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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 18.09.2008, 23:14   #1
garfield36
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Standard Gravenreuth auf dem Weg zum Häf'n

http://www.computerbase.de/news/wirt...lt_haftstrafe/
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Alt 18.09.2008, 23:44   #2
holzi
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interessant aus dem link ist auch:

Zitat:
... Die seinerzeit ausgesprochene Haftstrafe von sechs Monaten wurde dabei ... mit einer anderen elfmonatigen Haftstrafe zusammengefasst... Auch die letzten beiden Urteile wurden ursprünglich einzeln vergeben – ausgesprochen wurden Haftstrafen mit einer Länge von sechs beziehungsweise sieben Monaten – und später zusammengefasst. Das Berliner Landgericht setzte damit die neuerliche Freiheitsstrafe auf eine Länge von 14 Monaten fest. Rein mathematisch lassen sich die jeweiligen Zusammenlegungen nicht begründen.
SPENDENAUFRUF:
Bitte, die armen Richter in Berlin benötigen dringend einen Taschenrechner, bitte helft ihnen...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 19.09.2008, 01:22   #3
LDIR
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Bruchrechnungen anscheinend: 7.3 Monate und 6.7 Monate oder so. Bin jedenfalls froh dass DAS Problem beseitigt ist. Unglücklicherweise bekommt im Gegensatz zu Österreich jeder Ersttäter in Deutschland Halbstrafe.
Hoffentlich passiert ihm nicht böses im Knast. Ich meine, wer sich als ein 15-Jähriges Mäderl (Mit Foto) ausgibt und in ein Männergefängnis kommt...
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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Alt 19.09.2008, 11:27   #4
Punky Duck
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Zitat:
Zitat von LDIR Beitrag anzeigen
Unglücklicherweise bekommt im Gegensatz zu Österreich jeder Ersttäter in Deutschland Halbstrafe.
Wieso Ersttäter. Der wurde doch schon mehrmals verurteilt.
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Alt 19.09.2008, 14:30   #5
LDIR
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Zitat:
Zitat von Punky Duck Beitrag anzeigen
Wieso Ersttäter. Der wurde doch schon mehrmals verurteilt.
Aber nur zu einer Bewährungsstrafe die jetzt in das Urteil eingeschlossen sind. Er ist auch das erste mal im Knast, also ist er ein Erstmaliger. Selbst wenn er es nicht wäre, in Deutschland wird man nach 2/3 der verbüßten Strafe auf jeden Fall entlassen. Dort müssen sich die RichterInnen keine Schwachsinnigen Behauptungen ausdenken um Häftlinge nicht zu entlassen, also ganz anders als in Österreich.
Dabei fällt mir ein Witz ein:
Treffen sich zwei Semmeln im Knast. Sagt die Eine: "Hallo, ich bin eine Frische Semmel, und du?". Daraufhin antwortet die Andere: "Und ich bin eine Warme Semmel!!!"
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Alt 19.09.2008, 15:42   #6
iG0r
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In Österreich soll es doch auch die Half und Zeidrittelstrafe geben. Also die Häftlinge werden nach der Hälfte oder eben 2/3 der verbüßen Strafe heimgeschickt. Wann das vorkommt und unter welchen Bedingungen ist mir aber nicht bekannt
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Alt 19.09.2008, 08:47   #7
garfield36
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Mag jetzt roh klingen, aber mir ist ziemlich egal, ob ihm im Knast was passiert.
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Alt 19.09.2008, 20:44   #8
Baron
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Noch nicht vollständig gegessen:
Zitat:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.

Link:
http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/116126
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Alt 20.09.2008, 15:36   #9
pc.net
Aussteiger
 
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ich finde das instrumentarium der vorzeitigen entlassung sowieso schizophren ... da kann ein einzelner richter das urteil des anderen strafrichters einfach so mir nix dir nix ändern und jemanden früher heimschicken ...

das führt dann zu solchen aussagen von straffällig gewordenen wie: ach was sind schon 6 monate ... bin eh nach 3 monaten wieder heraussen ...




es gibt urteile und dazugehörige strafen, und die sind IMHO verbindlich oder sollen nur durch die nächsthöhere instanz abgeändert oder aufgehoben werden können ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 20.09.2008, 23:34   #10
schichtleiter
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Beiträge: n/a


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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
ich finde das instrumentarium der vorzeitigen entlassung sowieso schizophren ... da kann ein einzelner richter das urteil des anderen strafrichters einfach so mir nix dir nix ändern und jemanden früher heimschicken ...

das führt dann zu solchen aussagen von straffällig gewordenen wie: ach was sind schon 6 monate ... bin eh nach 3 monaten wieder heraussen ...




es gibt urteile und dazugehörige strafen, und die sind IMHO verbindlich oder sollen nur durch die nächsthöhere instanz abgeändert oder aufgehoben werden können ...

jaja, der law-and-order zug fährt ab, will noch jemand aufspringen?
wie so oft wird nicht nachgedacht in diesem land, aber hauptsache man kann die moralkeule schwingen

schon mal darüber nachgedacht dass gefängnisse ein gewisses "soziales umfeld" bergen, das die rückfallquote mit längerer aufenthaltsdauer steil ansteigen lässt? der ausdruck häfnbruder kommt nicht von ungefähr!
daher ist der aufenthalt so kurz wie möglich zu halten, um ein weiteres absacken ins millieu zu verhindern...

außerdem, desto länger man drin ist, desto schwieriger wird der neustart danach... wenn job, freunde usw. alles weg sind, dann ist die fortsetzung der "karriere" schon so gut wie fix

weiters...
ist die vorzeitige entlassung als perspektive für häftlinge unbedingt notwendig, sonst würds in jedem häfn ärger abgehen als in somalia

da kannst gleich amal die kosten für wärter verdreifachen, erstens weil du doppelt so viel leute brauchst, zweitens weil sich niemand gern abstechen lasst...
menschen die perspektivenlos sind sind unberechenbar und gefährlich, wenn jedoch die vorzeitige entlassung wegen guter führung lockt, überleg ichs mir zweimal, ob ich dem wärter jetzt eine aufleg' oder ichs doch lieber sein lass...

man sollte immer einen gewissen blick für die realität/das praktische/pragmatische behalten.

schichtleiter

P.S.: LDIR: 2 dumme ein gedanke
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