ist IMHO höchstens ein entlassungsgrund ...
Zitat:
Angestellte und ArbeiterInnen können z.B. aus folgenden Gründen entlassen werden:
Angestellte nach dem Angestelltengesetz, wenn sie
*) im Dienst untreu sind oder sich einer Handlung schuldig machen, die ihnen das Vertrauen des/der ArbeitgeberIn unwürdig erscheinen lässt
*) nicht in der Lage sind, die versprochene oder den Umständen nach angemessene Arbeitsleistung zu erbringen
die Arbeitsleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund (z.B. Krankheit, Unglücksfall) unterlassen oder sich beharrlich weigern, diese zu erbringen
*) ohne Einwilligung des/der ArbeitgeberIn ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben oder im selben Geschäftszweig des/der ArbeitgeberIn auf eigene oder fremde Rechnung Geschäfte betreiben
*) sich Verletzungen der Sittlichkeit oder Ehre oder andere Tätlichkeiten (z.B. Diebstahl, Veruntreuung, Körperverletzung) gegen den/die ArbeitgeberIn oder MitarbeiterInnen zu Schulden kommen lassen
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im zivilrechtlichen weg halte ich eine haftung nur für möglich,wenn der schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde
und im arbeitsvertrag kann man das glaub ich auch nicht reinschreiben ... firmen haben sich gegen sowas zu versichern ...