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Alt 01.08.2008, 19:33   #1
bhoernchen
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Standard T-Mobile Web´nwalk Keine Verbindung!! Geht Kündigen???

Mein papsch hat web´nwalk von tmobile ud seit monate keine bzw. mieseste verbindung ( 56 k modem mäßig)
jetzt rennt aber sein vertrag aber noch bis nächstes jahr.
anrufe bei tmobile ergaben entweder - service arbeiten oder machen sie ein update ihres modems
fakt ist das in der ortschaft wo meine eltern wohnen , tmobile eine miese verbindung hat...

weis einer rat wie man vorzeitig kündigen kann?
screenshots von der " nicht verbindung " hat mein vater etliche, mit zeit und datum...
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Alt 01.08.2008, 20:08   #2
ANOther
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keine verbindung oder nur eine schlechte? bei KEINER sollte eine kündigung durchaus machbar sein, bei SCHLECHTER eher nur, wenn die garantierte mindestbandbreite (lt vertrag) nicht erreicht wird...
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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Alt 01.08.2008, 22:00   #3
bhoernchen
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na nicht mal ansatzweise wird diese erreicht....krebst so mit 10 bis 15 kb/s im schnitt herum bildaufbau für orf ca. 1 minute und andauernd ausfälle während des surfens...aber immer gleich so für zehn minuten...dann kommts von selbst wieder
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Alt 01.08.2008, 22:59   #4
Baron
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Mein Computer

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Wsas wichtig ist steht im vertrag!- wenn dort steht z.B. nach masgabe der ausbaustufe mind.28,8 oder wenn nicht innerhalb von...reklamiert wird-kannst scheissen gehen!
Ist hart aber ist leider so- da hilft jetz das herumgejammere auch nix! Tmobile ist da hart -meine frau hat auch für Ihre "Freundin" eine partnercard genommen-ja die superFreundin zahlt nix mehr aber 2 Jahre sind 2 Jahre also dürfen wir noch 1600€ zahlen! Weil vertrag ist vertrag wurde mir auch so beim Tmobilepunkt gesagt!
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Alt 02.08.2008, 00:20   #5
Philipp
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Mein Computer

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Aus den AGB:
Zitat:
(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn
a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht oder
b. Änderungen unserer AGB oder Tarifbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend sind (nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003).
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Alt 02.08.2008, 09:53   #6
bhoernchen
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Zitat:
Zitat von Philipp Beitrag anzeigen
Aus den AGB:
das ist gut jeden tag ein zwei screenshots, das über zwei wochen lang und dann probier mas mal...ps: die wix.. wissen wahrscheinlich e ganz genau das in dem nest wo meine eltern wohnen kein oder nur miesester empfang ist
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Alt 02.08.2008, 10:37   #7
LouCypher
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warum so kompliziert? Schick ein fax mit der aufforderung zur nachbesserung, setz eine frist von 2 wochen und nach ablauf der 2 wochen schickst die kündigung.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 02.08.2008, 13:56   #8
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@OP
was ist eigentlich die vertraglich garantierte mindestbandbreite?

@LouCypher
kündigen kannst jederzeit, nur wird der ahn des OP ein paar euronen grundgebühr nachsetzen müssen, bis die MVD erreicht ist...
AUSSER natürlich, der vertrag wird nicht erfüllt...
____________________________________
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Alt 02.08.2008, 16:53   #9
LouCypher
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es gibt keine mvp bei nichterfüllung, darum geht hier ja
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 02.08.2008, 20:42   #10
bhoernchen
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bis jetzt habens zweimal einen monat grundgebühr nachgelassen..naja was macht mein paps damit wenns trotzdem nciht funzt..heut war ich bi ihm mal wider testen so eine halbe stunde kein problem und auf einmal !zack! aus keine verbindung mehr...
auch reset und was weis ich alles nix geholfen dann ganz geringe bandbreite und dann wieder bis an tausender rauf....
bhoernchen ist offline   Mit Zitat antworten
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