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Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes
Hallo!
Kennt einer von euch dieses peinliche pseudocoole Nightline-Magazin, das man beispielsweise zugeschickt bekommt, wenn man ein Megacardkonto hat? Jedenfalls findet auf Seite 35 der Februar-2004-Ausgabe ein massiver Verstoß gegen das Rotkreuzschutzgesetz statt. Es wird so ein Männchen - mit einer orangen Leuchte am Kopf - dargestellt, das auf den beiden Armen und auf der Brust das Zeichen des Roten Kreuzes trägt. Und das nicht einmal verfremdet, sondern ein richtiges Rotes Kreuz mit den richtigen Proportionen! Eine klare Verachtung des Paragraphen 4 des Rotkreuzschutzgesetzes, in dem es heißt: (1) Es ist verboten a) das Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" (...) entgegen den Bestimmungen der Genfer Abkommen zu verwenden. Eigentlich müsste ich als braver Zivildiener des ÖRK dies anzeigen:D. Dimitris |
na dann zeigs halt an wenns dich stört
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Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes
Zitat:
mfg |
Re: Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes
Zitat:
Das Zeichen des roten Kreuzes auf weißem Grunde und die Worte "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" dürfen (...) sowohl in Friedens- als in Kriegszeiten nur zur Bezeichnung oder zum Schutze der Sanitätsformationen, der Sanitätsanstalten, des Personals und des Materials verwendet werden, die durch das vorliegende Abkommen oder durch andere internationale Abkommen, welche ähnliche Gegenstände regeln, geschützt sind. Da die "Zeichnung des Anstoßes" weder eine Sanitätsformation oder eine Sanitätsanstalt, noch Personal oder Material, welche durch das Abkommen geschützt sind (Artikel 19-37 des genannten Gesetzes) darstellt, ist deren Abbildung klar illegal. Alles klar;)? Dimitris |
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