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Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen |
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#1 |
Elite
Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 50
Beiträge: 1.373
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![]() Internetverbindung als Hinweis auf Beschränkungen nicht ausreichend?
Die Zwangskoppelung von Half-Life 2 an den Online-Dienst Steam, der zumindest zur ersten Installation benötigte Internet-Verbindung und der Verhinderung des Weiterverkaufs hat nicht nur Spieler auf die Palme gebracht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen und verbraucherorientierten Verbänden, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat nun sowohl den Publisher Vivendi als auch den Spieleentwickler Valve abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen Vivendi Universal Games und Valve in den Golem.de vorliegenden Abmahnschreiben vor, auf der deutschsprachigen Verpackung bei den Systemvoraussetzungen nur den Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung" angegeben zu haben. Dies sei jedoch irreführend, so der vzbv: "Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann." Tatsächlich könne das Spiel Half-Life 2 nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Spiel sei mit dem erworbenen Datenträger nicht alleine nutzbar; die Softwarevertriebsplattform Steam werde zwangsweise installiert und lade über das Internet wichtige Programmteile für das im Laden gekaufte Spiel herunter. Die zur Nutzung erforderliche Seriennummer, die Steam verlangt, ist dabei an eine Person gebunden. Dem Käufer werde damit die Möglichkeit genommen, das Spiel später gebraucht weiterzuverkaufen. "Ein Hinweisauf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv. Der allgemeine Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung sei stattdessen irreführend und völlig intransparent. rest auf http://www.golem.de/0501/35945.html |
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#2 |
Elite
![]() Registriert seit: 20.08.2001
Alter: 48
Beiträge: 1.388
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![]() nicht mahnen, strafen. das einzige, was die freunde interessiert ist geld.
und zumindest die unmöglichkeit des weiterverkaufs (ohne valve dafür kohle zu bezahlen) müsste innerhalb der eu zu kippen sein. beste grüße gleeful |
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#3 |
Elite
Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 50
Beiträge: 1.373
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![]() letzter satz im artikel:
Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben naja... |
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#5 |
Elite
Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 50
Beiträge: 1.373
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![]() ... für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
solltest schon dazuschreiben. ![]() |
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#6 |
nugent
![]() Registriert seit: 28.08.2001
Beiträge: 2.500
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![]() wenn damit gemeint ist pro liz. hut ab. weiter so.
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kill it & grill it |
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#7 |
Inventar
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![]() tja, so trifft die abmahn-tsunami einmal die richtigen *ggg*
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Free beans NOW! free beans for a free world |
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#8 |
Elite
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![]() Hab ich auch grad gelesen!
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#9 |
Inventar
![]() Registriert seit: 06.01.2000
Alter: 42
Beiträge: 2.232
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![]() habens aber lange braucht...
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20x Die Ärzte LIVE@2008 Moskau, Prag, Eupen, 6x Berlin etc. ![]() |
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#10 |
Inventar
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![]() HALELLUJA
![]() STAMPFTS DES GSINDL EIN ![]() ![]() |
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