WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 04.04.2004, 12:33   #1
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard Internetrecht

kann dir jemand, von Deutschland aus, der untersagt hat seine Seite zu betreten, des öfteren, dich klagen, das du fernbleibst, und deinen Provider in Wien veranlassen deinen Internet zugang still zu legen?
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 12:43   #2
Heimwerkerkönig
Veteran
 
Benutzerbild von Heimwerkerkönig
 
Registriert seit: 24.07.2003
Alter: 39
Beiträge: 293


Heimwerkerkönig eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

ja, kann er - hausfriedensbruch
____________________________________

Heimwerkerkönig ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 12:50   #3
Pioneer
Inventar
 
Registriert seit: 27.03.2001
Beiträge: 2.207


Pioneer eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ich würde aufpassen, denn ...

____________________________________
Prost

Pioneer

In Russland zählt Bier seit einigen Jahren offiziell zu den nichtalkoholischen Getränken. Durch diese Änderung wollte man den Wodka-Konsum zurückdrängen, der Plan ist bisher jedoch nicht aufgegangen. (c) Wikipedia
Pioneer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 12:52   #4
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard was

ein deutscher kann dich wegen Hausfriedensbruch verklagen, wenn du seine Seite betritts, auch wenn er dich abgemahnt hat das nicht zu tun? ist ja kein haus, sondern eine forumsseite,
wie soll das bitte gehen?
der ist in Deutschland, der andere in Österreich.
Wie soll das bitte funktionieren.
hat das wer schon erlebt?
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 13:28   #5
_m3
Inventar
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335


Standard

____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org .
_m3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 14:30   #6
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 40
Beiträge: 3.387

Mein Computer

Standard

@ritchie - verklagen kann man fast jeden wegen fast jedem schass
nur es wird abblitzten

gack dich nicht an
____________________________________
Free beans NOW!
free beans for a free world
CISK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 14:53   #7
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Wieso Deutschland? WCM ist in Österreich

Wo wollens dich denn aussperren? Kannst du mir die URL geben?
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 15:23   #8
ruffy_mike
Inventar
 
Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651


Standard Re: Internetrecht

Zitat:
Original geschrieben von Tuvok1
kann dir jemand, von Deutschland aus, der untersagt hat seine Seite zu betreten, des öfteren, dich klagen, das du fernbleibst, und deinen Provider in Wien veranlassen deinen Internet zugang still zu legen?
Na, hast du deine große Liebe zum Beistrich entdeckt? Zwischen "Wien" und "veranlassen", sowie zwischen "Internet" und "zugang" würde ein Beistrich sicher auch sehr dekorativ aussehen!
____________________________________
If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it.

"Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford
ruffy_mike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 16:23   #9
Chefkoch78
Jr. Member
 
Registriert seit: 15.03.2004
Alter: 47
Beiträge: 40


Chefkoch78 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ich wage es zu bezweifeln, das ein Staatsanwalt wegen so einem Unsinn die Zugangsdaten des zu sperrenden bekommt. Kein öffentliches Interese.
Ob es reicht, den Provider selbst mal an zu schreiben, weiß ich nicht. Vielleicht vertößt er mit seinem Verhalten ja gegen deren AGB.

Sowas haben wir in einem anderen Forum erst erlebet. Monate lang wurde terrorisiert, gedroht, gespamt.

Es hat 1 Jahr gedauert, bis die Sache ihr Ende fand. Und das auch nur, weil der 2. Staatsanwalt dem Fall offener gegenüberstand als der 1. (Deshalb 2, weil der Fall von einem Gebiet an den anderen übertragen wurde.
____________________________________
Der beste Beweis für die Existenz intelligenten Lebens im All ist die Tatsache, das niemand versucht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Chefkoch78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2004, 19:35   #10
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard nein nicht ganz

ein freund von mir hat ein bißchen zu viel geschrieben
gewitzelt
aber nicht beleidigend
der Forenbetreiber aus Deutschland sagt ja
mich interessiert das jetzt natürlich auch
der aus Deutschland sagt iham

Hallo, Du

Ich habe Dir vor ca. 5 Jahren ganz eindeutig und unter Androhung einer
strafbewährten Unterlassungsklage Hausverbot erteilt. Deine albernen,
lächerlichen und unnötigen Anmeldungen unter Namen wie ...
und ...
und was weiss ich, wie Deine jeweiligen Identitäten je
nach Jahreszeit so heissen mögen, sind wenig zweckdienlich.

Wenn Du weiterhin die Zeit meiner Redaktion raubst, Deine Anwesenheit im
Forum ergaunerst oder uns auch sonst nur in irgendeiner Art und Weise auf
die Nerven gehst, konsultiere ich abermals meinen Rechtsanwalt, eröffne der
Chello.at gegenüber ein Verfahren, isoliere Deine Identität, belege Dich mit
einer Unterlassungserklärung und sorge ich dafür, dass die Chello.at Deinen
Kundenzugang still legt.

Dies als ausnahmslos letzte Warnung und als Beginn einer klaren,
eindeutigen, zielgerichteten Klagephase gegen die Person, die sich hinter
der im Internet breit bekannten Namen....
verbirgt. Ich besitze noch
immer den Dokumentensatz, aus dem juristisch klar hervorgeht, mit welchen
Drohgebärden und Widerlichkeiten Du Dich damals, etwa 1997, mir gegenüber
ausgegeben hast.

Sollte ich als Antwort auf diese eMail eine ähnliche Welle von Antworten
oder auch nur eine einzige Beleidigung finden, dann klage ich über die
Landesgrenze so lange hinweg, bis man Dir breit das Recht verwehrt, am
Internet teil zu nehmen.

Ich hoffe, das war deutlich genug: HALTE DICH AUFLAGENGEMÄSS FERN VON DER
WEBSITE, FÜR DIE DIR BEREITS VOR JAHREN HAUSVERBOT ERTEILT WORDEN IST.

Einem weiteren Verstoss dagegen begegne ich mit einer Strafanzeige.
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag