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Network & Solutions
Der e-Lohnzettel ist Realität
Veröffentlicht am 18.05.2004 16:57:41
Über das Datensammelsystem ELDA wurden im ersten Quartal 2004 erstmals mehr als 4,6 Millionen Lohnzettel ohne Umstellungsprobleme elektronisch an die Finanzämter weitergeleitet. Die von der OÖ Gebietskrankenkasse entwickelte Software ELDA gibt es im Kern seit 1996. Über ELDA kann auf elektronischem Weg der Datenverkehr zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Dienstgebern, Steuerberatern, aber auch Spitälern, Ärzten und anderen Vertragspartnern sowie nun auch mit den Finanzämtern abgewickelt werden.
Seit Jahresbeginn nimmt ELDA zusätzlich zum Lohnzettel für unselbständig Erwerbstätige auch "Mitteilungen gemäß § 109a Einkommensteuergesetz" entgegen, die für freie Dienstverträge gelten. Die mit ELDA transportierten Daten werden in den angeschlossenen Datenbanken automatisiert verarbeitet und weitergeschleust - eGovernment" in Reinkultur.
Im Vorfeld der Einführung des elektronischen Lohnzettels wurden von der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung die Formulare "Lohnzettel L 16" und "Beitragsgrundlagennachweis" vereinheitlicht und zusammengefasst. Für Dienstgeber und Steuerberater ergibt sich nun der Vorteil, dass sie nur noch ein Formular ausfüllen und dieses elektronisch nur noch an eine Stelle - nämlich ELDA - schicken müssen
Das Formular "Lohnzettel" kann aus jedem gängigen Lohnprogramm praktisch per Knopfdruck an ELDA verschickt werden. ELDA selbst stellt alternativ dazu ein kostenloses Erfassungsprogramm für den Lohnzettel zur Verfügung.
ELektronischer DAtenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern
Veröffentlicht am 18.05.2004 16:57:41
Über das Datensammelsystem ELDA wurden im ersten Quartal 2004 erstmals mehr als 4,6 Millionen Lohnzettel ohne Umstellungsprobleme elektronisch an die Finanzämter weitergeleitet. Die von der OÖ Gebietskrankenkasse entwickelte Software ELDA gibt es im Kern seit 1996. Über ELDA kann auf elektronischem Weg der Datenverkehr zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Dienstgebern, Steuerberatern, aber auch Spitälern, Ärzten und anderen Vertragspartnern sowie nun auch mit den Finanzämtern abgewickelt werden.
Seit Jahresbeginn nimmt ELDA zusätzlich zum Lohnzettel für unselbständig Erwerbstätige auch "Mitteilungen gemäß § 109a Einkommensteuergesetz" entgegen, die für freie Dienstverträge gelten. Die mit ELDA transportierten Daten werden in den angeschlossenen Datenbanken automatisiert verarbeitet und weitergeschleust - eGovernment" in Reinkultur.
Im Vorfeld der Einführung des elektronischen Lohnzettels wurden von der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung die Formulare "Lohnzettel L 16" und "Beitragsgrundlagennachweis" vereinheitlicht und zusammengefasst. Für Dienstgeber und Steuerberater ergibt sich nun der Vorteil, dass sie nur noch ein Formular ausfüllen und dieses elektronisch nur noch an eine Stelle - nämlich ELDA - schicken müssen
Das Formular "Lohnzettel" kann aus jedem gängigen Lohnprogramm praktisch per Knopfdruck an ELDA verschickt werden. ELDA selbst stellt alternativ dazu ein kostenloses Erfassungsprogramm für den Lohnzettel zur Verfügung.
ELektronischer DAtenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern
Martin Leyrer
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