![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#1 |
|
Newbie
![]() Registriert seit: 26.02.2002
Beiträge: 5
|
Wo gibts denn sowas?
Auf der Site: http://www.e-steyr.com hatten wir einen Link zu dem Wetterangebit der Fa. meteo-data.com, welcher sich in einem neuen Fenster offnete und direkt zu http://www.meteodata.at/HTML/at04/at04.htm linkte. Nun flattert eine Rechnung von meteodata in's Haus ueber einen Betrag von 1.758 EURO, "fuer die unerlaubt genützten Leistungen" der Fa. METEODATA; dies gepaart mit einer Rechtsbelehrung in der Form: ---- Wird Content der METEO-data – Homepage ohne eine mit uns getroffene Vereinbarung von anderen auf deren Homepage benützt, so wird durch diese rechtswidrige Nutzung in unser Urheberrecht und Eigentumsrecht eingegriffen. Wir haben somit in diesen Fällen mißbräuchlicher Verwendung unserer Homepage, insbesondere nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz zumindest in der Höhe des entgangenen Entgelts. ---- Wie hier richtig feststellt, tritt der Fall einer "rechtswidrige Nutzung" dann ein, wenn fremder Content "von anderen auf deren Homepage benützt" wird. Dies ist bei www.e-steyr.com jedoch nicht der Fall gewesen, da nur in einem neuen Fesnter ZU dem externen Angebot gelinkt wurde. d.h. Der User surft unabhängig von www.e-steyr.com direkt zu dem externen Informationsangebot; ebenso wie er durch die die direkte Eingabe der URL http://www.meteodata.at/HTML/at04/at04.htm zu dem selben Angebot gekommen wäre. Kurzum Zusammenfassung: Wenn man einen Link zu einer anderen Site setzt, wird man von der Fa. Meteo-Data verklagt, wenn man der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt - das erinnert sehr an die Abmahnungsorgien (in Deutschland "Explorer"), andere sagen dazu Raubrittertum. Nun gut der Link ist entfernt, die Rechnung un Klagsdrohung jedoch noch nicht. Fragen in's Auditorium und an die Rechtsgelehrten: - Wie sieht die rechtliche Situation aus? - Wurde so ein Fall in Österreich bereits durchjudiziert? - Welcher Teil des e-comm Gesetzes deckt den Themenbereich "Verlinkung", der ja in der off-line-Welt nicht bekannt ist, ab ? Danke im Voraus GK / slash AT e-steyr DOT COM |
|
|
|
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|