 5 einfach überlesen?
Ich sehe keinen Sinn, auf einem solchen, persönlichen Niveau zu argumentieren.

Du hattest du von 645 € Schaden an deinem Spiegel berichtet und damit deinen Zorn und deinen Zuspruch zur Videoüberwachung begründet. Fremde Schäden können aus meiner Sicht schlecht deinen Zorn begründen.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Ähhhhh, wieder ein Trugschluß, warum sollte ich mir etwas anschauen, wenn ich in der Früh keinen Schaden feststelle?
Ich habe nicht geschrieben, dass du jede Aufnahme auswerten sollst. Einzig morgens ein Schaden festgestellt, musst du vielleicht 40 Stunden Aufnahme betrachten: vielleicht 5 Kameras x 8 Stunden die betreffende Nacht aufgenommen. Allein das ist schon beträchtliche Arbeit, die in eine wirtschaftliche Überlegung einbezogen werden muss. Auch in meinem Artikel habe ich dargestellt, dass bei steigendem Ausmaß der Überwachung die Sichtung des Materials immer schwieriger wird, immer mehr Ressourcen der Ermittler beansprucht und inzwischen sogar den Flaschenhals darstellen kann.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Einen Versuch ist es wert. Übrigens kenne ich jemanden, dem hat...
Ein juristisches Argument ist beides nicht.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Wenn er sie, wenn nichts passiert, ungesehen löscht, warum nicht?
Schon in der Erhebung der Daten liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Eine später wie auch immer ausgemalte Verwertung der Daten ist für die Qualifizierung als Eingriff nicht erforderlich.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Wieder ein Trugschluß ;-) Ich will NICHT den Besucher überwachen, sondern meinen Besitz. Protokolieren tue ich auch NUR den Fahrzeugzustand und NICHT die Passanten.
Es kommt bei der Beurteilung des Eingriffs nicht auf deinen Willen an, sondern auf die tatsächliche Wirkung an. Wenn du nur deinen "Besitz überwachen" wolltest, könnte so eine Überwachung keinen Ermittlungsansatz liefern. Was sollte die Überwachung dann ergeben? Dass morgens dein PKW beschädigt ist? Dazu bräuchtest du keine Videoüberwachung. Überhaupt nur Sinn macht die in deinem Kontext geschilderte Überwachung, wenn fremde Personen oder zumindest fremde Fahrzeuge davon erfasst werden. Wie sonst soll denn die in dem Kontext beschriebene Abschreckung funktionieren? Und wie sonst soll die Videoüberwachung dir im Falle einer Beschädigung irgendwie helfen?


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Also ein Marc geht um 18:45 zum Heurigen, trinkt um 18:56 bis !9:12 ein Achterl, von 19:15 bis 19:45 das Zweite, "bratet" von 19:23 bis 19:47 die Kellnerin an. zahlt um 19:51 mit einem 20€-Schein, gibt dabei 30 Cent Trinkgeld und geht um 19:52 mit 0,42 Promille .....
Ich habe nicht geschrieben, dass es um eine Überwachung in dem Laden geht. Nach all den Erörterungen zum Geschehen auf der Straße machte das auch keinen Sinn. Zur Verdeutlichung ein Vergleich aus der Telekommunikationsüberwachung: Es lassen sich Inhaltsdaten überwachen; das ist ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Unbesehen des Inhaltes einer Kommunikation stellt es aber auch schon ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, wenn nur protokoliert wird, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat. Ähnlich liegt es hier: Allein schon die Erhebung von Informationen, wer wann mit wem den Laden betritt und verlässt, stellt eine Überwachung der Personen da. Kameras in dem Laden sind dazu weder erforderlich, noch irgendwie von mir erwähnt.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Nächster Trugschluß: Die Polizei EXISTIERT nicht nur, ja es gibt auch Polizisten die herumgehen oder -fahren und schauen. ;-) Ich sehe eigentlich KEINEN Unterschied ob der nette Herr (oder Frau) in Grün (oder blau) direkt schaut oder mit einem Fernglas oder eben einer Kamera. Auf öffentlichen Grund gibt es naturgemäß keine Privatspähre.
Das habe ich im Artikel erklärt. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung knüpft an eine Erhebung und Speicherung der Daten an. Die findet bei einer Videoüberwachung statt, nicht aber bei einem bloßen Umschauen der Polizei. Deshalb stellt letzteres keinen grundrechtsrelevanten Eingriff dar, und deshalb muss die Videoüberwachung mit Maßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme, TKÜ ö. ä. verglichen werden. Deshalb hatte ich einen entsprechenden Vergleich angestellt.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Viel trinken hilft nichts bei einem Beinbruch, also ist trinken sinnlos und somit zu verbieten?
Der letzte Teil deines Zitates war nicht Teil meines Vergleiches. Es ging um die Kausalität: Die räumst ein, dass Videoüberwachung manches gerade nicht leistet, „also“ verlangst du mehr. Das halte ich für kritikwürdig. Von einem „deshalb verbieten“ haben weder du noch ich in diesem Kontext etwas geschrieben, und ich halte es für einen schlechten Stil, deshalb so zu argumentieren.

Im übrigen geht es auch überhaupt nirgendwo um ein „Verbot“ der Videoüberwachung. Die Frage ist die ganze Zeit, inwieweit eine Videoüberwachung mit der bestehenden Rechtslage in Einklang zu bringen ist. Die Frage nach einem neuen Verbot kam weder im Artikel noch in meinem Posting auf.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 15:42   #10
Marc
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Boot
100% Straftaten und 100% Aufklärung wird es wohl nie geben. Jetzt haben wir, ich glaube so um die 40% Aufklärungsquote. Also sind 1 oder 2% mehr ein Erfolg. Bist Du damit zufrieden oder sollte es doch etwas mehr sein?
Ich möchte noch einmal versuchen, dass klarzumachen, wovon der Artikel handelt, und was auch mit ganz ausdrücklichen Zitaten im Artikel und in meinem ersten Posting erwähnt worden ist. Es kommt nicht lediglich auf das Ergebnis der Aufklärungsquote an. Entscheidend ist der Weg dorthin: Wie stark greift eine Maßnahme in die Grundrechte der Bürger ein und welchen Nutzen bringt sie überhaupt? Für eine wie intensive Anwendung dieser Maßnahme entscheide ich mich deshalb im Rahmen einer Abwägung? Du blendest den Aspekt des rechtlichen Eingriffs völlig und den des sehr eingeschränkten Nutzens weitgehend aus. Das Freiheits- und Menschenbild moderner Demokratien sieht es nicht als erstrebenswert an, vor jeder Straftat geschützt zu sein, wenn der Bürger dafür gleichwohl seiner gesamten Menschenwürde entkleidet einer Totalüberwachung unterzogen wird.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Steht im Gesetz ;-) StGB
Du argumentierst, den Strafverfolgern seien vor Begehung einer Tat die Hände gebunden. Ich erkläre, dass es zahlreiche Mechanismen gibt, die dem widersprechen und dass etwa Versuch, Anstiftung … auch bereits repressive Maßnahmen auslösen können. Welchen Sinn macht als Replik darauf obiger, wenig höflicher Verweis von dir?


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Dazu mußt Du ein paar Sachen wissen: Name, Telephonnummer UND einen SEHR starken Verdacht. Der muß sogar so stark sein, daß ein Richter davon überzeugt werden kann.
Um in deiner Art zu antworten: „Steht im Gesetz“. ;-)

Aber was sollen diese Ausführungen von dir? Was dort steht, ist richtig und mir gut bekannt. Ich habe über entsprechende strafprozessuale Eingriffe eine juristische Dissertation geschrieben und arbeite derzeit als Staatsanwalt.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Klar der Unterschied?
Bei meiner Antwort sollte bereits deutlich geworden sein, dass ich deinen Diskussionsstil nicht ganz konstruktiv fand. Eine sachliche Diskussion fände ich spannender, als persönlich anmutende Versuche des Widerspruchs um des Widerspruchs willens.

Schöne Grüße,
Marc
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