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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 19.07.2004, 21:52   #1
jayjay
Elite
 
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Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


Standard Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz?

würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.

rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt.

hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 19.07.2004, 23:04   #2
PrinzRazzo
Abonnent
 
Registriert seit: 22.03.2001
Alter: 54
Beiträge: 434


Standard

normalerweise würd ich ja sagen, frag das den jayjay.
aber in diesem fall
____________________________________
www.montierungenjeglicherart.soup.io

www.montierungen.net
PrinzRazzo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 23:16   #3
enjoy2
-------------
 
Benutzerbild von enjoy2
 
Registriert seit: 22.03.2000
Ort: Tullnerfeld
Alter: 52
Beiträge: 14.550

Mein Computer

Standard

http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Strafgesetzbuch § 111

Wenn man Rechtsanwälten den Paragrafen suchen muss

imho wäre man nicht der Erste, der danach gestraft würde

bzw. in den Foren

http://www.jusline.at/frames/forum.html
http://www.richtervereinigung.at:8080/~InternetRecht
http://www.it-law.at/

wäre die Frage wohl besser aufgehoben
____________________________________
EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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Alt 19.07.2004, 23:22   #4
Phantomias
Inventar
 
Registriert seit: 19.12.2000
Beiträge: 3.409


Standard

da sollten einige Leute hier jetzt lieber besser aufpassen was sie posten!
Phantomias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 23:28   #5
cRyoTaNK
Inventar
 
Registriert seit: 02.10.2001
Beiträge: 1.643

Mein Computer

Standard

Genau ihr @#~ÆÑ&* ihr!

____________________________________
Senior Vice President of Mission-Critical Junk and Trash Competence

You can´t make it foolproof, the fools are too inventive!
cRyoTaNK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 23:31   #6
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

das inet is rechtsfreier raum.

wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen.
zwingt einen ja keiner ins www.
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 23:41   #7
kju
Senior Member
 
Registriert seit: 28.05.2002
Alter: 47
Beiträge: 141


kju eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

naja laut ecg trifft den content provider, i.d.r. der betreiber der website (aber achtung nicht mit service/host provider verwechseln, der is laut §16 ecg haftungsfrei) die volle haftung für eigene/zu eigen gemachte inhalte!
lt. § 18 ecg gibt es aber keine allgemeine überwachungspflicht der provider, aber sehrwohl auskunfts- und mitwirkungspflichten

--> im falle einer klage (zb nach $111 stgb) müsste der content provider somit alle daten zum jeweiligen user hergeben (zb. ip) und der access provider widerum die daten zur ip usw.
____________________________________
There are two rules for ultimate success in life.
1. Never tell everything you know.
kju ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 23:45   #8
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


Standard

wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige...
____________________________________
A.C.A.B.
maXTC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 23:49   #9
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

Zitat:
Original geschrieben von maXTC
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige...
arschloch


ansonsten
ausser ich trete den wahrheitsbeweis an



ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 19.07.2004, 23:51   #10
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


Standard

muchas gracias

____________________________________
A.C.A.B.
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