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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.01.2002
Beiträge: 200
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Zitat:
ich bin mit dem oberen Text nicht einverstanden. Betrachte ich es aus der Sicht des "Grillenden", so kann ich nicht die WINDRICHTUNG beeinflussen. Da kann ich meinetwegen 300 m entfernt sein, wenn der Wind im Spiel ist, hat es mein 300 m entfernter Nachbar in seiner Wohnung/seinem Haus. Betrachte ich es aus der Sicht des "Leidenden", müsste ich nachweisen können, dass der Nachbar gegrillt hat. Wenn ich alleine bin, gelingt mir das nicht unbedingt, wenn ich nicht alleine bin, empfindet es womöglich nicht jeder als Belästigung (nicht alle Fenster zeigen in die betroffene Richtung,Sympathie...) MEIN Nachbar hat zuletzt 2-3 Mal seinen Plastikmüll im Garten angezündelt, DAS ist eine Geruchsbelästigung (von der Gesundheitsssicht nicht zu sprechen) Hab die Polizei angerufen, seither ist alles wieder "ruhig". |
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#2 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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Bitte sehr damit ihr euch die situation vorstellen könnt, und ja das teil steht auf MEINEM GRUND. Das wohnhaus ist ca. 10m hinterm griller. (wie glücklich ich über das wohnhaus bin könnt ihr euch sicher vorstellen, davor wars ein feld)
http://www.wcm.at/forum/attachment.p...1&d=1214583693
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Greetings LouCypher |
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#3 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Das Problem ist, dass sich in Österreich noch kein Höchstrichter mit einer Klage befassen hat müssen, in der sich ein Nachbar über Grillgeruch bzw. -gestank beschwert hat. Insofern ist keine genaue Regelung gegeben.
Bin kein Jurist, aber die aus dem Grillen entstehenden Düfte bzw. Rauchschwaden sind meiner Meinung nach ortsüblich, sofern fachgerecht gegrillt wird. Bez. Lärm ist es da schon etwas anders. Da genügt es grundsätzlich, wenn sich ein einziger Nachbar gestört fühlt. Wenn persönliche Gespräche nichts bringen, dann würde ich die Polizei rufen, denn die kann sehr gut beurteilen, ob es sich bei deiner Unterhaltung um ungebührlichen Lärm handelt.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#4 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.01.2002
Beiträge: 200
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Zitat:
@LouCypher, haben deine Nachbarn den Griller von Vorne gesehen? Ich glaub, die sind nur neidisch, weil die nicht auch so´n haben ![]() |
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