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#231 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 26.09.2000
Alter: 56
Beiträge: 407
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![]() Zitat:
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Si tacuisses philosophus mansisses. |
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#232 |
Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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![]() hat eigentlich jemand etwas bekommen?
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A.C.A.B. |
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#233 |
Elite
![]() Registriert seit: 21.02.2001
Beiträge: 1.152
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![]() @Merick:
Hast nicht alles gelesen ![]() ![]()
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Wer zuletzt lacht,lacht am Schluss ! http://www.sbg.at/webteufel http://www.webteufel.at |
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#234 |
Inventar
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![]() da ich keine 16 seiten lesen wil, wo hocken die ein?
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Free beans NOW! free beans for a free world |
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#235 |
Veteran
![]() Registriert seit: 02.11.2001
Beiträge: 424
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![]() Hallo!
Vielleicht irre ich mich, also bitte nicht schlagen wenns nicht stimmt. Ich hab mal gehört, dass man bei Überweisungen, ähnlich wie bei Zahlung mit Kreditkarte, innerhalb von 40 Tagen eine Rückbuchung veranlassen kann. Und wenn ihr auf ihr Konto überwiesen habt, habt ihr sie ja auch praktisch. Zeigt sie an wenn sie euch übers Ohr haut. Die Bank weiss sicher wer sie wirklich ist und wo man sie findet. Aber wie gesagt, bitte nicht schlagen wenn ich mich irre! Liebe Grüße! |
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#236 |
Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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![]() ich glaube du meinst das rückbuchen (40 bis 60 tage glaub ich), wie es bei einer einzugsermächtigung möglich ist, ohne angabe von gründen...
bei einer normalen überweisung ist das nicht so einfach möglich... wäre ja blöd, wenn du vorkasse verlangen würdest, dann bekommst du dein geld überwiesen, schickst das paket ab und wenn der käufer seine ware erhalten hat, dann lässt er den betrag rückbuchen... eigentlich eine gute idee ![]() ![]()
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A.C.A.B. |
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#237 |
Veteran
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![]() Ob eine Rueckbuchung auch nach einer Sperrung des Kontos moeglich ist bezweifle ich. Theoretisch muesste man bei den Ermittlungen doch alle Geschaedigten kontaktieren, immerhin sollten doch alle Kontobewegungen aufliegen.
Im nachhinein waere es doch auch denkbar das alle die etwas kaufen wollten Ihr Geld wieder bekommen, oder? Natuerlich sofern es noch da ist. Sicher, diese Gedanken sind ein bischen naiv. ![]() |
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#238 |
Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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![]() ich denke, wenn man sein geld zurück will, sollte man sich einer "sammelklage" anschließen (falls es diese gibt), nach einer rechtskräftigen verurteilung wird man sein geld, oder einen teil seines geldes zurückbekommen.
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A.C.A.B. |
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#239 |
Veteran
![]() Registriert seit: 02.11.2001
Beiträge: 424
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![]() Fragt mal beim VKI, die haben die ersten Sammelklagen in Österreich gemacht...ist erst ein Jahr her oder so. Dieser Fall wär durchaus interessant für die.
Hat irgendjemand eine Schätzung wieviel Geld bei dieser Frau gelandet ist? |
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#240 | |
Veteran
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![]() Zitat:
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