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Bender Unit 22 27.01.2005 21:32

Half-Life 2: Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve ab
 
Internetverbindung als Hinweis auf Beschränkungen nicht ausreichend?

Die Zwangskoppelung von Half-Life 2 an den Online-Dienst Steam, der zumindest zur ersten Installation benötigte Internet-Verbindung und der Verhinderung des Weiterverkaufs hat nicht nur Spieler auf die Palme gebracht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen und verbraucherorientierten Verbänden, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat nun sowohl den Publisher Vivendi als auch den Spieleentwickler Valve abgemahnt.

Die Verbraucherschützer werfen Vivendi Universal Games und Valve in den Golem.de vorliegenden Abmahnschreiben vor, auf der deutschsprachigen Verpackung bei den Systemvoraussetzungen nur den Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung" angegeben zu haben. Dies sei jedoch irreführend, so der vzbv: "Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann."

Tatsächlich könne das Spiel Half-Life 2 nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Spiel sei mit dem erworbenen Datenträger nicht alleine nutzbar; die Softwarevertriebsplattform Steam werde zwangsweise installiert und lade über das Internet wichtige Programmteile für das im Laden gekaufte Spiel herunter. Die zur Nutzung erforderliche Seriennummer, die Steam verlangt, ist dabei an eine Person gebunden. Dem Käufer werde damit die Möglichkeit genommen, das Spiel später gebraucht weiterzuverkaufen. "Ein Hinweisauf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv. Der allgemeine Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung sei stattdessen irreführend und völlig intransparent.

rest auf http://www.golem.de/0501/35945.html

gleeful 28.01.2005 06:55

nicht mahnen, strafen. das einzige, was die freunde interessiert ist geld.

und zumindest die unmöglichkeit des weiterverkaufs (ohne valve dafür kohle zu bezahlen) müsste innerhalb der eu zu kippen sein.

beste grüße
gleeful

Bender Unit 22 28.01.2005 07:43

letzter satz im artikel:

Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben

naja...

Netman 28.01.2005 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Bender Unit 22
...droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro

:lol::roflmao: :lol:

Bender Unit 22 28.01.2005 19:30

... für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

solltest schon dazuschreiben. :)

gaelic 28.01.2005 20:53

wenn damit gemeint ist pro liz. hut ab. weiter so.

CISK 28.01.2005 20:59

tja, so trifft die abmahn-tsunami einmal die richtigen *ggg*

czeczefliege 28.01.2005 22:14

Hab ich auch grad gelesen! :rolleyes:

BigNfan 29.01.2005 11:50

habens aber lange braucht...

Potassium 29.01.2005 12:45

HALELLUJA
:laola:
STAMPFTS DES GSINDL EIN :mad: :D


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