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Alt 27.02.2010, 23:09   #6
Weini
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Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat.
Das ist falsch.

Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
Die sogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.
Das ist auch falsch. Die gesetzlich verankerte Gewährleistung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren. Sie deckt aber ausschließlich Mängel, die bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben (müssen).

Zum Schutz der Konsumenten wurde im Gesetz auch vfereinbart, dass während der ersten sechs Monate nach Kauf ein auftretender Mangel als bereits beim Kaufzeitpunkt vorhanden angenommen werden darf (der Händler darf dir aber auch das Gegenteil beweisen). Danach muss der Konsument beweisen, dass ein reklamierter Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat - und das wird ebenso schwierig wie der Nachweis des Händlers während der ersten sechs Monate. Vielleicht rührt daher dein Glaube an eine 1/2jährige Gewährleistung.
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