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fuike 22.09.2004 15:47

Anonymverfügung
 
Grüß euch....

Heute flatterte folgende Anonymverfügung ins Haus:


Der Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen xxxxxx hat (ist) am so und so vielten um so und so viel Uhr in blabla town Richtung Süden die durch die Verbotszeichen gemäß § 52aZ. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, weil unter der Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Messgerät festgestellt wurde.

Der Lenker hat dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 52aZ. 10a StVO 1960

Für Übertretungen díeser Vorschrift wurde gem. § 49a VStG mit entsprechender Verordnung der BPD blabla town die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Anonoymverfügung festgesetzt.

Es wird daher eine Geldstrafe von 32 € verhängt!



Kann mir das mal einer erklären?
Irgendwie versteh ich das im Bezug auf die Geschwindigkeiten nicht ganz!
Oder bin ich heut zu blöd für alles...?

PS: Es wurde am Text nichts geändert bis auf den Stadtnamen und das Kennzeichen :D.


MfG fuike

frazzz 22.09.2004 15:48

du warst zu langsam :D

vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100 :lol:

rev.antun 22.09.2004 16:01

da war eine ??iger beschränkung

http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/vz52.htm

CISK 22.09.2004 16:11

erheb einfach einspruch dagegen und pasta

zed 22.09.2004 16:15

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
du warst zu langsam :D

vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100 :lol:

wieso steht dann überschritten? :confused:

eAnic 22.09.2004 17:08

Zitat:

Original geschrieben von zed
wieso steht dann überschritten? :confused:
Weil es die Regelung erst seit kurzem gibt und die Exekutive daher das Wort 'unterschritten' in ihren Sprachschatz aufnehmen muß.
Spätestens im Sommer 2005 dürfte der Text dann passen. ;)

sm34gol 22.09.2004 17:27

WAS?!?!
 
es gibt ne mindestgeschwindigkeit

san die total deppert wurdn...
das gibts ja gornet

Chrisi99 22.09.2004 17:29

Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von sm34gol
es gibt ne mindestgeschwindigkeit

san die total deppert wurdn...
das gibts ja gornet

ja ein blaues rundes schild mit der Geschwindigkeitsangabe in weißen Buchstaben drauf... hab aber noch nie eins in natura gesehen :D

Tarjan 22.09.2004 17:44

Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.

Chrisi99 22.09.2004 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.
sicher?

Fahrschulantwort darauf ist nämlich "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit", und Vorschriften muss man ja wohl einhalten ...


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