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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 17.10.2008, 09:53   #1
mcdaniels
Jr. Member
 
Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77


Standard Rechnung stellen / Privatperson / Webdesign

Hallo Community!

Es gab zwar vor einiger Zeit schonmal einen sehr ählichen Beitrag zu diesem Thema, ich möchte aber dennoch nochmals einen neuen Thread erstellen.

Wie sieht die Situation aus, wenn ich im Jahr nicht mehr wie EUR 700,- dazuverdiene (Wartung von div. Internetseiten).

Ich darf als Privatperson ja eine Rechnung stellen (ohne ein Gewerbe etc. angemeldet zu haben) , wenn meine Einnahmen/(Umsatz?) einen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Ich habe mich auch bei der WK informiert. Die Dame dort sagte mir bei Wiederholungsabsicht der Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden.

Ein Bekannter der eine eigene Firma hat teilte mir wiederum mit, dass die WK einfach nur versucht "abzucashen" und dass man -wenn man unterhalb einer Grenze bleibt- gar nix anmelden muss und dennoch eine Rechnung stellen darf.

Ich beziehe mich u.a. auch auf diesen Ausschnitt:
http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm

Zitat:
Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.

Wenn ich jetzt die Aussagen der WK-Dame anschaue, die mir mitgeteilt hat, dass ich -wenn ich Webdesign mache- das unter eine "Multimedia AG" fällt und folgende Kosten anfallen: Unfallversicherung EUR 96/Jahr, Pflichtversicherung EUR 425/Jahr und die Multimedia AG kostet EUR 200/Jahr...

Das kann es doch nicht sein , dann arbeite ich ja eigentlich umsonst?

Kann mich jemand aufklären

Mich würde vor allem interessieren ob es für die Aussage "...wenn Wiederholungsabsicht besteht, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden" eine Gesetzesgrundlage gibt?

LG und Danke!

Geändert von mcdaniels (17.10.2008 um 09:57 Uhr).
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