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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#31 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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am besten durch einen gezielten schuss stoppen, bevor sie unheil anrichten!
du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?
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A.C.A.B. |
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#32 | |
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Großmeister
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Zitat:
wenn der autoradio weg ist, ist der schaden schon entstanden. wenn jemand betrunken fährt, ist das noch völlig offen. |
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#33 | |
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Großmeister
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Zitat:
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#34 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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nicht das ich den bsuff verteidigen möchte, aber eine gewisse mitschuld kann ich den kapplständern nicht absprechen.
kommt leider immer öfter vor, das die glauben sie seien in einer hollywood-production, so zum beispiel A23-Inzersdorf, wo sie genau den pfeiler zwischen auf- und abfahrt volley übernommen haben -> 2 schwerverletzte kapplständer und unbeteiligte passanten, die von herumfliegenden trümmern getroffen wurden... ![]()
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pssst tanj |
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#35 |
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Inventar
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3 Jahre für fahrlässige tötung?
aber ob besoffe fahre fahrlässige tötung ist? meiner meinung nach nicht
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Free beans NOW! free beans for a free world |
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#36 |
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Großmeister
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endlich wieder zurück zum eigentlichen thema
gut, trinken tut man vorsätzlich, aber jemanden niederfahren doch nicht. |
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#37 | |
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Abonnent
![]() Registriert seit: 22.03.2001
Alter: 54
Beiträge: 434
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http://www.diepresse.at/default.asp?...rt=w&id=352506
wenigstens denkt man darüber nach... Zitat:
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#38 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
![]() bis zum umfallen und somit nix autofahren... ![]()
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pssst tanj |
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#39 |
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<< Gayliebt >>
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Verstöße gegen die StVo sind in Österreich mit einem VIEL zu niedrigem Strafmaß belegt.
Vor allem grobe Verstöße müßten mit deutlich höheren Strafen geahndet werden (hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Überholmanöver bei Verbot, Alkohol am Steuer, etc.). In den meisten EU Staaten gibt es hierfür Strafrahmen bis zu EUR 7000 (z. B. werden hohe Geschwinidgkeitsübertretungen in Italien mit mindestens 2000 EUR bestraft - ausgenommen Fiat/Alfa/Ferrari Fahrer natürlich )Aber ich vermute, daß ein zu hoher Strafrahmen die Gesamtstrafeinnahmen wieder reduzieren könnten, da die Abschreckung zu hoch ist - so hat man versucht, ein Strafmaß, welches sich in der Waage hält, zu finden! Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#40 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
wer beurteilt das? DU? da sollte man doch differenzieren ob die geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt sinnhaft und das überholverbot angebracht ist ! z.B: 4spurige ausbaustrecke, wo ein fahrstreifen mit sperrfläche überpinselt wurde weshalb sollte ich dort nicht überholen? oder 130 auf der bahn bei null-verkehr? freie fahrt für freie bürger ![]()
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pssst tanj |
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