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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 16.01.2010, 15:41   #1
pong
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Standard Hanfplanze Ja/Nein?

Hi,

da ja Hanfplanzen eigentlich - von der Pflege her - idtionsichere Gewächse zu sein scheinen, hätte ich gern gewusst, ob man die Dinger jetzt nun als Zimmerpflanzen besitzen darf oder nicht.

Warum? Aloen bin ich mittlerweile, alle für mich hübschen durch, und ich hätt gern wieder meinen "grünen Bestand" aufgestockt. Schaut sonst so leer in meiner Wohnung aus. Bonsai sind mir zu aufwändig, Gummibäume hab ich, Yukka auch, Kakteen auch, Elefentenfuss auch, Sternenhanf auch, Farne waren ein Debakel und brauch unbedingt was - für Haustiere - ungiftiges.

Ausserdem machts der Reiz des Verbotenen(?) aus. Und nein, bau sicher nicht einen Teil der Wohnung in ein Gewächshaus um. Und ja, erspart euch bitte blöde und nicht sachdienliche Kommentare, danke.

pong
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Alt 16.01.2010, 16:21   #2
sillybilly
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L.G. Herbert

"Dummheit redet viel..Klugheit denkt und schweigt.."
"Wir alle müssen mit Entäuschungen leben.....ich muss mit meiner schlafen"(Al Bundy)
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Alt 16.01.2010, 21:28   #3
mani114
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Hallo!

Der Anbau von Hanf (Auch Nutzhanf <0,3% THC) ist in Österreich genehmigungspflichtig.
Eine Genehmigung bekommt man normalerweise nur für den Landwirtschaftlichen Anbau (Erzeugung von Textilien, Kosmetika, Papier, Hartfaserplatten, Baumaterialien, Biokunst-stoff, Ölsaat, Speiseöl, Margarine, ?Treibstoff?)

Wenn du dennoch vorhast Hanf "anzubauen", riskierst du eine Hausdurchsuchung inkl. beschlagnahmung der Pflanzen.

Danach wird festgestellt, wie viel % THC die Pflanzen haben und du wirst eine Verwaltungsstrafe bekommen.


lg mani
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Wer einmal lügt dem glaubt man nicht,
auch wenn er dann die Wahrheit spricht.
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Alt 17.01.2010, 10:17   #4
LouCypher
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afaik darfst es solange sie nicht blühen. Du kannst ja auch legal samen kaufen. Damit da zeug blüht brauchst eh eine highend beleuchtungsanlage, sonst wirds eh nichts. Einem kumpel habens ein paar blühende planzen abgenommen nachdem ihn die nachbarn verpfiffen haben, das wars aber auch, musste nichtmal strafe zahlen. Darf die nächsten monate nicht auffallen dann ist die sache vom tisch, die anzeige ruht bis dahin.

PS: hausdurchsuchung riskierst mit sicherheit keine, die gibts nur bei einem mindeststrafmass ab 6 monaten bzw. bei gefahr in verzug. Solange du nur ein paar planzen für den eigengebraucht züchtest musst dir da keine sorgen machen.
____________________________________
Greetings
LouCypher

Geändert von LouCypher (17.01.2010 um 10:22 Uhr).
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Alt 17.01.2010, 19:13   #5
FendiMan
Hochauflösend
 
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
PS: hausdurchsuchung riskierst mit sicherheit keine, die gibts nur bei einem mindeststrafmass ab 6 monaten bzw. bei gefahr in verzug. Solange du nur ein paar planzen für den eigengebraucht züchtest musst dir da keine sorgen machen.
Wenn die Polizei nicht weiss, wieviele Pflanzen du hast, riskierst du sehr wohl eine Hausdurchsuchung, wenn sie einen Tipp bekommt.
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 17.01.2010, 21:15   #6
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Paßt nicht ganz zum Thema, aber in Zeiten der allumfassenden Überwachung:

Vorsicht, das WCM-Forum kann überwacht werden!
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 18.01.2010, 09:09   #7
Schappenberg
Tux Fan
 
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Beiträge: 860

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@LouCypher: ah, ein Mann mit Erfahrung
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Nur tote Fische schwimmen flussabwärts
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Alt 18.01.2010, 09:45   #8
LouCypher
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aus 2. hand . Aktuell musst dir mehr sorgen machen das dir ein einbrecher das zeug abnimmt als die polizei. Sollte der einbrecher das zeug stehen lassen solltest es halt wegräumen bevor du die bullen rufst.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 18.01.2010, 13:24   #9
barns
Veteran
 
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Mein Computer

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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
PS: 1) hausdurchsuchung riskierst mit sicherheit keine, die gibts nur bei einem mindeststrafmass ab 6 monaten bzw. bei gefahr in verzug.

2) Solange du nur ein paar planzen für den eigengebraucht züchtest musst dir da keine sorgen machen.
1) Quelle?

Ich habe dahingehend (Strafmaß) in der StPO nichts entsprechendes finden können.


2) Ist definitiv Blödsinn.
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Alt 18.01.2010, 13:39   #10
LouCypher
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1) bin zu faul online nach beweisen zu suchen, wennst mir nicht glaubst bin ich dir nicht bös . Wurde sogar hier in bezug auf copyrightverletzungen xmal diskutiert.

2) ist einem freund von mir vor ein paar monaten passiert, anzeige ruht wenn er sich nichts weiter zu schulden kommen lässt und wird nach ein paar monaten gekübelt. Keinen cent strafe, keine anzeige, keine verhandlung, keine vorstrafe.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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