WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 09.05.2003, 15:33   #31
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

ich beweise in diesem fall gar nichts sondern gebe an mich nicht erinnern zu könnne dort zu diesem zeitpunkt unterwegs gewesen zu sein.
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2003, 23:57   #32
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard in dubio pro reo

Im Zweifel für den Angeklagten!

Dieser Grundsatz, der für das österreichische Recht gilt, wird im anonymen Strafverfahren NICHT eingehalten. Dort wird angenommen, dass der Anzeiger zu Recht angezeigt hat.
Dies hält Guru sowieso auch für einen der größten Fehler unserer Verwaltungsverfahren.

Guru
Guru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2003, 00:05   #33
cRyoTaNK
Inventar
 
Registriert seit: 02.10.2001
Beiträge: 1.643

Mein Computer

Standard

Stimmt leider ...

Eine Anonymverfügung kann man nur zahlen oder nicht zahlen.
Erst wenn man diese nicht bezahlt bekommt man das Recht einen Einspruch
zu erheben, und leider auch eine Strafverfügung.
Sollte dann der Einspruch abgewiesen werden steht man mit einer höheren
Strafe da, die dann noch um 10% erhöht wird da man ja beeinsprucht hat.

Aber es gibt genug Leute die wegen sowas zum UVS oder Verwaltungs-
gerichtshof marschieren und Glück haben.
____________________________________
Senior Vice President of Mission-Critical Junk and Trash Competence

You can´t make it foolproof, the fools are too inventive!
cRyoTaNK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2003, 00:12   #34
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 41
Beiträge: 3.387

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von cRyoTaNK


Aber es gibt genug Leute die wegen sowas zum UVS oder Verwaltungs-
gerichtshof marschieren und Glück haben.
rechtsschutzversicherung rult
____________________________________
Free beans NOW!
free beans for a free world
CISK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2003, 23:07   #35
PrinzRazzo
Abonnent
 
Registriert seit: 22.03.2001
Alter: 54
Beiträge: 434


Daumen hoch

Zitat:
Original geschrieben von gaelic
wenn jemand auf einer sperrfläche parkt, wird er eben gestraft, genauso wenn man im parkverbot,... parkt.

es ist eben verboten.

und das sonst KEINE parkplätze vorhanden sind, kann mir keiner erzählen. meistens ist es nur die bequemlichkeit der menschen, weil 100m weiter will man ja nicht stehenbleiben, oder gar ums eck.
jaja, wenn du in güssing bist, gehst hundert meter, aber in wien im 20. da schaut´s ein wenig anders aus.

btw.: die pseudo-punks aus´m ekh die inhalier ich zum frühstück...im dutzend
____________________________________
www.montierungenjeglicherart.soup.io

www.montierungen.net
PrinzRazzo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2003, 10:40   #36
martens
Bundeseigentum
 
Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Mitteleuropa
Alter: 56
Beiträge: 886

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von zed
kann man eigentl. gegen eine anonymverfügung was machen? wenn man von irgend einem x beliebingen autofahrer dem man viell nicht sympatisch war wegen irgendwas angezeigt worden ist?
Wennst privat angzeigt worden bist, kommt normalerweise zuerst eine Auforderung zur Rechtfetigung von der Behörde...

Gegen eine Anonymverfügung kannst nur eines machen, nicht einzahlen...dann hat die Behörde die Verpflichtung laut VStG, den Lenker auszuforschen (was aber leider kaum gemacht wird, sondern der Zulassungsbesitzer wird einmal als Lenker angenommen - Verwaltungskostenreduzierung nennt man das )...

Also mal den Lenker bekanntgeben und dann kriegt man eine Strafverfügung, gegen die man binnen 14 Tagen Einspruch erheben kann...

bei Strafen über 360,- € kriegt man sowieso gleich eine Aufforderung zur Rechtfertigung und anschließend ein Straferkenntnis....
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2003, 10:49   #37
martens
Bundeseigentum
 
Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Mitteleuropa
Alter: 56
Beiträge: 886

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von cRyoTaNK
Stimmt leider ...


Sollte dann der Einspruch abgewiesen werden steht man mit einer höheren
Strafe da, die dann noch um 10% erhöht wird da man ja beeinsprucht hat.

Aber es gibt genug Leute die wegen sowas zum UVS oder Verwaltungs-
gerichtshof marschieren und Glück haben.
Die Strafe darf wegen eines Einspruches per Gesetz nicht erhöht werden, gilt seit einigen Jahren.
Es kann lediglich sein, daß die Behörde nach dem Einspruch gegen ein Mandatsverfahren (=Strafverfügung) im ordentlichen Vefahren (=Straferkenntnis)weitere be- oder entlastende Gründe festgestellt hat (§ 19 VStG wenich mich nicht irre).
Dann allerdings kann sich die Strafe erhöhen.

Davon zu unterscheiden ist die Erhöhung der Verwaltungsgebühren, für den Fall, dein Einspruch geht nicht durch.
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2003, 10:52   #38
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

zurück zur frage:

in den ersten 4 monaten diese jahres hat die executive breits beinahe soviel an strafgeldern eingehoben wie im gesamten vorjahr

____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2003, 10:56   #39
martens
Bundeseigentum
 
Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Mitteleuropa
Alter: 56
Beiträge: 886

Mein Computer

Standard Re: in dubio pro reo

Zitat:
Original geschrieben von Guru
Im Zweifel für den Angeklagten!

Dieser Grundsatz, der für das österreichische Recht gilt, wird im anonymen Strafverfahren NICHT eingehalten. Dort wird angenommen, dass der Anzeiger zu Recht angezeigt hat.
Dies hält Guru sowieso auch für einen der größten Fehler unserer Verwaltungsverfahren.

Guru
Den kann ich so nicht ganz zustimmen:
Ist der Anzeiger ein Privatmensch, wird dem Beschuldigten das Recht gegeben, sich zur Anzeige zu äußern. Nach einem Verfahren wird dann per Verfügung oder Erkenntnis entschieden. Ich weiß persönlich von mehreren BHs, daß bei Privatanzeigen, wo Aussage gegen Aussage (ohne Zeugen) steht, die Anzeigen eingestellt werden.

Ist der Anzeiger ein öffentliches Organ (Polizei, Gendarmerie, usw) so hat die Behörde mit der Wahrnehmung des beeideten Organes ja schon ein Beweismittel. Sollten dann nach Rechtfertigung (bzw Einspruch) des Beschuldigten trotzdem Zweifel an dessen Schuld aufkommen, kenn ich aus der Praxis lediglich Freisprüche.

Für eventuelle schwarze Schafe unter Behörden- oder Polizeiorganen übernehm ich aber keine Haftung....
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2003, 11:01   #40
gaelic
nugent
 
Registriert seit: 28.08.2001
Beiträge: 2.500


Standard

Zitat:
Original geschrieben von PrinzRazzo


jaja, wenn du in güssing bist, gehst hundert meter, aber in wien im 20. da schaut´s ein wenig anders aus.

btw.: die pseudo-punks aus´m ekh die inhalier ich zum frühstück...im dutzend
ja, bin aus güssing. wohne aber auch im 9.bez. und parke immer außerhalb, da gratis. du kannst dir vorstellen, dass es sicher nicht soooo einfach ist da einen parkplatz zu finden.

und halte dich an deinen grundsatz in der signatur, und werde nicht selbst ein troll.
____________________________________
kill it & grill it
gaelic ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag