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Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 | |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Wenn das Schule macht?
Zitat:
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444
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![]() Es stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage, ob ein SIM-Lock NACH Ablauf der Bindungsfrist immer noch bestehen muss! Auf der anderen Seite kann mit der SIM-LOCK-Sperre auch eine gewisse Einschränkung der Funktionialität gegeben sein, und das hat mit einem Providerwechsel noch gar nichts zu tun. Daher muss man diese Sache sehr unterschiedlich betrachten. Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. Dies vorallem auch in der Annahme, jemand tauscht nach 2 Jahren das Handy, bleibt beim gleichen Provider (erfüllt somit die Vertraglichkeit) und gibt das Handy seinem Kind, das mit irgendeinem billigen Wertkartentarif telefonieren darf. Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.
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#3 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268
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![]() Bitte berücksichtigen: Wegen gewerbsmäßiger Entfernung
Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
Geändert von hans friedmann (05.05.2011 um 15:40 Uhr). |
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#4 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Da werden sich aber die Handyshops freuen.
![]() Ist natürlich die Frage ob auch ein österr. Gericht so entscheidet!
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#5 |
Veteran
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![]() Gewerbsmäßig im Sinne des österreichischen Strafrechts setzt jedoch kein angemeldetes Gewerbe voraus...
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#6 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() das urteil hält bis zur nächsten instanz das wars dann, provinzgerichte sorgen doch immer wieder mit so eigenartigen urteilen für aufsehen.
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Greetings LouCypher |
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#7 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Mag sein, aber warten wir´s mal ab.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#8 |
may the force be with you
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![]() also meiner Meinung nach kanns dem Betreiber per se egal sein, obd er SIMLOCK drauf ist; das Handy interessiert hier nicht... zahlt der Kunde seinen Vertrag? wenn ja, dann ist auch schon wieder gut!
weil man schliesst den Vertrag auf Mindestdauer ab und verpflichtet sich den Vertrag zu erfüllen (Grundentgelt zu zahlen...) man wird nicht gezwungen das Produkt auch zu nutzen ... und was Lou schon sagte... irgend so ein Provinzrichter mit einer eigenen sehr seltsamen Auffassung von Recht will sich da nur vortun um auch mal in der Zeitung zu stehen... wenn überhaupt, kann hier der Betreiber Schadenersatz geltend machen, weil ihm das SIM Lock entgelt entgeht ... ich persönlich finde SIM Locks sowieso für überholt in Zeiten von Pauschaltarifen... was juckts den Betreiber ob der Kunde damit telefoniert, wenn er eh keinen Umsatz extra generieren würde, als den, den er schon zahlt (eben ALL-IN) Mir persönlichs ists wurscht, da ich ja sowieso nur ein Netz nutze ![]()
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i have a very bad feeling about this... |
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#9 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Mag alles stimmen, es ist nur interessant was die Firmen alles einklagen und wie Gerichte reagieren.
Verstehen kann ich das Urteil nicht ganz, siehe steelrat; ist auch die Frage ob das in A auch kommt.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#10 |
Veteran
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![]() Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben. |
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