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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.09.2004, 15:47   #1
fuike
Master
 
Registriert seit: 01.11.2002
Alter: 40
Beiträge: 743


fuike eine Nachricht über ICQ schicken fuike eine Nachricht über AIM schicken fuike eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard Anonymverfügung

Grüß euch....

Heute flatterte folgende Anonymverfügung ins Haus:


Der Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen xxxxxx hat (ist) am so und so vielten um so und so viel Uhr in blabla town Richtung Süden die durch die Verbotszeichen gemäß § 52aZ. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, weil unter der Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Messgerät festgestellt wurde.

Der Lenker hat dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 52aZ. 10a StVO 1960

Für Übertretungen díeser Vorschrift wurde gem. § 49a VStG mit entsprechender Verordnung der BPD blabla town die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Anonoymverfügung festgesetzt.

Es wird daher eine Geldstrafe von 32 € verhängt!



Kann mir das mal einer erklären?
Irgendwie versteh ich das im Bezug auf die Geschwindigkeiten nicht ganz!
Oder bin ich heut zu blöd für alles...?

PS: Es wurde am Text nichts geändert bis auf den Stadtnamen und das Kennzeichen .


MfG fuike
____________________________________
You can say what you mean, but it won't change a thing...
fuike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 15:48   #2
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

du warst zu langsam

vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 16:01   #3
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

da war eine ??iger beschränkung

http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/vz52.htm
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 16:11   #4
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 41
Beiträge: 3.387

Mein Computer

Standard

erheb einfach einspruch dagegen und pasta
____________________________________
Free beans NOW!
free beans for a free world
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Alt 22.09.2004, 16:15   #5
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

Zitat:
Original geschrieben von frazzz
du warst zu langsam

vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100
wieso steht dann überschritten?
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 17:08   #6
eAnic
Inventar
 
Benutzerbild von eAnic
 
Registriert seit: 23.01.2000
Alter: 46
Beiträge: 2.135


eAnic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Original geschrieben von zed
wieso steht dann überschritten?
Weil es die Regelung erst seit kurzem gibt und die Exekutive daher das Wort 'unterschritten' in ihren Sprachschatz aufnehmen muß.
Spätestens im Sommer 2005 dürfte der Text dann passen.
____________________________________
... back in business
eAnic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 17:27   #7
sm34gol
Veteran
 
Registriert seit: 29.11.2003
Alter: 38
Beiträge: 403


sm34gol eine Nachricht über ICQ schicken
Standard WAS?!?!

es gibt ne mindestgeschwindigkeit

san die total deppert wurdn...
das gibts ja gornet
____________________________________
Daniel

sm34gol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 17:29   #8
Chrisi99
Inventar
 
Benutzerbild von Chrisi99
 
Registriert seit: 22.12.2002
Alter: 40
Beiträge: 2.644

Mein Computer

Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: WAS?!?!

Zitat:
Original geschrieben von sm34gol
es gibt ne mindestgeschwindigkeit

san die total deppert wurdn...
das gibts ja gornet
ja ein blaues rundes schild mit der Geschwindigkeitsangabe in weißen Buchstaben drauf... hab aber noch nie eins in natura gesehen
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
Chrisi99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 17:44   #9
Tarjan
Quantensingularität
 
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 55
Beiträge: 8.336


Tarjan eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.
____________________________________
Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!


Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
Tarjan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 17:47   #10
Chrisi99
Inventar
 
Benutzerbild von Chrisi99
 
Registriert seit: 22.12.2002
Alter: 40
Beiträge: 2.644

Mein Computer

Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.
sicher?

Fahrschulantwort darauf ist nämlich "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit", und Vorschriften muss man ja wohl einhalten ...
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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