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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 04.02.2004, 19:40   #1
TheltAlpha
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TheltAlpha eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes

Hallo!

Kennt einer von euch dieses peinliche pseudocoole Nightline-Magazin, das man beispielsweise zugeschickt bekommt, wenn man ein Megacardkonto hat? Jedenfalls findet auf Seite 35 der Februar-2004-Ausgabe ein massiver Verstoß gegen das Rotkreuzschutzgesetz statt. Es wird so ein Männchen - mit einer orangen Leuchte am Kopf - dargestellt, das auf den beiden Armen und auf der Brust das Zeichen des Roten Kreuzes trägt. Und das nicht einmal verfremdet, sondern ein richtiges Rotes Kreuz mit den richtigen Proportionen! Eine klare Verachtung des Paragraphen 4 des Rotkreuzschutzgesetzes, in dem es heißt:

(1) Es ist verboten
a) das Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" (...) entgegen den Bestimmungen der Genfer Abkommen zu verwenden.


Eigentlich müsste ich als braver Zivildiener des ÖRK dies anzeigen.


Dimitris
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Alt 04.02.2004, 20:29   #2
Phantomias
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Standard

na dann zeigs halt an wenns dich stört
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Alt 04.02.2004, 20:39   #3
Chrisi99
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Benutzerbild von Chrisi99
 
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Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes

Zitat:
Original geschrieben von TheltAlpha



(1) Es ist verboten
a) das Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" (...) entgegen den Bestimmungen der Genfer Abkommen zu verwenden.




was heißt "entgegen der Bestimmungen der Genfer Konventionen " genau ???


mfg
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
Chrisi99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2004, 22:13   #4
TheltAlpha
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TheltAlpha eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes

Zitat:
Original geschrieben von Chrisi99
was heißt "entgegen der Bestimmungen der Genfer Konventionen " genau ???


mfg
Das Bundesgesetz "Schutz der Opfer des Krieges - Verwundete und Kranke im Felde", welches die österreichische Ratifizierung des "Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges: Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde vom 12. August 1949" darstellt, sagt in Artikel 44 folgendes:

Das Zeichen des roten Kreuzes auf weißem Grunde und die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" dürfen (...) sowohl in
Friedens- als in Kriegszeiten nur zur Bezeichnung oder zum Schutze
der Sanitätsformationen, der Sanitätsanstalten, des Personals und
des Materials verwendet werden, die durch das vorliegende Abkommen
oder durch andere internationale Abkommen, welche ähnliche
Gegenstände regeln, geschützt sind.


Da die "Zeichnung des Anstoßes" weder eine Sanitätsformation oder eine Sanitätsanstalt, noch Personal oder Material, welche durch das Abkommen geschützt sind (Artikel 19-37 des genannten Gesetzes) darstellt, ist deren Abbildung klar illegal.

Alles klar?


Dimitris
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