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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 27.06.2008, 13:53   #1
orange
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Zitat:
Zitat von klosterfrau Beitrag anzeigen
Wie oft darf man den Grill benutzen? Und: Müssen alle Würstel bis 22 Uhr gegessen sein?
Mieter dürfen jederzeit und so oft grillen, wie sie wollen. Sie müssen aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dürfen niemanden mit Rauch belästigen.Gemäß § 364 Abs 2 ABGB hat der Nachbar die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke gedrosselt werden. Außerdem kann in der Hausordnung individuell geregelt werden, ob man grillen darf oder nicht. Also sicherheitshalber beim Vermieter nachfragen.

ich bin mit dem oberen Text nicht einverstanden. Betrachte ich es aus der Sicht des "Grillenden", so kann ich nicht die WINDRICHTUNG beeinflussen. Da kann ich meinetwegen 300 m entfernt sein, wenn der Wind im Spiel ist, hat es mein 300 m entfernter Nachbar in seiner Wohnung/seinem Haus.
Betrachte ich es aus der Sicht des "Leidenden", müsste ich nachweisen können, dass der Nachbar gegrillt hat. Wenn ich alleine bin, gelingt mir das nicht unbedingt, wenn ich nicht alleine bin, empfindet es womöglich nicht jeder als Belästigung (nicht alle Fenster zeigen in die betroffene Richtung,Sympathie...)

MEIN Nachbar hat zuletzt 2-3 Mal seinen Plastikmüll im Garten angezündelt, DAS ist eine Geruchsbelästigung (von der Gesundheitsssicht nicht zu sprechen)
Hab die Polizei angerufen, seither ist alles wieder "ruhig".
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Alt 27.06.2008, 19:23   #2
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
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Beiträge: 11.502


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Bitte sehr damit ihr euch die situation vorstellen könnt, und ja das teil steht auf MEINEM GRUND. Das wohnhaus ist ca. 10m hinterm griller. (wie glücklich ich über das wohnhaus bin könnt ihr euch sicher vorstellen, davor wars ein feld)

http://www.wcm.at/forum/attachment.p...1&d=1214583693
Angehängte Grafiken
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____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2008, 20:29   #3
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
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Beiträge: 1.579

Mein Computer

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Das Problem ist, dass sich in Österreich noch kein Höchstrichter mit einer Klage befassen hat müssen, in der sich ein Nachbar über Grillgeruch bzw. -gestank beschwert hat. Insofern ist keine genaue Regelung gegeben.

Bin kein Jurist, aber die aus dem Grillen entstehenden Düfte bzw. Rauchschwaden sind meiner Meinung nach ortsüblich, sofern fachgerecht gegrillt wird.

Bez. Lärm ist es da schon etwas anders. Da genügt es grundsätzlich, wenn sich ein einziger Nachbar gestört fühlt. Wenn persönliche Gespräche nichts bringen, dann würde ich die Polizei rufen, denn die kann sehr gut beurteilen, ob es sich bei deiner Unterhaltung um ungebührlichen Lärm handelt.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 22:48   #4
orange
Veteran
 
Registriert seit: 15.01.2002
Beiträge: 200


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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
Bitte sehr damit ihr euch die situation vorstellen könnt, und ja das teil steht auf MEINEM GRUND. Das wohnhaus ist ca. 10m hinterm griller. (wie glücklich ich über das wohnhaus bin könnt ihr euch sicher vorstellen, davor wars ein feld)

http://www.wcm.at/forum/attachment.p...1&d=1214583693

@LouCypher, haben deine Nachbarn den Griller von Vorne gesehen?

Ich glaub, die sind nur neidisch, weil die nicht auch so´n haben
orange ist offline   Mit Zitat antworten
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