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Alt 27.06.2008, 12:53   #10
orange
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Zitat:
Zitat von klosterfrau Beitrag anzeigen
Wie oft darf man den Grill benutzen? Und: Müssen alle Würstel bis 22 Uhr gegessen sein?
Mieter dürfen jederzeit und so oft grillen, wie sie wollen. Sie müssen aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dürfen niemanden mit Rauch belästigen.Gemäß § 364 Abs 2 ABGB hat der Nachbar die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke gedrosselt werden. Außerdem kann in der Hausordnung individuell geregelt werden, ob man grillen darf oder nicht. Also sicherheitshalber beim Vermieter nachfragen.

ich bin mit dem oberen Text nicht einverstanden. Betrachte ich es aus der Sicht des "Grillenden", so kann ich nicht die WINDRICHTUNG beeinflussen. Da kann ich meinetwegen 300 m entfernt sein, wenn der Wind im Spiel ist, hat es mein 300 m entfernter Nachbar in seiner Wohnung/seinem Haus.
Betrachte ich es aus der Sicht des "Leidenden", müsste ich nachweisen können, dass der Nachbar gegrillt hat. Wenn ich alleine bin, gelingt mir das nicht unbedingt, wenn ich nicht alleine bin, empfindet es womöglich nicht jeder als Belästigung (nicht alle Fenster zeigen in die betroffene Richtung,Sympathie...)

MEIN Nachbar hat zuletzt 2-3 Mal seinen Plastikmüll im Garten angezündelt, DAS ist eine Geruchsbelästigung (von der Gesundheitsssicht nicht zu sprechen)
Hab die Polizei angerufen, seither ist alles wieder "ruhig".
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