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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473
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sei froh, daß du einen gutschein bekommen hast...
irrtum §871 ff copy - paste Schutzwürdigkeit des Gegners des Irrenden? *) Hat der Gegner des Irrenden den Irrtum veranlasst ? *) Hätte dem Gegner des Irrenden der Irrtum auffallen müssen? *) Wurde der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt? also hier trifft eindeutig die 2. aufführung zu, du hast ja sogar 2 stk bestellt... wir hatten immer das beispiel mit dem anwalt, der zu beginn seinen stundensatz mit 12€ angibt, er aber 120€ meint. der klient kann sich also nicht 10 stunden vertreten/beraten lassen und ihm dann den brief vor die nase halten, daß er doch nur 12€ pro stunde zu zahlen hat - irrtum fällt auf
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi !
Soweit ich weiss, kommt bei Amazon der Vertrag erst beim Versand der Ware zustande. Steht auch in den AGB. Das Vorgehen ist meines Erachtens daher korrekt. Gruss, Duese |
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#13 |
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Inventar
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Die AGB sind meiner Meinung nach das geringste Problem...
Tja leider die 2 Szk hab ich genommen weil ich 2 Stk. Notebooks brauche ned weil ich gierig bin
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