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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.06.2004, 13:41   #11
pc.net
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wenn ein händler über ebay verkauft fällt das IMHO unter "selber schuld"
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 22.06.2004, 15:13   #12
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
wenn ein händler über ebay verkauft fällt das IMHO unter "selber schuld"
damit dürfest du natürlich auch recht haben
werd die platte jetz nicht kaufen - bin gespannt was er mir antwortet.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 22.06.2004, 17:56   #13
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
wenn ein händler über ebay verkauft fällt das IMHO unter "selber schuld"
so jetz hat er sich bei mir gemolden (da gings dann plötzlich schnell ):

Guten Tag,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Die Ablehnung der Ware wird mehrere Abmahnungen für Sie zur Folge haben.

Mit freundlichem Gruß
X



da bin ich ja mal gespannt ...
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Alt 22.06.2004, 18:13   #14
pc.net
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na da bin ich aber gespannt ...

was hast ihm denn geschrieben?
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Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 22.06.2004, 18:27   #15
maXTC
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
was hast ihm denn geschrieben?
geh scheißen piefke


hätte ich geschrieben
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Alt 22.06.2004, 20:05   #16
jayjay
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Sg. Herr X!

Gemäß österr. Konsumentenschutz steht mir ein 7-Tage Rücktrittsrecht zu. Da die Auktion am Donnerstag, 17. Juni, erfolgte ist diese Frist noch nicht verstrichen.
Ich hätte die Ware auch bestellen und sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken können, was für uns beide nur unnötige Kosten aufgeworfen hätte.

Aus diesem Grund hoffe ich, dass Sie auf etwaige Abmahnungen verzichten, die für beide Parteien (und vor allem für Sie) nur unnötigen Ärger bedeuten würden.

Anbei habe ich Ihnen das in Österreich geltende Konsumentenschutzgesetz an diese Email gehängt. Nachzulesen im Bundesgesetz vom 8. März 1979 BGBl. Nr. 140/1979 idF BGBl 111/2002.

Mit freundlichen Grüßen,

jayjay



Konsumentenschutzgesetz:

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.


also, das hat er jetzt als antwort gekriegt: wenn er mir mahnungen schickt wandern die halt einfach in den müll
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Alt 22.06.2004, 20:34   #17
maXTC
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also meine antwort wäre einfacher und verständlicher gewesen
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Alt 22.06.2004, 21:16   #18
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
also meine antwort wäre einfacher und verständlicher gewesen


jetzt scheint er plötzlich schneller zu antworten ...


Guten Tag,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.Die Ablehnung der Ware wird wird Ebay mitgeteilt.

Mit freundlichem Gruß


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Alt 23.06.2004, 00:19   #19
The_Lord_of_Midnight
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verpass ihm unbedingt eine negative bewertung. wenn du eine negative bewertung bekommst, kannst du eine antwort schreiben, warum es dazu gekommen ist.
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Alt 23.06.2004, 08:19   #20
J@ck
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Ist es aber nicht so dass du zumindest seine Gebühren zahlen musst?
Denn von seiner Sicht ist das auch merkwürdig, er zahlt für ein nicht abgeschlossenes Geschäft Gebühren, oder?

Ebay ist da auch etwas empfindlich: Ich glaub du könntest einen "Rauswurf" riskieren.

Aber ich bin eh nur ahnungslos

Erkundige dich in jedem Fall vorher noch bei ebay, in der Hilfe steht sicher einiges zum "Nichtbezahlen".

Edit: Hab ich gerade gefunden: http://pages.ebay.at/help/buy/questi...nted-item.html
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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