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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#1 | |
Veteran
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Beiträge: 300
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![]() Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.
http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm Zitat:
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#2 |
Inventar
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![]() a.) Was ist daran neu?
b.) Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend. pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#3 |
Ex-Abonnent
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![]() Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig. Wenn der Händler insolvent ist, kann er das aber auch nicht mehr erfüllen. Man kann die Forderung zwar beim Masseverwalter geltend machen, aber ob das erfolgreich ist, bezweifle ich.
Greif mal einem Nackten in die Tasche ![]()
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#4 | ||
Veteran
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Beiträge: 300
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![]() Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.
Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht. Zitat:
Zitat:
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#5 | ||
blupp, blupp
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![]() Zitat:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do Zitat:
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mfg ein piepser aus dem ozean |
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#6 | ||
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Zitat:
Zitat:
Zum Schutz der Konsumenten wurde im Gesetz auch vfereinbart, dass während der ersten sechs Monate nach Kauf ein auftretender Mangel als bereits beim Kaufzeitpunkt vorhanden angenommen werden darf (der Händler darf dir aber auch das Gegenteil beweisen). Danach muss der Konsument beweisen, dass ein reklamierter Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat - und das wird ebenso schwierig wie der Nachweis des Händlers während der ersten sechs Monate. Vielleicht rührt daher dein Glaube an eine 1/2jährige Gewährleistung. |
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#7 |
Stammgast
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![]() Ich habe erst vor kurzem beim Cosmos einen Samsung Bilderrahmen gekauft, der eine Macke hatte. Habe im Netz Samsung Support gesucht, welcher mich an eine Vertragswerkstätte in Brunn/a.G. verwies.
Da es nicht weit für mich ist, Gerät hingebracht, nach einer Woche repariert abgeholt. Diese Firma macht noch für Sony und andere Hersteller den Garantiedienst. Diese Firma hat meinen Bilderrahmen für Samsung repariert..... http://www.avms.at/avms/plan.php
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M.f.G. Karl Geändert von Karl (27.02.2010 um 12:00 Uhr). |
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#8 |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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#9 | |
Inventar
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![]() Zitat:
Mal kurz und deutlich: Gewährleistung: per Gesetz geregelt, vom Vertragspartner zu leisten. Garantie: freiwillige - im Sinne von frei definierbar in jede Richtung - Leistung, die jeder erbringen kann. (Vertragspartner, Hersteller, Dritte) pong
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#10 |
Ex-Abonnent
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![]() Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung, die meist der Hersteller gibt. Zum Teil bieten die Händler auch Garantieverlängerungen an, bei denen dieser dann natürlich der Ansprechpartner ist.
Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt.
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