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Alt 13.10.2010, 13:40   #5
steffall
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
ich kenn den paragraphendschungel jetzt nicht im detail.
aber: der download von rechtlich geschütztem inhalt macht dich prinzipiell immer strafbar.
ähm. das stimmt so nicht. wenn du dir § 42 (4) UrhG ansiehst, dann siehst du, dass jede nat. person eine privatkopie eines werkes anfertigen kann, solange diese kopie nur für den privaten gebrauch und weder unmittelbar noch mittelbar kommerziell verwendet wird.

natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun)

achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG
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