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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Master
![]() Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784
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hallo allerseits!
bei uns in der firma wird gerade kräftig organisiert und strukturiert und es sollen jetzt neben den aufgaben auch die namen der verantwortlichen abgebildet werden. ich bild mir ein ich hab mal gehört dass man - sobald man namentlich als verantwortlicher für die sicherung eingesetzt ist (und damit mein ich nicht das bänderwechseln - sondern vom sicherungskonzept her) mit dem privatvermögen haftet. und zwar dann wenn zb. nach einem systemausfall die daten nicht mehr hergestellt werden könnten und das unternehmen dadurch nicht mehr produzieren kann. hat jem. zu dieser und ähnlichen haftungen von denen man vielleicht gar nicht so oft etwas hört infos? lg andi
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#2 | |
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Inventar
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Zitat:
hätt ich noch nie was davon gehört, vielleicht sollt ich mich mal drum kümmern.... |
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#3 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. hätt ich noch nichts davon gehört.
wär auch irgendwie widersinnig in einer gmbh oder ag dann einen "kleinen sicherungsbeauftragten" mit dem privatvermögen haftbar zu machen. allerdings, ich weiss nicht genau ob das so stimmt. ist einfach mal eine "logische" annahme. die hoffentl. stimmt ![]()
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#4 |
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Inventar
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da wird nie ein mensch haften, so blöd ist kein admin der welt
mal abgesehen von mutwilligkeit
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Free beans NOW! free beans for a free world |
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#5 |
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<< Gayliebt >>
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Geht sicher so nicht bzw. ist auch nicht gesetzlich gedeckt.
Einzig, wenn Du grob fahrlässig bzw. vorsätzlich dem Unternehmen Schaden zufügst, dann kannst Du im Rahmen einere Zivil-Klage haftbar gemacht werden. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#6 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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würde mal sagen, dass es darauf ankommt, was in deinem arbeitsvertrag steht
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#7 | |
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Aussteiger
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ist IMHO höchstens ein entlassungsgrund ...
Zitat:
![]() und im arbeitsvertrag kann man das glaub ich auch nicht reinschreiben ... firmen haben sich gegen sowas zu versichern ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#8 |
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Supportschani
![]() Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466
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Also wenn das wirklich stimmen würd(was ich für unmöglich halte) hätten sich aber schon einige admins mit ihren Dat-Tapes erhängt.
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»I just looked in the mirror Things aren't looking so good I'm looking California And feeling Minnesota« |
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#9 |
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Großmeister
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hi,
ob beruflich oder privat, gilt die Schadensersatzverpflichtung des ABGB. Wenn du einen Schaden verschuldest/verursachst, dann haftest du dafür. Je nach schwere deiner Sorglosigkeit (z.B. grob fährlässiges Handeln), wirst du (spätestens vor Gericht) zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden. Als natürliche Person haftest du immer mit deinem gesamten Vermögen. (Verletzung der Sorgfaltspflicht -> grobe/leichte Fahrlässigkeit, Vorsicht, der Übergang ist fließend und wird meist erst vor Gericht festgestellt). Von Vorsatz wollen wir ja gar nicht sprechen. Nicht zu vergessen, die strafrechtlichen Konsequenzen. Stichwort "Kaprun Prozess" -> Häfen. Das kann dir dann noch zusätzlich blühen, egal ob Elektriker, Admin oder Aufsichtsratmitglied. Um so mehr Verantwortung, umso eher wird dir auch vor Gericht eine Schuld zugeschrieben. Aber alles halb so schlimm, und mehr Verantwortung lässt man sich auch meist besser bezahlen. Grüße maxb |
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#10 |
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Großmeister
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ich glaub auf der seite ist alles noch besser zusammengefasst
http://www.wkw.at/docextern/recht/Sc...eitnehmern.htm ![]() |
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