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Alt 05.05.2011, 11:58   #1
Christoph
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Standard Haft auf Bewährung wegen Entfernen von Handy-Sperre

Wenn das Schule macht?

Zitat:
Wer ein teures Handy günstig kauft, zahlt dafür oft mit einem teuren Vertrag bei einem Provider. Um in anderen Netzen billiger zu zu telefonieren, lassen viele Kunden das Handy entsperren. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar, meint das Amtsgericht Göttingen.

Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.

Es kann eine richtungweisende Entscheidung werden, denn zur weit verbreiteten Simlock-Entsperrung gab es bundesweit bisher so gut wie keine Strafurteile, wie das Richter betonte. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er die rechtliche Einschätzung des Gerichts von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde.

Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger, der keinerlei strafbare Handlungen erkennen mochte, hatte auf Freispruch plädiert. Wer eine Simlock-Sperre aufhebe, beseitige ein "Nutzungshindernis", sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.

Die Göttinger Staatsanwaltschaft sieht dies anders. Sie verfolgt seit dem vergangenen Jahr eine Reihe weiterer Simlock-Knacker, die demnächst ebenfalls vor Gericht sollen. Der 35-Jährige als erster Angeklagter hatte von 2005 und 2010 für zahlreiche Kunden Hunderte von Geräten entsperrt. Zur Prozessvereinfachung beschränkten sich die Beteiligten am Mittwoch allerdings darauf, nur über zehn Fälle zu verhandeln.

Der Richter gab dabei zwar zu erkennen, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter, teure Handys günstig zu verkaufen und sich das Geld dann mit teuren Zweijahresverträgen zurückzuholen, persönlich wenig schätze. Allerdings müsse man die per Simlock errichtete Zugangssperre zu anderen Netzen respektieren. Wer dies nicht tue, mache sich strafbar.
Quelle: http://www.magnus.de/news/haft-auf-b...e-1125044.html
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Christoph

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Alt 05.05.2011, 13:24   #2
Karl99
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Es stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage, ob ein SIM-Lock NACH Ablauf der Bindungsfrist immer noch bestehen muss! Auf der anderen Seite kann mit der SIM-LOCK-Sperre auch eine gewisse Einschränkung der Funktionialität gegeben sein, und das hat mit einem Providerwechsel noch gar nichts zu tun. Daher muss man diese Sache sehr unterschiedlich betrachten. Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. Dies vorallem auch in der Annahme, jemand tauscht nach 2 Jahren das Handy, bleibt beim gleichen Provider (erfüllt somit die Vertraglichkeit) und gibt das Handy seinem Kind, das mit irgendeinem billigen Wertkartentarif telefonieren darf. Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.
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Alt 05.05.2011, 15:35   #3
hans friedmann
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Bitte berücksichtigen: Wegen gewerbsmäßiger Entfernung

Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
  • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
  • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
  • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)
http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1090200.html

Geändert von hans friedmann (05.05.2011 um 15:40 Uhr).
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Alt 05.05.2011, 16:50   #4
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Da werden sich aber die Handyshops freuen.

Ist natürlich die Frage ob auch ein österr. Gericht so entscheidet!
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Christoph

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Alt 05.05.2011, 17:00   #5
barns
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Gewerbsmäßig im Sinne des österreichischen Strafrechts setzt jedoch kein angemeldetes Gewerbe voraus...
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Alt 05.05.2011, 20:44   #6
LouCypher
der da unten wohnt
 
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das urteil hält bis zur nächsten instanz das wars dann, provinzgerichte sorgen doch immer wieder mit so eigenartigen urteilen für aufsehen.
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LouCypher
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Alt 05.05.2011, 20:59   #7
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Mag sein, aber warten wir´s mal ab.
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Alt 06.05.2011, 13:41   #8
steelrat
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also meiner Meinung nach kanns dem Betreiber per se egal sein, obd er SIMLOCK drauf ist; das Handy interessiert hier nicht... zahlt der Kunde seinen Vertrag? wenn ja, dann ist auch schon wieder gut!

weil man schliesst den Vertrag auf Mindestdauer ab und verpflichtet sich den Vertrag zu erfüllen (Grundentgelt zu zahlen...) man wird nicht gezwungen das Produkt auch zu nutzen ...

und was Lou schon sagte... irgend so ein Provinzrichter mit einer eigenen sehr seltsamen Auffassung von Recht will sich da nur vortun um auch mal in der Zeitung zu stehen...

wenn überhaupt, kann hier der Betreiber Schadenersatz geltend machen, weil ihm das SIM Lock entgelt entgeht ...

ich persönlich finde SIM Locks sowieso für überholt in Zeiten von Pauschaltarifen...

was juckts den Betreiber ob der Kunde damit telefoniert, wenn er eh keinen Umsatz extra generieren würde, als den, den er schon zahlt (eben ALL-IN)

Mir persönlichs ists wurscht, da ich ja sowieso nur ein Netz nutze
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i have a very bad feeling about this...
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Alt 06.05.2011, 20:16   #9
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Mag alles stimmen, es ist nur interessant was die Firmen alles einklagen und wie Gerichte reagieren.
Verstehen kann ich das Urteil nicht ganz, siehe steelrat; ist auch die Frage ob das in A auch kommt.
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Alt 06.05.2011, 23:13   #10
barns
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Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben.
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