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Hanfplanze Ja/Nein?
Hi,
da ja Hanfplanzen eigentlich - von der Pflege her - idtionsichere Gewächse zu sein scheinen, hätte ich gern gewusst, ob man die Dinger jetzt nun als Zimmerpflanzen besitzen darf oder nicht. Warum? Aloen bin ich mittlerweile, alle für mich hübschen durch, und ich hätt gern wieder meinen "grünen Bestand" aufgestockt. Schaut sonst so leer in meiner Wohnung aus. Bonsai sind mir zu aufwändig, Gummibäume hab ich, Yukka auch, Kakteen auch, Elefentenfuss auch, Sternenhanf auch, Farne waren ein Debakel und brauch unbedingt was - für Haustiere - ungiftiges. Ausserdem machts der Reiz des Verbotenen(?) aus. Und nein, bau sicher nicht einen Teil der Wohnung in ein Gewächshaus um. Und ja, erspart euch bitte blöde und nicht sachdienliche Kommentare, danke. pong |
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Hallo!
Der Anbau von Hanf (Auch Nutzhanf <0,3% THC) ist in Österreich genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung bekommt man normalerweise nur für den Landwirtschaftlichen Anbau (Erzeugung von Textilien, Kosmetika, Papier, Hartfaserplatten, Baumaterialien, Biokunst-stoff, Ölsaat, Speiseöl, Margarine, ?Treibstoff?) Wenn du dennoch vorhast Hanf "anzubauen", riskierst du eine Hausdurchsuchung inkl. beschlagnahmung der Pflanzen. Danach wird festgestellt, wie viel % THC die Pflanzen haben und du wirst eine Verwaltungsstrafe bekommen. lg mani |
afaik darfst es solange sie nicht blühen. Du kannst ja auch legal samen kaufen. Damit da zeug blüht brauchst eh eine highend beleuchtungsanlage, sonst wirds eh nichts. Einem kumpel habens ein paar blühende planzen abgenommen nachdem ihn die nachbarn verpfiffen haben, das wars aber auch, musste nichtmal strafe zahlen. Darf die nächsten monate nicht auffallen dann ist die sache vom tisch, die anzeige ruht bis dahin.
PS: hausdurchsuchung riskierst mit sicherheit keine, die gibts nur bei einem mindeststrafmass ab 6 monaten bzw. bei gefahr in verzug. Solange du nur ein paar planzen für den eigengebraucht züchtest musst dir da keine sorgen machen. |
Zitat:
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Paßt nicht ganz zum Thema, aber in Zeiten der allumfassenden Überwachung:
Vorsicht, das WCM-Forum kann überwacht werden! ;) |
@LouCypher: ah, ein Mann mit Erfahrung :lol:
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aus 2. hand ;) . Aktuell musst dir mehr sorgen machen das dir ein einbrecher das zeug abnimmt als die polizei. Sollte der einbrecher das zeug stehen lassen solltest es halt wegräumen bevor du die bullen rufst.
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Zitat:
Ich habe dahingehend (Strafmaß) in der StPO nichts entsprechendes finden können. 2) Ist definitiv Blödsinn. |
1) bin zu faul online nach beweisen zu suchen, wennst mir nicht glaubst bin ich dir nicht bös ;) . Wurde sogar hier in bezug auf copyrightverletzungen xmal diskutiert.
2) ist einem freund von mir vor ein paar monaten passiert, anzeige ruht wenn er sich nichts weiter zu schulden kommen lässt und wird nach ein paar monaten gekübelt. Keinen cent strafe, keine anzeige, keine verhandlung, keine vorstrafe. |
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