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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 01.07.2003, 14:08   #1
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard Fahrradverordnung

hi all

nachdem ja heute 1.juli einige nette gesetzesänderungen in kraft treten, darunter auch die neue Fahrradverordnung, würden mich eure meinungen zu diesem thema interessieren.


ich sehe natürlich voll und ganz ein, dass fahrräder abends und bei schlechter sicht ebenfalls gut sichtbar sein müssen, jetzt aber gleich vorzuschreiben reflektoren an den pedalen und in den speichen zu haben und ausserdem noch eine aktive beleuchtung halte ich für etwas übertrieben.

aber okay, was die "normalen" radfahrer so machen interessiert mich eher weniger

interessant wirds bei moutainbike und rennrad. da ich beides sehr gerne ausübe beginne ich mich doch ein wenig zu wundern.

das moutainbike, das ja typischwerweise auf strassen eingesetzt wird muss diese verordnung erfüllen. das rennrad das man ja normalerweise im wald benutzt natürlich nicht, eh klar

ich meine wer denkt sich so einen schwachsinn bitte aus? das liegt ja sogar noch unter dem normalen niveau unserer gesetze.

am MTB kannst das mit den reflektoren aber auch den lichtern komplett vergessen. nach jedem downhill kannst sonst teile suchen gehen. ausserdem find ich es nicht ungefährlich wenn ein weggebrochener reflektor oder lichtanlagenteil irgendwo in den antrieb kommt oder auch nur so in der gegend herumfliegt, was sicher der fall ist.

als auch rennradfahrer freut es mich natürlich dass dieses ausgenommen ist, wobei ich den sinn der ganzen verordnung nicht so ganz verstehe.

naja, so oder so werde ich keines meiner zwei mountainbikes und natürlich auch nicht das rennrad mit irgendwas nachrüsten.

bin schon gespannt wie diese verordnung exekutiert wird.
____________________________________
Best regards, ZeD

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\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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