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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 08.10.2003, 14:12   #1
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard Radargerät S6 bei leoben

hallo allerseits!

ich hätte eine frage an alle von euch die in der nähe von leoben wohnen:

ich hab eine radarstrafe bekommen, weil ich angeblich auf der S6 bei leoben (km 86,625) statt mit 130 mit 145 km/h unterwegs war.

der witz daran: ich war noch nie in meinem leben in diesem gebiet der steiermark.

im netten brief steht drinnen, dass dies mit einem "messgerät" festgestellt wurde - in der auflistung des BMI´s unter http://www.bmi.gv.at/verkehrsangeleg...steiermark.asp hab ich aber kein fixgerät in diesem bereich der s6 gefunden.

weiß jemand von euch, ob dort überhaupt eines steht. wenn nicht hoff ich nämlich, dass es auch ein foto gibt das beweist, dass es ein anderes kfz war das sie geblitzdingst haben... wenn es nämlich nur auf der beobachtung eines polizisten beruht sollt ich irgendwie beweisen können, dass ich an diesem tag nicht dort war.

oder müssen die es beweisen? was wiegt da mehr - meine aussage oder die der polizisten?

grüße
andi
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Alt 08.10.2003, 14:23   #2
renew
Inventar
 
Registriert seit: 22.10.2000
Alter: 41
Beiträge: 5.552


Standard

So viel ich weiß, musst dann du mit ein paar Zeugen (wie viele es sein müssen weiß ich leider nicht) beweisen, dass du nicht dort warst.

Aber wenns net auf der Liste is, dann wirds wohl ein mobiles Radar gewesen sein. (nur mal meine Vermutung)
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Alt 08.10.2003, 14:31   #3
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard

super... jetzt sollt man noch wissen mit wen man im juni dieses jahres unterwegs war. *grübel*

machen die mobilen geräte wenigstens fotos?
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Alt 08.10.2003, 17:12   #4
LordofDarkness
gesperrt
 
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Alter: 40
Beiträge: 28


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Standard

Zitat:
Original geschrieben von kansas
super... jetzt sollt man noch wissen mit wen man im juni dieses jahres unterwegs war. *grübel*

machen die mobilen geräte wenigstens fotos?
bei den mobilen habens so viel ich weiß ein videoband.. obs fotos auch machen weiß ich nicht.. normalerweise wird man aufgehalten, die personalien werden aufgenommen und man bekommt ne anzeige, sollte man nicht gleich zahlen können.. wenn es ein fix. radargerät wär (die störenen kastln da.. *lol*).. schickens dir immer ein foto zu, des muss glaub ich so sein.. falls man dich nicht genau erkennt oder dein numerntafferl besser gesagt könntest dementieren und sie könnten nix machen.. hm.. wennst wirkl. nicht dort warst würd ich das mal melden, oder ein foto, etc. verlangen.. die müssen des ja irgendwie nachweisen.. ist meinem paps auch passiert dass er ne strafe zahlen hätt sollen (falschparken), wobei er nu nie an dem genannten ort war.. außerdem stand drin, dass unser auto rot!? ist.. hm.. wir haben ka rotes auto.. lol.. deswgen is des a net durchgegangen..


mfg

LOD
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Alt 08.10.2003, 17:21   #5
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard

ich hab jetzt mal ein mail hingeschickt - das reicht als einspruch - jetzt wird ein sogenanntes ordentliches verfahren eingeleitet.

leider steht im brief nur die autonummer (die würde stimmen) - keine farbe, kein autotyp, nichts.

ist aber ein blödes gefühl das ganze: zuerst die anonymverfügung mit 35 teuro strafe - gut - steht drauf anrufen bringt nichts - man muß die zahlungsfrist verstreichen lassen - dann erst gehts weiter.

ok - nun die strafverfügung - 50 euro (oder bei uneinbringlichkeit 24 stunden knast - sicher auch a lösung..)

dann gleich drauf der einspruch - nun einleitung es verfahrens.

im hintergrund immer wieder nachdenken ob man eh wirklich nicht dort war, was hat man gemacht an dem abend. echt a schaß. zum glück a samstag - da is die chance groß dass i am herrenabend war. *weitergrübel*

und des ganze wegen lächerlichen angeblichen 15 km/h zuviel...
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Alt 08.10.2003, 17:28   #6
LordofDarkness
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Registriert seit: 18.07.2003
Alter: 40
Beiträge: 28


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Standard

Zitat:
Original geschrieben von kansas
ich hab jetzt mal ein mail hingeschickt - das reicht als einspruch - jetzt wird ein sogenanntes ordentliches verfahren eingeleitet.

leider steht im brief nur die autonummer (die würde stimmen) - keine farbe, kein autotyp, nichts.

ist aber ein blödes gefühl das ganze: zuerst die anonymverfügung mit 35 teuro strafe - gut - steht drauf anrufen bringt nichts - man muß die zahlungsfrist verstreichen lassen - dann erst gehts weiter.

ok - nun die strafverfügung - 50 euro (oder bei uneinbringlichkeit 24 stunden knast - sicher auch a lösung..)

dann gleich drauf der einspruch - nun einleitung es verfahrens.

im hintergrund immer wieder nachdenken ob man eh wirklich nicht dort war, was hat man gemacht an dem abend. echt a schaß. zum glück a samstag - da is die chance groß dass i am herrenabend war. *weitergrübel*

und des ganze wegen lächerlichen angeblichen 15 km/h zuviel...

uje
na ich wünsch da mal glück dasst nix blechen musst

mfg LOD
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Alt 08.10.2003, 18:14   #7
HeHoHe
Jr. Member
 
Registriert seit: 01.05.2003
Beiträge: 39


Standard

Es kann doch wohl kein Problem sein eine handvoll Freunde zu Zeugen zu machen oder ?

Wie Exekutive hat manchmal wirklich einen knick in der Optik.

1992 bekamm ich von der Wr.Polizei eine Anonymverfügung wonach ich mit meinen Fahrzeug über eine rote Ampel gefahren sein soll.
Der Haken an der sache war leider der das das Fahrzeug samt Kennzeichen zu diesen Zeitpunkt schon 2 Wochen abgemeldet war.
HeHoHe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2003, 20:58   #8
Moose
Inventar
 
Registriert seit: 03.10.2000
Alter: 43
Beiträge: 5.083


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Was genau ist eigentlich mit Anonymverfügung gemeint?
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\"Dumm ist der der Dummes tut\" -Forrest Gump
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Alt 08.10.2003, 22:39   #9
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Moose
Was genau ist eigentlich mit Anonymverfügung gemeint?
Anonymverfügung

Die Anonymverfügung wird an den Zulassungsbesitzer für Delikte ausgestellt, bei denen die Ausforschung des Täters (also des Lenkers) unterbleiben kann, weil es sich um eine relativ geringfügige Übertretung gehandelt hat. Bezahlt man binnen 4 Wochen ab Ausstellung mit dem Originalzahlschein ist die Angelegenheit erledigt.

Wird die Anonymverfügung nicht bezahlt, kommt es zu einem sogenannten "ordentlichen" Verwaltungsstrafverfahren, in dem der Lenker ausgeforscht, bestraft und auch registriert wird.

Die Anonymverfügungskataloge der einzelnen Behörden unterscheiden sich leicht voneinander. Bundeseinheitliche Strafsätze gibt es daher derzeit nicht. Die im Straßenverkehrsbereich verhängten Strafen reichen bis zu 72 Euro
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 08.10.2003, 22:41   #10
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 41
Beiträge: 3.387

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da wird nicht festgestellt wer gefahren ist, sonder der zulasusngsbesitzer bekommt eine rechnung
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