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-   -   Ebay - Meldepflicht des Verkäufers? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=137514)

jayjay 22.06.2004 10:50

Ebay - Meldepflicht des Verkäufers?
 
ich habe mir letzte woche bei ebay bei so nem händler eine externe festplatte per sofort kaufen ersteigert. jetzt habe ich ca. 2h nach der ersteigerung so eine standard-mail bekommen, dass ich das geld an das konto mit der nummer überweisen soll ...

1. hab ich das ganze bei ebay.at ersteigert - jetzt ist der händler aus hamburg (als ort war gar nichts angegeben, nur "versand innerhalb österreichs")

2. hab ich ihm dann ne mail geschrieben, dass ich gerne per nachnahme zahlen würde, weil ich keine 140euro nach hamburg überweisen will. zahlungsart stand im angebot "wie unten angeführt", da stand aber nichts - hab dann bei den bewertugen geschaut und da waren einige dabei die anscheinend per nachnahme gezahlt haben - jetzt nicht mehr möglich.


irgendwie kommt mir das ganze nicht mehr seriös vor (zuerst hat die homepage usw. des händlers seriös gewirkt, aber jetzt - naja ...)

und da ich bis heute eh noch keine antwort auf mein mail erhalten habe, ob ich per nachnahme zahlen kann (ist jetzt mittlerweile 6 tage her) wollte ich mal fragen, ob da wer weiss, ob ich das geschäft jetzt als "geplatzt" sehen kann. ich hab ja zwar so einn standardmail erhalten, aber normal gibts da doch auch fristen für die abwicklung.

was soll ich euerer meinung nach tun?
das angebot (externe samsung 160gb usb/firewire für 120euro plus 20euro versand) wär ja schon ganz gut, aber irgendwie trau ich der sache intuitiv nicht.:rolleyes:

miezekatze 22.06.2004 10:56

hm i weiß hilft da jetzt sicha net viel..
aba gibz da niemanden bei ebay an den du dich da wenden kannst der das weiß?

eAnic 22.06.2004 11:10

Mein Tip: Verfasse ihm nochmals eine Mail, wo du auf Nachnahme Lieferung bestehst und fordere ihn (nett natürlich) auf, die HD innerhalb von 7 Werktagen zu liefern, da er Versand per NN nicht explizit ausgeschlossen hat.
Ein wirklich seriöser Händler geht darauf ein.
Lass' dich aber bloss nicht auf Zahlung per Vorauskassa überreden. Was dabei passieren kann, liest man ja immer öfter in diversen Zeitschriften/Foren.

J@ck 22.06.2004 11:13

Wenn der Händler ausschließlich Überweisung als Zahlungsmethode angewählt hat, sieht es schlecht aus.
Oder du schickst ihm einen eingeschriebenen Brief mit der Knete :D Aber es gibt auch den Treuhandservice den ich sehr empfehle...

Geplatzt ist das Geschäft erst wenn du dich an ebay gewendet hast, diese ihm eine Aufforderung senden sich zu melden und er diese Frist ebenfalls nicht einhält. Kommt aber nur selten vor da der Verkäufer größeres Geld zahlen muss an ebay für verkauftes Zeug.

Beim Rest kann ich dir nur empfehlen was ich auch hart gelernt habe: Erst hinschauen, dann kaufen :p

utakurt 22.06.2004 11:14

Viel Spaß mit der Nachnahme:
 
Nachnahmesendungen sind (zumindest bei der Post) furchtbar teuer geworden - mit 20 EUR kömmst da nie hin.

Ich glaube der Empfänger!!! der Nachnahmesendung darf bei erhalt der Sendung zusätzl. zum Nachnahmebetrag 9 EUR abdrücken, der Absender muß erstens erhöhtes porto bei der Aufgabe zahlen und muß dann nochwas für den überwiesenen Betrag berappen (~4 EUR)!!!!! - das alles noch ohne Grundporto - wohlgemerkt!

Wenn der Händler durchgehend gute Bewertung hat, hätte ich kein Problem damit - vielleicht geht's auch via Treuhandservice!

J@ck 22.06.2004 11:20

Es gäbe noch einen Trick der aber schon sehr an der Grenze der Illegalität schwingt:
Die Überweisung nur mit den Daten IBAN/SWIFT und BIC durchführen und KEINEN Namen auf die Überweisung schreiben. Das Geld fließt rüber. Wenn sich der Typ nicht meldet, kann die Bank mit der Begründung keine Übereinstimmung von Konto+Name das Geld zurücküberweisen.
Habe ich 1x (unabsichtlich) gemacht, habe irgendwie nie den Namen bei Auslandsüberweisungen angegeben.

utakurt 22.06.2004 11:34

Clever, clever!

pc.net 22.06.2004 12:31

wenn er sich nicht rührt oder du den verkäufer als nicht (mehr) vertrauenswürdig erachtest, dann tritt doch gemäß konsumentenschutzgesetz (vertragsabschlüsse im fernabsatz) vom kaufvertrag zurück ...

Konsumentenschutzgesetz:
Zitat:

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
du kannst übrigens auch schon VOR zustellung zurücktreten ...

jayjay 22.06.2004 12:37

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Es gäbe noch einen Trick der aber schon sehr an der Grenze der Illegalität schwingt:
Die Überweisung nur mit den Daten IBAN/SWIFT und BIC durchführen und KEINEN Namen auf die Überweisung schreiben. Das Geld fließt rüber. Wenn sich der Typ nicht meldet, kann die Bank mit der Begründung keine Übereinstimmung von Konto+Name das Geld zurücküberweisen.
Habe ich 1x (unabsichtlich) gemacht, habe irgendwie nie den Namen bei Auslandsüberweisungen angegeben.

danke für den guten tipp. werde das wahrscheinlich so machen!
da ich ferial sowieso immer bei ner bank arbeite dürfte das auch kein problem darstellen :) bzw. mal nachfragen ...

jayjay 22.06.2004 12:39

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
wenn er sich nicht rührt oder du den verkäufer als nicht (mehr) vertrauenswürdig erachtest, dann tritt doch gemäß konsumentenschutzgesetz (vertragsabschlüsse im fernabsatz) vom kaufvertrag zurück ...

Konsumentenschutzgesetz:du kannst übrigens auch schon VOR zustellung zurücktreten ...

ich hab auch schon an sowas gedacht ... hm.
bin mir nur eben nicht sicher, wie das bei ebay ist. immerhin muss der verkäufer dann ja trotzdem an ebay gebühren zahlen - oder nicht?

aber 14-tägiges rückgaberecht steht zb. sogar in den abgb des verkäufers. also von dem her...


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