Wie oft darf man den Grill benutzen? Und: Müssen alle Würstel bis 22 Uhr gegessen sein?
Mieter dürfen jederzeit und so oft grillen, wie sie wollen. Sie müssen aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dürfen niemanden mit Rauch belästigen.Gemäß § 364 Abs 2 ABGB hat der Nachbar die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke gedrosselt werden. Außerdem kann in der Hausordnung individuell geregelt werden, ob man grillen darf oder nicht. Also sicherheitshalber beim Vermieter nachfragen.
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