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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Master
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Beiträge: 696
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![]() Also mich macht das auch unsicher, dass die Telekom Austria ohne es zu müssen, sondern auf freiwilliger Basis, wie ja in den Links zu lesen ist, die Personen-Daten zu IP-Adressen rausrückt, wie gesagt, ohne zu müssen, und rechtlich wohl auf glattem Eis.
Jedenfalls habe ich einen Aon Anschluss, also von der Telekom, und muss jetzt wohl bei jedem MP3 Download 2 mal überlegen. Einem geschädigten User soll die Telekom ja gegenübe geäußert haben, dass sie sicher nicht die Personen-Daten zu seiner IP-Adresse weiter gegeben haben, die leugnen das also knall-hart, eh klar, wenn das rauskommt schadet das dem Ruf in nicht geringem Umfang, nur ist leugen ja lächerlich, denn woher sollten die "Abmahner" denn sonst die Daten haben, wenn nicht vom Provider selbst, in keiner Tauschbörse wird zur IP-Adresse die Daten zum entsprechenden Anschluss mit angegeben ![]() Da frage mich ob die Telekom "ganz deppert" ist, oder was sie dazu treibt dies zu tun. Einen Nutzen müssen sie ja davon haben, sonst würden sie es ja nicht tun, und ich frage mich weiters wieso da nur die Telekom mitspielt, und nicht andere wie Chello, Inode etc. Die Frage ist also, wo ist der Nutzen für die Telekom, gar ein gewisser Anteil an der eingetriebenen Kohle, ist mir sehr suspekt die Sache in Verbindung mit der Telekom. Aber, da wir ja gerade jetzt, in einem häufig frequentierten online Medium. diskutieren, wird das auch die Telekom mitbekommen, deshalb, je mehr Aufregung über die Sache, desto besser, außerdem geht sowas ja fast jeden I-Net Benutzer etwas an. Bin gespannt wie sich das entwickelt... Grüße, Roman. |
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#2 |
Newbie
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Beiträge: 6
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![]() Das ist die Rechtsanwälte-Partnerschaft: http://www.lf-law.at/
Dort soll auch das Geld hin fließen. Geschädigte Person ist angeblich Jean Martin Hoenen (SG Video Produktion) Konsumentenschutz könnte eine gute Idee sein. |
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#3 |
Master
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Beiträge: 696
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![]() Das ist sicher eine gute Idee, glaub mir, schreib heute eine Mail, bzw. ruf in den nächsten Tagen dort an, unter der Rubrik "Rat&Hilfe" findest du alle Nummern. Dir hier alle möglichen Meinungen an zu hören, ist zwar schön und gut, aber eben unsicher, dort wird dir, die Erfahrung habe ich wie gesagt schon gemacht, kompetent geholfen, und du weißt dann wie du vorgehen musst und was zu tun ist.
Gruß, Roman. |
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#4 | |
Stammgast
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M.f.G. Karl |
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#5 |
Inventarisierter Pyromane
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Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#6 |
Senior Member
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Beiträge: 171
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![]() wenn ihr euch schon outet, könnt ihr auch die ak einschalten.
imho, anwälten sind abmahnungen in ö lt. ogh verboten. (was bis zum kammerausschluss führen sollte, wida imho) rechtskundige forumsuser mögen mich gerne evrbessern. Geändert von chosen (10.09.2008 um 20:14 Uhr). |
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#7 | |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Zitat:
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#8 |
Newbie
![]() Registriert seit: 11.09.2008
Alter: 34
Beiträge: 8
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![]() Hey, ich kann dir leider überhaupt nicht helfen, kenn mich bei Recht und so nicht aus.
Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen.. |
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#9 |
Retro Computing Fan
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![]() Auszug aus dem StGB:
Erpressung § 144. (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. Schwere Erpressung § 145. (1) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen ... (2.) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung
IMHO Ein Fall von schwerer Erpressung da sich die Anwaltskanzlei durch stark übertriebene Ansprüche unrechtsmäßig bereichert, und gegen gute Sitten verstößt. Außerdem gibt es beim LG für Strafsachen Richterinnen bei denen §144 (2) gar nicht gilt. Es gab da sogar ein Urteil wonach bereits die Drohung Daten NICHT zu löschen als gefährliche Drohung zur "Erpressung" demjenigen 48 Monate Auszeit beschert hat (Gefährlich für Programmierer von Antiviren Software: Demoversion die die Viren nicht löscht=Schwere Erpressung!!! ![]()
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#10 | |
Ex-Abonnent
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![]() Zitat:
Offensichtlich will aber jeder diesen "Schrott" haben ![]() Sonst würd nicht jeder irgendwo herunterladen. Ich sag nur SSKM
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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