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garantiefälle - artikel in einer der letzten wcm-ausgaben
in glaube ich der letzten ausgabe gabs einen bericht über die richtige vorgehensweise bei garantiefragen, mit anführung dafür relevanter paragraphen usw.
ich selbst muß wegen einem garantiefall (discman) heute zum saturn und hätte mir gern vorbeugend diesen bericht nochmal durchgelesen, nur leider hat mein herzallerliebster vater sich die aktuelle ausgabe mal wieder unter den nagel gerissen und ist damit quasi über alle berge (=NÖ *g*). :( daher meine frage: gibts den artikel irgendwo online? in den zeitungsarchiven habe ich schon nachgesehen, aber die ausgabe dürfte noch zu aktuell sein, um da aufzuscheinen. |
Die is so aktuell, dass sie noch am Kiosk zu haben ist und daher aus verständlichen Gründen NICHT online steht ;)
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das dachte ich mir, daß das die letzte ausgabe war, bei uns daheim liegen die leider meist nur kurz auf *braver abonnent bin* :rolleyes:, weil irgendwann mein lieber vater auf einen kaffee vorbeirauscht und die gern im vorbeigehen und auf niemehrwiedersehen mitnimmt.
mah, ich mag mir nicht wegen diesem einen artikel die ganze ausgabe neu kaufen! :( |
hm, hab den artikel selber nicht gesehen :rolleyes:,
aber gewährleistung gibts seit 1.1.02 2 jahre für endverbraucher, gewährleistung gibts auch nur für mängel die bei der übergabe vorhanden waren (also nicht, wenns dir mal runtergefallen ist und dus selber aufschraubst ;)) innerhalb der ersten 6 monate gibts die beweislastumkehr, also man geht davon aus, daß du nix dafür kannst, der händler müßte dann beweisen, daß der mangel nicht bei der übergabe bestanden hat, sondern zb. von dir verursacht, nach den ersten 6 monaten liegt die beweislast bei dir (theoretisch); aber beim saturn würd ich guter dinge sein, die machen nicht so ein trara drum :) |
aja, die gesetzestexte dazu gibts im abgb §922 folgende
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und unterschreib ja keinen reparaturauftrag!
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danke euch allen, hab mittlerweile den artikel schon einsehen können und mir die entsprechenden paragraphen
AGBG: §922, 924, 932 konsumentenschutzgesetz: §6, §9b ausgedruckt und durchgelesen, recht interessant, was da so alles drinsteht. kann das nur jedem empfehlen, der den artikel nicht gelesen hat, sich die durchzulesen, ist ein bissl zeit, die man aber wirklich aufbringen sollte, es lohnt sich, hierüber informiert zu sein. @maxb: solange mich dieser nicht dazu verpflichtet, irgendwas zu bezahlen, werde ich darum nicht herumkommen, denke ich mal, oder? irgendein papier muß es ja geben, um zu beweisen, daß ich überhaupt das ding in reparatur gegeben habe. |
Zitat:
aber wollen wir nicht im vorhinein schon den teufel an die wand malen ;) sind die 6 monate schon überschritten :confused: |
Zitat:
wegen unterschrift: ist das wirklich eine gültige übernahmebestätigung, wenn da keine unterschrift von mir oben ist? Zitat:
da ich mir ungern umsonst wege mache, habe ich mich vorbeugend für alle fälle mit den entsprechenden gesetzestexten vertraut gemacht, um sie notfalls den typen unter die nase zu reiben, wenn sie mir blöd kommen um ihnen dann mit VKI, rechtschutz und jüngstem gericht zu drohen. *g* |
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