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Zitat von holzi
es wurde schon so oft durchgekaut, aber nochmals:
Die GIS hat keinen Zutritt..
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Desw. hab ich ja auch die Polizei als Amtshelfer erwähnt, wie es bei Delogierg. o. Exekution der Fall ist.
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Zitat von holzi
Besteht der begründete Verdacht, kann der Zutritt durch ein Organ des Bezirksamts beantragt werden - diese (und nur diese) dürfen die Wohnung betreten, das hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun. - Der bloße Verdacht reicht somit nicht aus, dass sich die Bezirksver-waltungsbehörde Zutritt verschaffen kann.
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Bei einer Anzeige des "lieben" Nachbarn o. wenn das GIS-Organ an der Tür den TV-Ton hört, o. diese vor der Nase zugeschlagen wird, ist das wohl Begründung genug...
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Zitat von holzi
Das Verwaltungstrafverfahren ist einzustellen (zumindest im Zweifel), wenn man glaubhaft machen kann, dass man keine schriftliche Anfrage oder Mahnung erhalten hat (also ohne Einschreiben geht nix).
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Desw. werden amtl. Schreiben auch gewöhnl. als RECo o. RSA verschickt.
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Zitat von holzi
Zutrittsverweigerung ... ist übrigens auch nicht strafbar. Wenn diese dazu berechtigt ist (.., s. oben), kann dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, das ist eine andere Geschichte...
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Genau das mein ich.. Wenn der "Hr. Inspekta" einen schlechten Tag hat o. der vermtl. Delinquent nicht nur schwarz hört/sieht, sond. auch schwarz IST, dann ist eine Verhaftung gleich geschehen.
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Zitat von holzi
So ist es nun mal - kurz zusammengefasst: die GIS'ler vor der Tür können scheissen gehn...
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Schön sprechen!

Um nicht missverstanden zu werden, ich bin keiner der "lieben" Nachb. (s.ob), mir ist egal, ob jmd. GIS zahlt o. nicht, nur soll man nicht den Eindruck verbreiten, man könne mit der Staatsgewalt o. öff. Verwaltung spielen. Das ist m.M. unfair u. nur desw. hab ich darauf hingewiesen, dass Schwarz
hören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann (u. soll) u. man sich der Konsequ. bewusst sein soll. Den Vergleich mit'm Schwarz
fahren hab ich ja schon -denk' ich- angeführt.
Was mich unabh. davon aber hier u. bei vielen ähnl. Delikten stört, ist das scheinbar zahnlose Gesetz. Wenn etwas als Vergehen gilt, aber nicht wirksam verfolgt werden kann o. mit lächerlichen Strafen belegt ist (wie zB. viele Verkehrdelikte), ist es unökonomisch u. desh. unsinnig, es überhpt. als Delikt zu behandeln. Aber das ist wohl typ. österr.; etwas einers. für illegal zu erklären, es aber mit Augenzwinkern zu verfolgen... "Nur kane Wölln.."
Viele Ostereier & schöne Ferien! /GA