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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 16.10.2003, 07:26   #1
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard haftung eines admins für backup

hallo allerseits!

bei uns in der firma wird gerade kräftig organisiert und strukturiert und es sollen jetzt neben den aufgaben auch die namen der verantwortlichen abgebildet werden.

ich bild mir ein ich hab mal gehört dass man - sobald man namentlich als verantwortlicher für die sicherung eingesetzt ist (und damit mein ich nicht das bänderwechseln - sondern vom sicherungskonzept her) mit dem privatvermögen haftet.

und zwar dann wenn zb. nach einem systemausfall die daten nicht mehr hergestellt werden könnten und das unternehmen dadurch nicht mehr produzieren kann.

hat jem. zu dieser und ähnlichen haftungen von denen man vielleicht gar nicht so oft etwas hört infos?

lg
andi
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Alt 16.10.2003, 08:36   #2
callas
Inventar
 
Registriert seit: 19.01.2000
Ort: Leoben
Alter: 57
Beiträge: 3.128

Mein Computer

Standard Re: haftung eines admins für backup

Zitat:
Original geschrieben von kansas


ich bild mir ein ich hab mal gehört dass man - sobald man namentlich als verantwortlicher für die sicherung eingesetzt ist (und damit mein ich nicht das bänderwechseln - sondern vom sicherungskonzept her) mit dem privatvermögen haftet.

mit meinem privatvermögen werden's net weit kommen!


hätt ich noch nie was davon gehört, vielleicht sollt ich mich mal drum kümmern....
callas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2003, 08:48   #3
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. hätt ich noch nichts davon gehört.

wär auch irgendwie widersinnig in einer gmbh oder ag dann einen "kleinen sicherungsbeauftragten" mit dem privatvermögen haftbar zu machen.


allerdings, ich weiss nicht genau ob das so stimmt. ist einfach mal eine "logische" annahme. die hoffentl. stimmt
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 16.10.2003, 09:18   #4
CISK
Inventar
 
Registriert seit: 24.05.2001
Alter: 40
Beiträge: 3.387

Mein Computer

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da wird nie ein mensch haften, so blöd ist kein admin der welt
mal abgesehen von mutwilligkeit
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free beans for a free world
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Alt 16.10.2003, 09:19   #5
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Registriert seit: 27.06.2000
Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Geht sicher so nicht bzw. ist auch nicht gesetzlich gedeckt.

Einzig, wenn Du grob fahrlässig bzw. vorsätzlich dem Unternehmen Schaden zufügst, dann kannst Du im Rahmen einere Zivil-Klage haftbar gemacht werden.

Ciao Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Alt 16.10.2003, 12:37   #6
jayjay
Elite
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


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würde mal sagen, dass es darauf ankommt, was in deinem arbeitsvertrag steht
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 16.10.2003, 13:43   #7
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

ist IMHO höchstens ein entlassungsgrund ...
Zitat:
Angestellte und ArbeiterInnen können z.B. aus folgenden Gründen entlassen werden:

Angestellte nach dem Angestelltengesetz, wenn sie
*) im Dienst untreu sind oder sich einer Handlung schuldig machen, die ihnen das Vertrauen des/der ArbeitgeberIn unwürdig erscheinen lässt
*) nicht in der Lage sind, die versprochene oder den Umständen nach angemessene Arbeitsleistung zu erbringen
die Arbeitsleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund (z.B. Krankheit, Unglücksfall) unterlassen oder sich beharrlich weigern, diese zu erbringen
*) ohne Einwilligung des/der ArbeitgeberIn ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben oder im selben Geschäftszweig des/der ArbeitgeberIn auf eigene oder fremde Rechnung Geschäfte betreiben
*) sich Verletzungen der Sittlichkeit oder Ehre oder andere Tätlichkeiten (z.B. Diebstahl, Veruntreuung, Körperverletzung) gegen den/die ArbeitgeberIn oder MitarbeiterInnen zu Schulden kommen lassen
im zivilrechtlichen weg halte ich eine haftung nur für möglich,wenn der schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde

und im arbeitsvertrag kann man das glaub ich auch nicht reinschreiben ... firmen haben sich gegen sowas zu versichern ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2003, 20:29   #8
Theoden
Supportschani
 
Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466


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Also wenn das wirklich stimmen würd(was ich für unmöglich halte) hätten sich aber schon einige admins mit ihren Dat-Tapes erhängt.
____________________________________
»I just looked in the mirror
Things aren't looking so good
I'm looking California
And feeling Minnesota«
Theoden ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2003, 21:02   #9
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard Re: haftung eines admins für backup

hi,

ob beruflich oder privat, gilt die Schadensersatzverpflichtung des ABGB. Wenn du einen Schaden verschuldest/verursachst, dann haftest du dafür.

Je nach schwere deiner Sorglosigkeit (z.B. grob fährlässiges Handeln), wirst du (spätestens vor Gericht) zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden. Als natürliche Person haftest du immer mit deinem gesamten Vermögen.

(Verletzung der Sorgfaltspflicht -> grobe/leichte Fahrlässigkeit, Vorsicht, der Übergang ist fließend und wird meist erst vor Gericht festgestellt).

Von Vorsatz wollen wir ja gar nicht sprechen.

Nicht zu vergessen, die strafrechtlichen Konsequenzen. Stichwort "Kaprun Prozess" -> Häfen. Das kann dir dann noch zusätzlich blühen, egal ob Elektriker, Admin oder Aufsichtsratmitglied. Um so mehr Verantwortung, umso eher wird dir auch vor Gericht eine Schuld zugeschrieben.

Aber alles halb so schlimm, und mehr Verantwortung lässt man sich auch meist besser bezahlen.

Grüße
maxb
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2003, 21:10   #10
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard

ich glaub auf der seite ist alles noch besser zusammengefasst

http://www.wkw.at/docextern/recht/Sc...eitnehmern.htm

____________________________________

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maxb ist offline   Mit Zitat antworten
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