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#1 |
Veteran
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Beiträge: 281
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#2 | ||
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Zitat aus dem futurezone-Bericht:
Zitat:
Gilt dann natürlich nur in jenen Gebieten, wo DVB-T bereits abgedreht wurde (derzeit eben Kärnten, Tirol und Vorarlberg). Aber bis Ende 2017 soll es ja in ganz Österreich nur noch DVB-T2 geben und dazu braucht man dann ja ein kostenpflichtiges Abo bei SimpliTV. Aber ich fürchte, da wird sowieso bald der Gesetzgeber reagieren: Zitat:
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#3 | |
Trashtroll
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![]() Zitat:
Jemand der sich in einen Gebiet aufhält wo die GIS/ORF Ihrer Verpflichtung nicht nachkommt das Gebiet ausreichend zu versorgen ... und der daher mit einen erheblichen Mehraufwand über dritte eine Sonderlösung schaffen musste ... Ja so jemand ist dadurch mehr oder weniger befreit ...
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It's more fun to write crap that nothing! Just kidding. ![]() Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen |
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#4 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Wie schon im Text, jetzt will man neue Regeln aufstellen, damit auch alle mit Computer zahlen müssen.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#5 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Ich weiß, ich bin ein Korinthenkacker ... aber genau das steht im verlinkten Beitrag nirgendwo. Nur, dass die GIS der Meinung ist, dass jetzt der Gesetzgeber gefordert ist, diese aus deren Sicht ganz offenbare Lücke zu schließen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#6 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036
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![]() DVB-T ist noch NIRGENDS abeschaltet. Auch in den DVB-T2 Gebieten blieben ORF1 und 2 zusätzlich auf DVB-T.
Wenn via IP-TV dann nur ohne Rundfunkempfangsgerät (also Monitor/TV ohne DVB).
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Zitat:
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Du bist Dir aber schon im Klaren darüber, dass es um die RUNDFUNKgebühren geht und nicht um die ORF-Gebühren?
Ersteres ist immer dann fällig, sobald Du ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät besitzt - und zwar unabhängig davon, welches Rundfunkprogramm Du damit empfangen kannst. Letzteres wird nur dann fällig, wenn Du mit eben diesem Rundfunkempfangsgerät auch den ORF empfangen KANNST.
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#8 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036
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![]() Seit wann gibt es eine Trennung bei den Rundfunk- und ORF-Gebühren? Man zahlt "die GIS". Egal ob es einem technisch möglich ist, den ORF zu empfangen oder nicht. Sobald man einen Rundfunkempfänger (Bild u. Ton) im DVB-T-Gebiet betreibt, ist man Abgabenpflichtig. Und da ist automatisch auch der Anteil für die Sendeanstalt dabei.
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Zitat:
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#9 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Ausnahmsweise @ lowrider82:
http://diepresse.com/home/kultur/med...-der-ORFGebuhr Zitat daraus: Zitat:
Zu Deiner Frage also: Das war schon immer so. Auch wenn das alles der Einfachheit halber immer zusammen eingehoben wurde. Die Rundfunkgebühr, der Kunst- und der Kulturförderungsbeitrag ist an ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät gekoppelt, die ORF-Gebühr an die örtliche Empfangbarkeit des ORF-Programms.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#10 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036
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![]() Mitbekommen, daß in der Zwischenzeit das Rundfunkgesetz geändert wurde? Somit reicht der reine Betrieb eines Rundfunkempfangsgerät im DVB-T Empfangsgebiet. Also selbst mit Röhre bist in der Gebührenpflicht.
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Zitat:
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