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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 14.04.2003, 11:19   #1
RaistlinMajere
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Standard garantiefälle - artikel in einer der letzten wcm-ausgaben

in glaube ich der letzten ausgabe gabs einen bericht über die richtige vorgehensweise bei garantiefragen, mit anführung dafür relevanter paragraphen usw.
ich selbst muß wegen einem garantiefall (discman) heute zum saturn und hätte mir gern vorbeugend diesen bericht nochmal durchgelesen, nur leider hat mein herzallerliebster vater sich die aktuelle ausgabe mal wieder unter den nagel gerissen und ist damit quasi über alle berge (=NÖ *g*).

daher meine frage: gibts den artikel irgendwo online? in den zeitungsarchiven habe ich schon nachgesehen, aber die ausgabe dürfte noch zu aktuell sein, um da aufzuscheinen.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
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Alt 14.04.2003, 11:38   #2
mike
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Die is so aktuell, dass sie noch am Kiosk zu haben ist und daher aus verständlichen Gründen NICHT online steht
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Alt 14.04.2003, 11:47   #3
RaistlinMajere
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das dachte ich mir, daß das die letzte ausgabe war, bei uns daheim liegen die leider meist nur kurz auf *braver abonnent bin* , weil irgendwann mein lieber vater auf einen kaffee vorbeirauscht und die gern im vorbeigehen und auf niemehrwiedersehen mitnimmt.

mah, ich mag mir nicht wegen diesem einen artikel die ganze ausgabe neu kaufen!
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Alt 14.04.2003, 14:13   #4
Michi B
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hm, hab den artikel selber nicht gesehen ,
aber gewährleistung gibts seit 1.1.02 2 jahre für endverbraucher,
gewährleistung gibts auch nur für mängel die bei der übergabe vorhanden waren (also nicht, wenns dir mal runtergefallen ist und dus selber aufschraubst )
innerhalb der ersten 6 monate gibts die beweislastumkehr, also man geht davon aus, daß du nix dafür kannst, der händler müßte dann beweisen, daß der mangel nicht bei der übergabe bestanden hat, sondern zb. von dir verursacht,
nach den ersten 6 monaten liegt die beweislast bei dir (theoretisch); aber beim saturn würd ich guter dinge sein, die machen nicht so ein trara drum
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Alt 14.04.2003, 14:16   #5
Michi B
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aja, die gesetzestexte dazu gibts im abgb §922 folgende
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Alt 14.04.2003, 14:22   #6
maxb
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und unterschreib ja keinen reparaturauftrag!
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Alt 14.04.2003, 14:36   #7
RaistlinMajere
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danke euch allen, hab mittlerweile den artikel schon einsehen können und mir die entsprechenden paragraphen

AGBG: §922, 924, 932
konsumentenschutzgesetz: §6, §9b

ausgedruckt und durchgelesen, recht interessant, was da so alles drinsteht. kann das nur jedem empfehlen, der den artikel nicht gelesen hat, sich die durchzulesen, ist ein bissl zeit, die man aber wirklich aufbringen sollte, es lohnt sich, hierüber informiert zu sein.

@maxb: solange mich dieser nicht dazu verpflichtet, irgendwas zu bezahlen, werde ich darum nicht herumkommen, denke ich mal, oder? irgendein papier muß es ja geben, um zu beweisen, daß ich überhaupt das ding in reparatur gegeben habe.
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Alt 14.04.2003, 14:48   #8
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
Original geschrieben von RaistlinMajere
@maxb: solange mich dieser nicht dazu verpflichtet, irgendwas zu bezahlen, werde ich darum nicht herumkommen, denke ich mal, oder? irgendein papier muß es ja geben, um zu beweisen, daß ich überhaupt das ding in reparatur gegeben habe.
ja schon, aber meistens sind hier die gesamten AGBs angehängt... du kannst auf eine einfache übernahmebestäigung verlangen, dazu ist auch keine unterschrift deinerseits erforderlich.


aber wollen wir nicht im vorhinein schon den teufel an die wand malen


sind die 6 monate schon überschritten
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Alt 14.04.2003, 14:56   #9
RaistlinMajere
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Zitat:
ja schon, aber meistens sind hier die gesamten AGBs angehängt... du kannst auf eine einfache übernahmebestäigung verlangen, dazu ist auch keine unterschrift deinerseits erforderlich.
was auch immer in den AGB´s drinsteht steht glaube ich keinenfalls über dem gesetz, selbst wenn ich unterschrieben habe. im übrigen ist es auch schonmal der fall, daß eine AGB grundsätzlich gesetzeswidrig ist, nur welcher kunde schaut da wirklich im gesetzestext nach und besteht dann auf sein recht? die meisten lassen sich einschüchtern, darauf bauen diese AGB´s.

wegen unterschrift: ist das wirklich eine gültige übernahmebestätigung, wenn da keine unterschrift von mir oben ist?

Zitat:
sind die 6 monate schon überschritten
die garantiezeit ist noch nicht abgelaufen, hab das ding vor 3 1/2 monaten gekauft, daher sollts da kein problem geben, theoretisch. nur was ich z.b. nicht wußte, ist, daß mir der typ sicher anbieten wird, das ding in die reparatur einzuschicken, ich aber das recht habe, statt dessen auf einen umtausch zu bestehen, wenn mir das aus irgendeinem grund nicht passt. die wahl zwischen umtausch und reparatur obliegt angeblich, wenn man dem artikel im aktuellen wcm glauben schenken kann, mir, niemandem sonst.

da ich mir ungern umsonst wege mache, habe ich mich vorbeugend für alle fälle mit den entsprechenden gesetzestexten vertraut gemacht, um sie notfalls den typen unter die nase zu reiben, wenn sie mir blöd kommen um ihnen dann mit VKI, rechtschutz und jüngstem gericht zu drohen. *g*
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