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Software Rat & Tat bei Softwareproblemen

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 13.02.2002, 15:06   #1
Tom Salzburg
Jr. Member
 
Registriert seit: 30.04.2001
Beiträge: 76


Standard Verwendung v. Raubkopien lt. OGH erlaubt!!!

Verboten, aber nicht strafbar ist nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) die Verwendung von Raubkopien von Computerprogrammen. ( http://oesterreich.orf.at/oesterreic...el=1&id=184570 )
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Alt 13.02.2002, 15:13   #2
Mynok
Veteran
 
Registriert seit: 13.07.2001
Beiträge: 206


Standard

Mit anderen Worten: Du musst Schadenersatz zahlen, wenn du privatrechtlich verklagt wirst, kommst aber nicht in den Häfn..
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Alt 13.02.2002, 15:16   #3
Chesus
Veteran
 
Registriert seit: 06.01.2002
Alter: 44
Beiträge: 357


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hmm..
plus ein bisserl Anwaltskosten

V.V. Chesus
Chesus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 15:17   #4
K@sperl
bitte Mailadresse prüfen!
 
Registriert seit: 03.04.2001
Beiträge: 2.387


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Na dann werd ich gleich mal den Brenner anwerfen
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Alt 13.02.2002, 15:19   #5
Tom Salzburg
Jr. Member
 
Registriert seit: 30.04.2001
Beiträge: 76


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Mynok
Mit anderen Worten: Du musst Schadenersatz zahlen, wenn du privatrechtlich verklagt wirst, kommst aber nicht in den Häfn..
1.) Schadenersatz iHd Programmpreise
2.) die min. Klagshöhe ist ebenfalls zu beachten -> wenn Betrag zu niedrig kann MS nicht klagen. Wenn der Streitwert künstlich in die Höhe getrieben wird zahlt der Kläger!
Tom Salzburg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 15:22   #6
Chesus
Veteran
 
Registriert seit: 06.01.2002
Alter: 44
Beiträge: 357


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und wo liegt die minimale Klagshöhe?
Chesus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 15:24   #7
Stona
Inventar
 
Registriert seit: 28.09.2001
Beiträge: 2.179


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Zitat:
Original geschrieben von Chesus
und wo liegt die minimale Klagshöhe?
MS DOS 1.0
Stona ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 15:25   #8
Chesus
Veteran
 
Registriert seit: 06.01.2002
Alter: 44
Beiträge: 357


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auweh...
hoffentlich verpfeift mich keiner

V.V. Chesus
Chesus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 15:28   #9
Mynok
Veteran
 
Registriert seit: 13.07.2001
Beiträge: 206


Standard

Zitat:
1.) Schadenersatz iHd Programmpreise

1. Der entstandene Schaden kann durchaus höher sein... Denke mal an einen professionellen Raubkopierer der die Software verkauft. Das Unternehmen kann dann auch den entgangenen Gewinn lukrieren...

2. In Österreich kann jeder Betrag eingeklagt werden, unabhängig wie gering der Betrag ist, alles nur eine Frage der Zweckmäßigkeit. Da es jetzt eine gesicherte Rechtsprechung zum Thema Rubkopien gibt, braucht das geschädigte Unternehmen bei klarer Beweislage(!!!) nicht fürchten, in so einem Fall auf den wesentlich höheren Rechtsanwaltskosten sitzen zu bleiben, da diese der Prozessverlierer (=Raubkopierer) zu tragen hat.

Theoretisch kann daher bei einem kopierten PC Game (Kosten etwa 599 ATS, € weiß ich nicht ) der Schaden bloß 599 ATS betragen, die Anwaltskosten aber gleich 3 bis 4 k!

So schauts aus.. :-(
Mynok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 15:31   #10
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 49
Beiträge: 7.248


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Mynok
1. Der entstandene Schaden kann durchaus höher sein... Denke mal an einen professionellen Raubkopierer der die Software verkauft. Das Unternehmen kann dann auch den entgangenen Gewinn lukrieren...
bei dem urteil gehts aber nicht um einen professionellen raubkopierer, sobald eine gewebsmäßikeit nachgewiesen werden kann, ist es ja kein privater gebrauch mehr...

es geht dabei ja ausschließlich um die private nutzung derjenigen person
____________________________________
A.C.A.B.
maXTC ist offline   Mit Zitat antworten
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