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Alt 21.07.2015, 02:24   #1
KrisKros
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Daumen hoch Urteil bestätigt: Keine GIS-Pflicht für PC mit Internet

http://futurezone.at/digital-life/ur...et/142.433.293
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Alt 21.07.2015, 08:31   #2
Satan_666
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Zitat aus dem futurezone-Bericht:

Zitat:
Kein Streaming

Demnach seien als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen. Dazu gehören neben dem Empfang per Antenne auch Kabel- und Satellitenfernsehen, Streaming zähle aber nicht dazu. Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Steckt eine entsprechende Satelliten- oder Kabel-TV-Karte im Computer, reicht auch ein Computer zur GIS-Pflicht.
Diesen Passus empfinde ich als äußerst interessant; jemand, der in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg sitzt, weder ein SimpliTV-Angebot nutzt, keine Sat-Schüssel besitzt und auch keinen Kabelanschluss hat (also keine der 3 möglichen Rundfunktechnologien nutzt), dafür das Fernsehprogramm via IPTV bekommt, wäre demnach von der GIS-Gebühr befreit? Denn IPTV ist doch technisch betrachtet eindeutig ein Streaming-Dienst - oder irre ich mich?

Gilt dann natürlich nur in jenen Gebieten, wo DVB-T bereits abgedreht wurde (derzeit eben Kärnten, Tirol und Vorarlberg). Aber bis Ende 2017 soll es ja in ganz Österreich nur noch DVB-T2 geben und dazu braucht man dann ja ein kostenpflichtiges Abo bei SimpliTV.

Aber ich fürchte, da wird sowieso bald der Gesetzgeber reagieren:

Zitat:
Unklarheit bei Rückzahlungen

Der GIS-Geschäftsführer sieht nun den Gesetzgeber gefordert: "Die technische Realität entspricht nicht jener der Gesetzgebung, hier muss man mit Gesetzen für Klarheit sorgen."
Falls nicht, wäre es ein Argument für IPTV ...
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 21.07.2015, 18:23   #3
ZombyKillah
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Ort: far away but still in austria
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Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Diesen Passus empfinde ich als äußerst interessant; jemand, der in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg sitzt, weder ein SimpliTV-Angebot nutzt, keine Sat-Schüssel besitzt und auch keinen Kabelanschluss hat (also keine der 3 möglichen Rundfunktechnologien nutzt), dafür das Fernsehprogramm via IPTV bekommt, wäre demnach von der GIS-Gebühr befreit? Denn IPTV ist doch technisch betrachtet eindeutig ein Streaming-Dienst - oder irre ich mich?
Lass mich das umformulieren:
Jemand der sich in einen Gebiet aufhält wo die GIS/ORF Ihrer Verpflichtung nicht nachkommt das Gebiet ausreichend zu versorgen ... und der daher mit einen erheblichen Mehraufwand über dritte eine Sonderlösung schaffen musste ...

Ja so jemand ist dadurch mehr oder weniger befreit ...
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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Alt 21.07.2015, 11:38   #4
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Wie schon im Text, jetzt will man neue Regeln aufstellen, damit auch alle mit Computer zahlen müssen.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 21.07.2015, 13:42   #5
Satan_666
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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
... jetzt will man neue Regeln aufstellen ...
Ich weiß, ich bin ein Korinthenkacker ... aber genau das steht im verlinkten Beitrag nirgendwo. Nur, dass die GIS der Meinung ist, dass jetzt der Gesetzgeber gefordert ist, diese aus deren Sicht ganz offenbare Lücke zu schließen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 21.07.2015, 15:46   #6
lowrider82
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DVB-T ist noch NIRGENDS abeschaltet. Auch in den DVB-T2 Gebieten blieben ORF1 und 2 zusätzlich auf DVB-T.
Wenn via IP-TV dann nur ohne Rundfunkempfangsgerät (also Monitor/TV ohne DVB).
____________________________________
Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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Alt 21.07.2015, 21:53   #7
Satan_666
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Du bist Dir aber schon im Klaren darüber, dass es um die RUNDFUNKgebühren geht und nicht um die ORF-Gebühren?

Ersteres ist immer dann fällig, sobald Du ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät besitzt - und zwar unabhängig davon, welches Rundfunkprogramm Du damit empfangen kannst. Letzteres wird nur dann fällig, wenn Du mit eben diesem Rundfunkempfangsgerät auch den ORF empfangen KANNST.
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Alt 22.07.2015, 05:24   #8
lowrider82
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Seit wann gibt es eine Trennung bei den Rundfunk- und ORF-Gebühren? Man zahlt "die GIS". Egal ob es einem technisch möglich ist, den ORF zu empfangen oder nicht. Sobald man einen Rundfunkempfänger (Bild u. Ton) im DVB-T-Gebiet betreibt, ist man Abgabenpflichtig. Und da ist automatisch auch der Anteil für die Sendeanstalt dabei.
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Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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Alt 22.07.2015, 10:41   #9
Satan_666
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Ausnahmsweise @ lowrider82:

http://diepresse.com/home/kultur/med...-der-ORFGebuhr

Zitat daraus:

Zitat:
Es herrscht Aufregung, seit der Verwaltungsgerichtshof im Sinne eines TV-Konsumenten entschieden hat: Wer den ORF aus technischen Gründen nicht sehen kann, muss auch kein Programmentgelt zahlen. Der Mann darf sich also die rund 15 Euro im Monat, die aus der GIS-Gebühr an den ORF gehen, sparen. Nur die Rundfunkgebühr sowie den Kunst- und Kulturförderungsbeitrag (gesamt zirka fünf Euro) muss er zahlen, diese sind an den bloßen Besitz eines Fernsehgeräts geknüpft.
(Hervorhebungen durch mich)

Zu Deiner Frage also:

Zitat:
Zitat von lowrider82 Beitrag anzeigen
Seit wann gibt es eine Trennung bei den Rundfunk- und ORF-Gebühren?
Das war schon immer so. Auch wenn das alles der Einfachheit halber immer zusammen eingehoben wurde.

Die Rundfunkgebühr, der Kunst- und der Kulturförderungsbeitrag ist an ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät gekoppelt, die ORF-Gebühr an die örtliche Empfangbarkeit des ORF-Programms.
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Alt 22.07.2015, 11:15   #10
lowrider82
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Mitbekommen, daß in der Zwischenzeit das Rundfunkgesetz geändert wurde? Somit reicht der reine Betrieb eines Rundfunkempfangsgerät im DVB-T Empfangsgebiet. Also selbst mit Röhre bist in der Gebührenpflicht.
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Zitat:
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Heraklit von Ephesus
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