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-   -   Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=124275)

TheltAlpha 04.02.2004 19:40

Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes
 
Hallo!

Kennt einer von euch dieses peinliche pseudocoole Nightline-Magazin, das man beispielsweise zugeschickt bekommt, wenn man ein Megacardkonto hat? Jedenfalls findet auf Seite 35 der Februar-2004-Ausgabe ein massiver Verstoß gegen das Rotkreuzschutzgesetz statt. Es wird so ein Männchen - mit einer orangen Leuchte am Kopf - dargestellt, das auf den beiden Armen und auf der Brust das Zeichen des Roten Kreuzes trägt. Und das nicht einmal verfremdet, sondern ein richtiges Rotes Kreuz mit den richtigen Proportionen! Eine klare Verachtung des Paragraphen 4 des Rotkreuzschutzgesetzes, in dem es heißt:

(1) Es ist verboten
a) das Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" (...) entgegen den Bestimmungen der Genfer Abkommen zu verwenden.


Eigentlich müsste ich als braver Zivildiener des ÖRK dies anzeigen:D.


Dimitris

Phantomias 04.02.2004 20:29

na dann zeigs halt an wenns dich stört

Chrisi99 04.02.2004 20:39

Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes
 
Zitat:

Original geschrieben von TheltAlpha



(1) Es ist verboten
a) das Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" (...) entgegen den Bestimmungen der Genfer Abkommen zu verwenden.





was heißt "entgegen der Bestimmungen der Genfer Konventionen " genau ???


mfg

TheltAlpha 04.02.2004 22:13

Re: Re: Missachtung des Rotkreuzschutzgesetzes
 
Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
was heißt "entgegen der Bestimmungen der Genfer Konventionen " genau ???


mfg

Das Bundesgesetz "Schutz der Opfer des Krieges - Verwundete und Kranke im Felde", welches die österreichische Ratifizierung des "Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges: Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde vom 12. August 1949" darstellt, sagt in Artikel 44 folgendes:

Das Zeichen des roten Kreuzes auf weißem Grunde und die Worte
"Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" dürfen (...) sowohl in
Friedens- als in Kriegszeiten nur zur Bezeichnung oder zum Schutze
der Sanitätsformationen, der Sanitätsanstalten, des Personals und
des Materials verwendet werden, die durch das vorliegende Abkommen
oder durch andere internationale Abkommen, welche ähnliche
Gegenstände regeln, geschützt sind.


Da die "Zeichnung des Anstoßes" weder eine Sanitätsformation oder eine Sanitätsanstalt, noch Personal oder Material, welche durch das Abkommen geschützt sind (Artikel 19-37 des genannten Gesetzes) darstellt, ist deren Abbildung klar illegal.

Alles klar;)?


Dimitris


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