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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 09.04.2002, 18:57   #21
maXTC
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Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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mein winter auto und das auto meiner freundin auch nicht, die 2 autos brauchen aber eh keine garage

beim umdrehen auf schienenanlagen oder wo auch immer es gerade notwendig ist, darfst dich eben nicht erwischen lassen... aber ich habe auch immer das glück, dass ein kapplständer genau dann da ist, wenn man ihn am wenigsten braucht

beim schnellfahren erwischens mich im sommer immer mind. 1x pro woche... aber was solls... man gönnt sich ja sonst nichts
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 09.04.2002, 19:02   #22
Loewe
Inventar
 
Registriert seit: 15.04.2000
Alter: 54
Beiträge: 2.556


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Ich war mal mit dem Auto in Paris.
Die Parken sogar in der zweiten Spur von vier, um dann in den nächsten Laden Pariserbrot zu kaufen.
Kein Witz, da stehn mitten in der Fahrspur parkierte Autos.
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Alt 09.04.2002, 19:21   #23
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 41
Beiträge: 3.387

Mein Computer

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naja ich hab eh die österreichische standardmeinung über franzosen
____________________________________
Free beans NOW!
free beans for a free world
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Alt 09.04.2002, 19:55   #24
Hoshi
Jr. Member
 
Registriert seit: 05.04.2002
Beiträge: 35


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Standard Re: andere frage

Zitat:
Original geschrieben von PrinzRazzo
habe einen strafzettel wegen falsch parkens bekommen, das kennzeichen und die farbe auf dem zettel stimmen, nur habe ich keinen mazda, sondern einen opel

muß ich die strafe jetzt zahlen oder nicht???

mfg
Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.
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Alt 10.04.2002, 07:57   #25
wizard
Elite
 
Benutzerbild von wizard
 
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 62
Beiträge: 1.457


Standard @Frage an Alle

Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:
____________________________________
Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!!
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Alt 10.04.2002, 08:18   #26
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard Re: @Frage an Alle

Zitat:
Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:


blödsinn (ich hab zumindest in der stvo nix gefunden --> ris rulez) ...
selbst wenn eine baustelle erst eingerichtet wird, während du (nachweislich)
auf urlaub warst, brauchst eine strafe nicht zu bezahlen ... da gibts
grundsatzentscheidungen ...

gruß
pc.net
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 10.04.2002, 10:00   #27
Hoshi
Jr. Member
 
Registriert seit: 05.04.2002
Beiträge: 35


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Standard Re: @Frage an Alle

Zitat:
Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:
Stimmt, es sind 72 Std, dann solltest rein theoretisch deinen Wagen woanders hinstellen. Ist ein Uraltesgesetz, wird sogut wie garnicht vollzogen.
Ein Halteverbot (zb. Baustelle, Ladezone od. ähnl.) muß 48 Std vorher aufgestellt werden und auf der Rückseiteseite des Schilder muß das Genehmigungszeichen der zuständigen MA angebracht sein. Hab sogar einen Pfarrer abschleppen lassen müssen. Ich wissen weil ich für Spedition arbeiten und ich sowas unteranderem machen muß.
Wie Pc.net schon geschrieben hat, wennst auf Urlaub bist passiert Dir trotzdem nichts außer man kann Dir nachweisen, daß Du vorher schon davon gewußt haben mußt.
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Alt 10.04.2002, 13:45   #28
Mash
Master
 
Registriert seit: 06.06.2001
Alter: 47
Beiträge: 715


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Zitat:
Original geschrieben von Loewe
Ich war mal mit dem Auto in Paris.
Die Parken sogar in der zweiten Spur von vier, um dann in den nächsten Laden Pariserbrot zu kaufen.
Kein Witz, da stehn mitten in der Fahrspur parkierte Autos.
jaja die franzosen...
____________________________________
\"...könnten wir eines Tages in der Lage sein, Blitzreisen durch die Milchstrasse oder durch die Zeit zu unternehmen.\" (Hawking, 1996)
http://www.plauder-smilies.de/asthanos.gif
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Alt 10.04.2002, 19:37   #29
valo
Inventar
 
Registriert seit: 15.11.2000
Alter: 43
Beiträge: 7.684


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hehe, da hab i in spanien was ganz lustiges gesehn...

steht ein jeep in zweiter spur vor schräg parkenden autos, aber keiner drin, abgesperrt und alles, niemand da ...

dann wollt jemand der verparkt war weg, hat den jeep auf die seite geschoben (der ungebremst da gestanden is) und is weggefahrn....

a paar stund später bin i no amal dort vorbei, und der jeep is scho weider wo anders gstanden
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Alt 10.04.2002, 20:12   #30
PrinzRazzo
Abonnent
 
Registriert seit: 22.03.2001
Alter: 54
Beiträge: 434


Standard Re: Re: andere frage

Zitat:
Original geschrieben von Hoshi

Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.
muß ich dann auf die anzeige warten oder soll ich gleich bei MA67 (Referat Parkometerstrafen) anrufen und reklamieren???

mfg

@valo
*rofl*
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