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Alt 06.04.2009, 17:16   #60
maxb
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Zitat:
Zitat von aleph_wcm Beitrag anzeigen
, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann
ins häfen kommst aber nicht deswegen

Da die Unverletzlichkeit der Wohnung(Hausrecht) ein Bundesverfassungsgesetz ist, das im Einzelfall sicher höher wiegt als ein Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz (oder welche Verwaltungsübertretung auch immer), wird's ohne (gerichtliche/Finanzstrafbehörde) Anordung nie zu einem unerwünschten Betreten der Wohnung, durch wem auch immer, kommen. Es ist auch dein gutes Recht dies passiv zu verhindern, indem du z.B. die Türe schließt. Am Besten von außen, dann lässt es sich leichter diskutieren.


Behörden könne sich auch ganz leicht anders wehren, sie brauchen ja nur Strafbescheide ausstellen um damit den Spieß umzudrehen. Der folgende Papierkrieg macht dich sicher schnell mürbe.
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Geändert von maxb (06.04.2009 um 17:38 Uhr).
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