WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Internet

Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.09.2008, 16:33   #1
amazingmaze
Newbie
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 6


Unglücklich Abmahnung! bitte um Hilfe

Hallo!

Seit gestern herrscht in meiner Familie sehr schlechte Stimmung.
Grund dafür ist ein Brief von einer Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich.

In diesem wird meinem Vater vorgeworfen, einen Porno von der SG Video Produktion im März diesen Jahres über das eDonkey2000 Netzwerk heruntergeladen und gleichzeitig zum Upload angeboten zu haben.
Festgestellt wurde dies mit einer Software namens „FileWatch“, wessen Zuverlässigkeit angeblich durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen in Deutschland bestätigt wurde.
Mit der Zahlung von knapp 800 Euro und der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung kann man sich von weiteren Folgen „freikaufen“
(Wohnsitz ist in Österreich)

Mein Bruder hat nun der Familie gegenüber erwähnt, dass es durchaus möglich ist, dass er das File runtergeladen hat.
Trotzdem halte ich die Aktion für eine ziemliche Abzocke.

Von Deutschland habe ich schon von etlichen Abmahnungen gelesen. Dass diese Welle nun auf Österreich überschlägt ist mir neu.

Jetzt stellen sich mir einige Fragen:
Sind die Ratschläge dieser Sites auch auf Österreich zutreffend? (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ http://abmahnwahn-dreipage.de/)
Wie sind die Rechtsanwälte an die Anschrift gekommen? Über die Staatsanwaltschaft, welche beim Provider (aon) angefragt hat? Heißt das nun, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt, und unabhängig von einer Zahlung meinen Vater verklagen wird?

Es wurde bei Gesprächen schon überlegt, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzuschicken, und das Geld zu überweisen. Ist das Sinnvoll?

Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen.

Danke.
amazingmaze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 17:28   #2
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


Standard

sofern der vater seine sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt hat und glaubhaft machen kann das der minderjährige? sohn dies ohne sein wissen getan hat ist die sache eigentlich erledigt. Letztendlich gehts hier aber um viel geld und somit würde ich mir keine tips von klugscheissern wie mir einholen, sondern einen anwalt fragen. Beratung ist sowieso kostenlos.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 18:21   #3
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von amazingmaze Beitrag anzeigen
Hallo!


Mein Bruder hat nun der Familie gegenüber erwähnt, dass es durchaus möglich ist, dass er das File runtergeladen hat.
Trotzdem halte ich die Aktion für eine ziemliche Abzocke.

Haftung für Tauschbörsennutzung der Tochter: OGH, Beschluss vom 22.1.2008, 4 Ob 194/07v
UrhG § 81
Der Beklagte wurde aufgrund der IP-Adresse als Inhaber eines Internetanschlusses ausgeforscht, über den zahlreiche Musikstücke im Rahmen der Tauschbörse LimeWire angeboten worden waren. Die Tauschbörse war von der 17-jährigen Tochter über Empfehlung von Freunden installiert worden; ihr war nicht klar, dass mit der Teilnahme auch ein Zurverfügungstellen von Werken verbunden war. Der Beklagte wusste davon nichts.
Das Erstgericht erließ die Unterlassungs-EV, das Rekursgericht wies ab.
Der OGH gibt dem Revisionsrekurs keine Folge. Gehilfe eines urheberrechtlichen Verstoßes ist derjenige, der den Täter bewusst fördert. Für seine Haftung reicht eine bloß adäquate Verursachung nicht aus, auch er muss sich rechtswidrig verhalten. Er muss den Sachverhalt kennen, der den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens begründet oder muss zumindest eine diesbezügliche Prüfpflicht verletzen. Die Prüfpflicht ist allerdings auf grobe und auffallende Verstöße beschränkt. Die Rechtsprechung hält der Kenntnis der Tatumstände ein vorwerfbares Nichtkennen gleich. Das bloße Zurverfügungstellen des Computers mit Internetzugang schuf zwar eine adäquate Ursache für die spätere Rechtsverletzung, der Beklagte musste aber mangels irgendwelcher Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass seine Tochter bei Nutzung des Internets in Urheber- und/oder Werknutzungsrecht eingreifen würde. Die Funktionsweise von Internettauschbörsen und Filesharing-Systemen kann bei Erwachsenen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Der Beklagte musste daher nicht wissen, dass die relevanten Daten über ein solches System auch für andere Internetnutzer zugänglich sind und damit unter Verletzung von Verwertungsrechten verbreitet werden können. Er war daher auch nicht verpflichtet, die Internetaktivitäten seiner Tochter von vornherein zu überwachen.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 18:28   #4
Dumdideldum
Inventar
 
Registriert seit: 01.08.2001
Alter: 46
Beiträge: 1.508


Standard

es gab natürlich auch oft Fälle, wo der besagte Benutzer leider einen schlecht konfigurierten WLAN Router stehen hatte - und justament hat da einer die Bandbreite geklaut, und Sachen geshared
____________________________________
Linux is like a wigwam:
No windows, no Gates, Apache inside.
Dumdideldum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 18:39   #5
mirr0r
Newbie
 
Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 40
Beiträge: 9


Standard

wow wahnsinn wenn die mafia jetzt auch schon in Ö tätig ist...
mirr0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 19:19   #6
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

Ich würde mal Erkundigungen über diese Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich einholen. Sind eventuell Tittbrettfahrer.

Ist ohne weiteres möglich das dies nur ein Briefkasten zum Abzocken ist. Wer genau bitte, soll den der Geldempfänger sein? Und wer soll den das Geld dann bekommen? Da gibt es ja keine geschädigte Person. Wende dich mal an die Arbeiterkammer bzw. den Konsumentenschutz. Eventuell sind die dort eh schon als Abzocker bekannt. Die führen eine schwarze Liste.
____________________________________
M.f.G. Karl

Geändert von Karl (10.09.2008 um 19:28 Uhr).
Karl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 19:39   #7
Perseus
Master
 
Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696


Standard

Hallo!


An deiner Stelle würde ich den Sachverhalt, nicht hier, wo lauter Laien herumlaufen diskutieren, sondern wende dich an kompetente Stellen.

Du kannst z.B. unter konsument.at telefonisch nachfragen, kostet auch etwas, aber vom Abzocke kann man hier nicht sprechen, du bekommst ja kompetente Hilfe, oder schreibe dort mal mit dem genauen Sachverhalt, und allen Infos eine E-Mail, das kannst du unter der Rubrik "Kontakt" machen, das hab ich schon mal in einem Fall von I-Net Betrugversuchs kostenlos getan, die haben auch prompt geantwortet.


Weiters kannst du auch einfach mit z.B. mit den Worten "online" "Rechtsanwalt" "kostenlos", googeln, auf google.at am Besten, da findest du auch etwas.

Wie zum Beispiel dieser Link:

http://www.hofer-zeni.at/pages/beratung.asp


Das kanns du gleich, also heute noch machen, am besten an so viele Stellen wie du online findest, jeder schreibt wahrscheinlich nicht zurück, und wenn doch, hast du mehrere Meinungen, das mach mal gleich, und du hast morgen ev. schon eine Antwort, das mach am besten gleich heute noch, den Text musst du ja nur einmal verfassen, den kannst du ja in die anderen Mails reinkopieren.


Wie gesagt, ein Anruf ob bei Konsument.at oder sonst wo, wäre natürlich besser.


Ach ja, zahlen, schriftlicher Einsrupch, oder sonst etwas auf keinen Fall übereilt tätigen, erst die Beratung, die du kostenslos, bzw. um einen Bruchteil billiger als 800 € bekommst, abwarten.


Halt uns auf dem Laufenden!


Schönen Gruß,


Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 19:42   #8
amazingmaze
Newbie
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 6


Standard

Das ist die Rechtsanwälte-Partnerschaft: http://www.lf-law.at/
Dort soll auch das Geld hin fließen.
Geschädigte Person ist angeblich Jean Martin Hoenen (SG Video Produktion)

Konsumentenschutz könnte eine gute Idee sein.
amazingmaze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 19:48   #9
Perseus
Master
 
Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696


Standard

Das ist sicher eine gute Idee, glaub mir, schreib heute eine Mail, bzw. ruf in den nächsten Tagen dort an, unter der Rubrik "Rat&Hilfe" findest du alle Nummern. Dir hier alle möglichen Meinungen an zu hören, ist zwar schön und gut, aber eben unsicher, dort wird dir, die Erfahrung habe ich wie gesagt schon gemacht, kompetent geholfen, und du weißt dann wie du vorgehen musst und was zu tun ist.


Gruß,


Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 19:51   #10
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

http://shual-antiwahn.blogspot.com/2...er-singer.html
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag