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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 06.05.2003, 01:08   #31
maXTC
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am besten durch einen gezielten schuss stoppen, bevor sie unheil anrichten!

du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?
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A.C.A.B.
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Alt 06.05.2003, 01:12   #32
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
am besten durch einen gezielten schuss stoppen, bevor sie unheil anrichten!

du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?

wenn der autoradio weg ist, ist der schaden schon entstanden.

wenn jemand betrunken fährt, ist das noch völlig offen.
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Alt 06.05.2003, 01:25   #33
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?
Der Grundgedanke der Notwehr liegt darin, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss.
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Alt 06.05.2003, 08:29   #34
frazzz
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nicht das ich den bsuff verteidigen möchte, aber eine gewisse mitschuld kann ich den kapplständern nicht absprechen.

kommt leider immer öfter vor, das die glauben sie seien in einer hollywood-production, so zum beispiel A23-Inzersdorf, wo sie genau den pfeiler zwischen auf- und abfahrt volley übernommen haben -> 2 schwerverletzte kapplständer und unbeteiligte passanten, die von herumfliegenden trümmern getroffen wurden...
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pssst

tanj


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Alt 06.05.2003, 10:09   #35
CISK
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3 Jahre für fahrlässige tötung?

aber ob besoffe fahre fahrlässige tötung ist?
meiner meinung nach nicht
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Alt 06.05.2003, 10:27   #36
maxb
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endlich wieder zurück zum eigentlichen thema


gut, trinken tut man vorsätzlich, aber jemanden niederfahren doch nicht.
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Alt 06.05.2003, 12:00   #37
PrinzRazzo
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http://www.diepresse.at/default.asp?...rt=w&id=352506

wenigstens denkt man darüber nach...

Zitat:
Der steirische Verkehrslandesrat Leopold Schöggl will Innenminister Ernst Strasser den Vorschlag unterbreiten, bei Verkehrskontrollen "Papiere und Schlüssel, bitte" zu fordern. "Bei Verkehrskontrollen ist derzeit das Abverlangen des Schlüssels nicht üblich und auch nicht gesetzlich gedeckt", appelliert Schöggl nun an die Kreativität des Innenministers. Das heißeste Eisen bleibt das Thema Alkohol. Die Steiermark hat seit drei Jahren einen Zuwachs von 32*Prozent der Unfälle mit Personenschaden von alkoholisierten Lenkern.
____________________________________
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Alt 06.05.2003, 12:36   #38
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
endlich wieder zurück zum eigentlichen thema


gut, trinken tut man vorsätzlich, aber jemanden niederfahren doch nicht.
also wenn ich trinke, dann ist das grob fahrlässig
bis zum umfallen und somit nix autofahren...
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 06.05.2003, 12:50   #39
Oli
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Verstöße gegen die StVo sind in Österreich mit einem VIEL zu niedrigem Strafmaß belegt.

Vor allem grobe Verstöße müßten mit deutlich höheren Strafen geahndet werden (hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Überholmanöver bei Verbot, Alkohol am Steuer, etc.).

In den meisten EU Staaten gibt es hierfür Strafrahmen bis zu EUR 7000 (z. B. werden hohe Geschwinidgkeitsübertretungen in Italien mit mindestens 2000 EUR bestraft - ausgenommen Fiat/Alfa/Ferrari Fahrer natürlich )

Aber ich vermute, daß ein zu hoher Strafrahmen die Gesamtstrafeinnahmen wieder reduzieren könnten, da die Abschreckung zu hoch ist - so hat man versucht, ein Strafmaß, welches sich in der Waage hält, zu finden!

Ciao Oliver
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lg Oliver

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Oli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2003, 13:05   #40
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Vor allem grobe Verstöße müßten mit deutlich höheren Strafen geahndet werden (hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Überholmanöver bei Verbot


Ciao Oliver



wer beurteilt das?
DU?


da sollte man doch differenzieren ob die geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt sinnhaft und das überholverbot angebracht ist !

z.B:
4spurige ausbaustrecke, wo ein fahrstreifen mit sperrfläche überpinselt wurde
weshalb sollte ich dort nicht überholen?

oder 130 auf der bahn bei null-verkehr?



freie fahrt für freie bürger
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pssst

tanj


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