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Umstrittenes Urteil gegen Schwarzafrikaner
Für Diskussionen und zum Teil auch für Unverständnis sorgt ein Rechtsspruch des Landesgerichtes Linz. Darin wird festgestellt, dass es nicht gegen die Menschenwürde verstoße, wenn ein Polizist einen Schwarzafrikaner als "Scheiß-Neger" bezeichne. Der Afrikaner - ein von Österreich anerkannter Flüchtling, der hier mit seiner Familie lebt - war im vergangenen Jahr im Zuge einer Lenkerkontrolle von einem Polizeibeamten als "Scheiß Neger" bezeichnet worden. http://ooe.orf.at/oesterreich.orf?re...el=4&id=274537 eine nette begründung hat das gericht auch gefunden: Die Begründung Ein Verstoß gegen die Menschenwürde läge nur dann vor, wenn jemandem "unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird". Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Personen als "Untermenschen" bezeichnet werden oder wenn geäußert werde, "man soll sie 'vergasen' oder 'vertilgen'". Wenn also mit der Bezeichnung "Scheiß Neger" Äußerungen verbunden würden wie "ihr gehört alle weggeräumt", so wäre die Menschenwürde verletzt. "Mit der bloßen Verwendung des Wortes 'Scheiß...' wird jedoch nur der Unmut gegenüber einer Person, einer Verhaltensweise, einer Tätigkeit etc. bekundet, nicht jedoch das Lebensrecht einer Person generell abgesprochen", so der Richter in seiner Begründung. --- hut ab, sowas hat es lange nicht gegeben! da lernt man seinen kindern, dass man "neger" nicht sagen darf und dann sowas. nicht schlecht! aber wenn ich jetzt zu dem wixer bei der lenkerkontrolle "scheiß kibera" sagen würde, dann würde ich sofort ein paar auf die nuss bekommen und müsste tief in die tasche greifen. die polizisten dürfen sich anscheinend in diesem land alles erlauben! es wird vertuscht und vernebelt, dass es schon zum kotzen ist.
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A.C.A.B. |
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