Zitat:
Zitat von lowrider82
Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.
Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
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In der Theorie hast du Recht, die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Ich hatte bei meinen Kunden schon mehrfach den Fall, dass die Nummer nach der Kündigung für die Weitergabe gesperrt wurde. Bei meiner Nachfrage bei der ( ich glaube es war damals die Telekomcontroll ) hat man mir die Richtigkeit dieses Vorgangs bestätigt. Das heißt, dass der Netzbetreiber eine Nummer nur dann weitergeben muß, solange ein aufrechter Vertrag besteht. Dies hat nichts mit der Dauer der Kündigungsfrist zu tun.
Ach und lowrider82, was soll den das? "Danke für diesen und höchstwahrscheinlich anderen Spam in den weiteren Beiträgen!" ?
Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert