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Internetrecht
kann dir jemand, von Deutschland aus, der untersagt hat seine Seite zu betreten, des öfteren, dich klagen, das du fernbleibst, und deinen Provider in Wien veranlassen deinen Internet zugang still zu legen?
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ja, kann er - hausfriedensbruch
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was
ein deutscher kann dich wegen Hausfriedensbruch verklagen, wenn du seine Seite betritts, auch wenn er dich abgemahnt hat das nicht zu tun? ist ja kein haus, sondern eine forumsseite,
wie soll das bitte gehen? der ist in Deutschland, der andere in Österreich. Wie soll das bitte funktionieren. hat das wer schon erlebt? |
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@ritchie - verklagen kann man fast jeden wegen fast jedem schass
nur es wird abblitzten gack dich nicht an |
Wieso Deutschland? WCM ist in Österreich :D :D
Wo wollens dich denn aussperren? Kannst du mir die URL geben? |
Re: Internetrecht
Zitat:
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Ich wage es zu bezweifeln, das ein Staatsanwalt wegen so einem Unsinn die Zugangsdaten des zu sperrenden bekommt. Kein öffentliches Interese.
Ob es reicht, den Provider selbst mal an zu schreiben, weiß ich nicht. Vielleicht vertößt er mit seinem Verhalten ja gegen deren AGB. Sowas haben wir in einem anderen Forum erst erlebet. Monate lang wurde terrorisiert, gedroht, gespamt. Es hat 1 Jahr gedauert, bis die Sache ihr Ende fand. Und das auch nur, weil der 2. Staatsanwalt dem Fall offener gegenüberstand als der 1. (Deshalb 2, weil der Fall von einem Gebiet an den anderen übertragen wurde. |
nein nicht ganz
ein freund von mir hat ein bißchen zu viel geschrieben
gewitzelt aber nicht beleidigend der Forenbetreiber aus Deutschland sagt ja mich interessiert das jetzt natürlich auch der aus Deutschland sagt iham Hallo, Du Ich habe Dir vor ca. 5 Jahren ganz eindeutig und unter Androhung einer strafbewährten Unterlassungsklage Hausverbot erteilt. Deine albernen, lächerlichen und unnötigen Anmeldungen unter Namen wie ... und ... und was weiss ich, wie Deine jeweiligen Identitäten je nach Jahreszeit so heissen mögen, sind wenig zweckdienlich. Wenn Du weiterhin die Zeit meiner Redaktion raubst, Deine Anwesenheit im Forum ergaunerst oder uns auch sonst nur in irgendeiner Art und Weise auf die Nerven gehst, konsultiere ich abermals meinen Rechtsanwalt, eröffne der Chello.at gegenüber ein Verfahren, isoliere Deine Identität, belege Dich mit einer Unterlassungserklärung und sorge ich dafür, dass die Chello.at Deinen Kundenzugang still legt. Dies als ausnahmslos letzte Warnung und als Beginn einer klaren, eindeutigen, zielgerichteten Klagephase gegen die Person, die sich hinter der im Internet breit bekannten Namen.... verbirgt. Ich besitze noch immer den Dokumentensatz, aus dem juristisch klar hervorgeht, mit welchen Drohgebärden und Widerlichkeiten Du Dich damals, etwa 1997, mir gegenüber ausgegeben hast. Sollte ich als Antwort auf diese eMail eine ähnliche Welle von Antworten oder auch nur eine einzige Beleidigung finden, dann klage ich über die Landesgrenze so lange hinweg, bis man Dir breit das Recht verwehrt, am Internet teil zu nehmen. Ich hoffe, das war deutlich genug: HALTE DICH AUFLAGENGEMÄSS FERN VON DER WEBSITE, FÜR DIE DIR BEREITS VOR JAHREN HAUSVERBOT ERTEILT WORDEN IST. Einem weiteren Verstoss dagegen begegne ich mit einer Strafanzeige. |
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