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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 30.07.2003, 08:45   #101
zed
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Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl
wer weiss wirklich den unterschied rennrad->mountainbike ?

in der alten fahrradverordnung war ein rennrad afaik so definiert, dass die felgenbreite nicht mehr als 20mm sein durfte und der laufradumfang 28" betragen musste...


wies in der neuen ist weiss ich auch nicht genau.
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Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 30.07.2003, 08:47   #102
Tamarah
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Guckst du hier, dann weißt du es.
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Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte?
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Alt 30.07.2003, 08:51   #103
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


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oder bei der originalquelle des Verordnungstextes:
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/fahrradvo.pdf


aus dem verordnungstext:

--
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt - ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine
mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
3. mit einem helleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne
mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1cd;
5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2;
der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2;
der Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein;
7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an
jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung
den zuvor genannten entsprechen;
9. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz,
mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muß die Bremsverzögerung
- unbeschadet des Abs. 1 Z 1 - einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.
(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden, gilt Abs. 1 Z 3 und Z 4 mit der
Maßgabe, daß die dort genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muß.
(4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung
verwendet werden.
--

weiters:

--
Rennfahrräder
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei
Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
--
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Alt 30.07.2003, 09:26   #104
Tarjan
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Beiträge: 8.336


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Als wie wenn unsere lieben Polizisten keine andere Arbeit hätten als Radfahrer zu kontrollieren.
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Ein kleines grünes Dreieck!


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Alt 30.07.2003, 09:44   #105
Tamarah
Lady of the Rings
 
Benutzerbild von Tamarah
 
Registriert seit: 21.03.2003
Beiträge: 857

Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von zed
bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
--
Wie definiert man gute Sicht? Polizisten sehen doch sowieso schlecht bzw. nur das, was sie wollen.

Ich habe mal eine Anonymverfügung bekommen, dass ich bei guter Sicht mit Nebelscheinwerfern gefahren wäre. Da ich aber nachweislich gar keine Nebelscheinwerfer hatte, hieß es plötzlich ich wäre bei schlechter Sicht komplett ohne Licht gefahren.
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Alt 30.07.2003, 09:48   #106
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


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Zitat:
Original geschrieben von zed
oder bei der originalquelle des Verordnungstextes:
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/fahrradvo.pdf



weiters:

--
Rennfahrräder
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei
Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
--
mein trekking hat nur 11,9 kg,
28",und geraden rennlenker.

wo ist der unterschied?

alles nonsens.
entweder gilts für alle od. keinen.
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2003, 10:25   #107
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


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Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl


mein trekking hat nur 11,9 kg,
28",und geraden rennlenker.

wo ist der unterschied?

alles nonsens.
entweder gilts für alle od. keinen.

gratuliere, dein trekkingrad gilt rein vom gesetzestext her als rennfahrrad. also runter mit dem ganzen klumpat an beleuchtugnen und reflektoren

@netsuya

ja das ist halt wieder mal eine sehr schwammige formulierung das mit tageslicht und guter sicht. aber war bisher auch schon so.
das mit den nebelscheinwerfern find ich arg. würd eigentl. ins fernsehen oder in die zeitung gehören
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zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2003, 20:17   #108
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


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Zitat:
Original geschrieben von zed



gratuliere, dein trekkingrad gilt rein vom gesetzestext her als rennfahrrad. also runter mit dem ganzen klumpat an beleuchtugnen und reflektoren

vielleicht sind mehrere räder "renntauglich" wenn man das ganze klumpert abmontieren würde .
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2003, 21:26   #109
schichtleiter
Gast
 
Beiträge: n/a


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Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl


vielleicht sind mehrere räder "renntauglich" wenn man das ganze klumpert abmontieren würde .
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Alt 03.08.2003, 21:41   #110
maxb
Großmeister
 
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Ort: Wien
Beiträge: 5.077

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Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl
und geraden rennlenker.


bitte was soll ein gerader rennlenker sein?
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www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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