WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.11.2001, 14:37   #81
riker
Senior Member
 
Registriert seit: 09.08.2001
Alter: 53
Beiträge: 142


Standard

Zitat:
Original geschrieben von martens
Also um mal einiges klarzustellen....

...

3) Kaufhausdetektive haben das Anhalterecht , und zwar nach § 64 StPO, wonach jedermann bei strafrechtlichen Delikten das anhalterecht hat, ist KEINE Freiheitsentziehung nach § 99 StGB.

4) Das Gehen in ein Geschäft kann nicht so ohne weiters verwehrt werden, da ja ein öffentlicher Ort. Man könnte sogar eine Verwaltungsanzeige nach Art IX EGVG einreichen, wenn man glaubt, diskriminiert worden zu sein...
Das Hausrecht steht zwar jedem zu, wenn ich aber ein Geschäftslokal habe, sprich öffentlicher Ort, kann ich nur dann davon Gebrauch machen, wenn der Kunde usw sich entgegen den guten Sitten oder die Hausordnung benimmt.

5) Polizisten brauchen keinen begründeten Verdacht, um Personen zu kontrollieren...Rechtlich durch z.B. die StVO, das SPG usw gedeckt...

.....

Also Martens, um den TOPFEN den du da daherschreibst einmal richtigzustellen.

ad 3)
Der §64 StPO regelt die (Zitat) III. Streitigkeiten über die Zuständigkeit von Gerichten. (/zitat)
Hast du dir ja super aus den Fingern gesaugt.

Die Anhaltung regelt der § 86 Abschnitt 2.
(siehe http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/)

ad 4) Ein Privatgrund, Geschäft kann NIE ein öffentlicher Ort sein. Das widerspricht sich von selber. Der Eigentümer oder sein Vertreter haben das Hausrecht, können also jederzeit Jedermann das Betreten oder den Aufenthalt verbieten.

ad 5) Führen oft Straßen durch Verkaufslokale? Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt nämlich nur auf Straßen.
Und im SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ist GENAU geregelt wann eine Person durchsucht werden darf.

(zitat)
Durchsuchung von Menschen

§ 40. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind
ermächtigt, Menschen, die festgenommen worden sind, zu durchsuchen,
um sicherzustellen, daß diese während ihrer Anhaltung weder ihre
eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden und nicht
flüchten.
(2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind außerdem
ermächtigt, Menschen zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter
Tatsachen anzunehmen ist, diese stünden mit einem gegen Leben,
Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff
in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr
ausgeht.
(3) Die den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in den
Abs. 1 und 2 eingeräumten Befugnisse gelten auch für das Öffnen und
das Durchsuchen von Behältnissen (zB Koffer oder Taschen), die der
Betroffene bei sich hat.

(/zitat)

Also muss man zuerst festgenommen werden, um durchsucht werden zu können. Und für einen gefährlichen Angriff auf das Eigentum müsste man schon die gesamte Abteilung eines Marktes in der Tasche haben.

Also, lieber Martens behalte deine linkslinke Populistensche... bitte für dich und informiere dich ein bisschen bevor du hier einen stehen lässt.

( sehrerregtbin )
____________________________________
ad astra!
riker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2001, 14:43   #82
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 41
Beiträge: 3.387

Mein Computer

Standard

f*
____________________________________
Free beans NOW!
free beans for a free world
CISK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2001, 21:29   #83
martens
Bundeseigentum
 
Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Mitteleuropa
Alter: 56
Beiträge: 886

Mein Computer

Standard

Mein lieber Riker, bevor du noch mehr aufregst...

1) hast du recht, der Paragraph der StPO bezüglich Anhalterecht war falsch, .... grosses Entschuldigung

2) bezüglich Durchsuchen: Ich hab nix anderes gesagt, daß das Durchsuchen geregelt wird, und zwar durch StPO und SPG.
In dem Fall der Anhaltung durch Kaufhausdetektiv also die StPO, da Verdacht der gerichtlich strafbaren Handlung....
Ich weiß nicht, was du mir jetzt vorwirfst...

3) Bezüglich Kontrolle war von keinem bestimmten gebiet die Rede, sondern es kam die Aussage: Polizisten dürfen nicht ohne weiteres kontrollieren....
Wo stand nicht zur Debatte.
Ich hab bloß einige gesetze genannt, die Kontrollen sehr wohl erlauben...

4) öffentlicher Ort: Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann unter den selben Bedingungen benützt werden kann. Somit fällt auch ein Geschäft (Privatbesitz) unter die Definition, da es der Inhaber jedermannzugänglich macht...

5) Ausweise: Österreicher brauchen keine Ausweise....stimmt.
Ausländer haben die Verpflichtung, ständig ein Reisedokument mit zu führen (Fremdengesetz!). Ausgenommen sie befinden sich in der Nähe des Verwahrungsortes (=selber Bezirk).


Also, wenn du mir schon was vorwirfst, dann schon das, was ich falsch gemacht hab, und nicht deinen TOPFEN (außer dem falschen paragraphen) !!
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2001, 23:32   #84
riker
Senior Member
 
Registriert seit: 09.08.2001
Alter: 53
Beiträge: 142


Standard

Topfen auf mein Haupt

Was war ich doch für ein ungezogener Junge. Martens, sorry (siehe PM).

Trotzdem nicht ganz deiner Meinung.

Weil du gemeint hast, dass Polizisten KEINEN begründeten Verdacht brauchen um jemanden zu durchsuchen. Und das entspricht nicht der Gesetzeslage.

Deine Definition eines öffentlichen Ortes ist nicht nachvollziehbar. Aber abgesehen davon, der Hausherr hat das Hausrecht und kann das auch durchsetzen. Und das Hausrecht wird in Österreich als recht hohes angesehen.
Wenn ich ein Geschäft habe, dann habe ich sehr wohl das Recht jemanden rauszuwerfen oder ihn gar nicht erst einzulassen.

ernsthaftfrag: Keine Ausweispflicht mehr in Österreich?
____________________________________
ad astra!
riker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2001, 23:55   #85
fahrdienstleiter
gesperrt
 
Registriert seit: 30.10.2001
Beiträge: 267


fahrdienstleiter eine Nachricht über ICQ schicken fahrdienstleiter eine Nachricht über AIM schicken fahrdienstleiter eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Zitat:
Keine Ausweispflicht mehr in Österreich?
gibts ja sowieso nicht.

nur musst den halt aufs kommissariat nachbringen lassen, wenn gefordert.

wer verpflichtet dich zum mitführen des ausweises als fussgänger?
fahrdienstleiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2001, 00:16   #86
riker
Senior Member
 
Registriert seit: 09.08.2001
Alter: 53
Beiträge: 142


Standard

wusste ich echt nicht, habe als "Bestätigung" folgendes gefunden.:

[zitat] www.help.gv.at
14.11.2000: HELP-Team
...
Laut Auskunft eines Polizeijuristen müssen Sie den amtlichen Ausweis nicht immer bei sich tragen.
...
[/zitat]

Man lernt nie aus...
____________________________________
ad astra!
riker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2001, 00:36   #87
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 41
Beiträge: 3.387

Mein Computer

Standard

ja san ma in tunesien das ma an ausweis mithaben sollten?
____________________________________
Free beans NOW!
free beans for a free world
CISK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2001, 22:59   #88
martens
Bundeseigentum
 
Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Mitteleuropa
Alter: 56
Beiträge: 886

Mein Computer

Standard

@riker
Das mit dem Hausrecht findest als Legaldefinition z.B. in OÖ Polizeistrafgesetz.

Und da sich auch der VwGH angeschlossen hat, gilt es auch für die anderen Bundesländer.

Niemanden macht einem das Hausrecht streitig, es gibt da sogar das Grundgesetz zum Schutz des Hausrechtes (Gesetz im Verfassungsrang), allerdings gilt dies nur uneingeschränkt für die Wohnstätte.
Lokale, Geschäfte, Behörden zur Amtszeit, Wachzimmer usw haben eben nur ein "eingeschränktes" Hausrecht...
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2001, 18:52   #89
riker
Senior Member
 
Registriert seit: 09.08.2001
Alter: 53
Beiträge: 142


Standard

Okay, du bist der Profi.
____________________________________
ad astra!
riker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2001, 19:01   #90
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Gifty
ja san ma in tunesien das ma an ausweis mithaben sollten?
na, eher in der türkei
____________________________________
A.C.A.B.
maXTC ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag