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Verwendung v. Raubkopien lt. OGH erlaubt!!!
Verboten, aber nicht strafbar ist nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) die Verwendung von Raubkopien von Computerprogrammen. ( http://oesterreich.orf.at/oesterreic...el=1&id=184570 )
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Mit anderen Worten: Du musst Schadenersatz zahlen, wenn du privatrechtlich verklagt wirst, kommst aber nicht in den Häfn.. :(
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hmm..
plus ein bisserl Anwaltskosten :D V.V. Chesus |
Na dann werd ich gleich mal den Brenner anwerfen :D
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Zitat:
2.) die min. Klagshöhe ist ebenfalls zu beachten -> wenn Betrag zu niedrig kann MS nicht klagen. Wenn der Streitwert künstlich in die Höhe getrieben wird zahlt der Kläger! |
und wo liegt die minimale Klagshöhe?
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Zitat:
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auweh...
hoffentlich verpfeift mich keiner:D V.V. Chesus |
Zitat:
1. Der entstandene Schaden kann durchaus höher sein... Denke mal an einen professionellen Raubkopierer der die Software verkauft. Das Unternehmen kann dann auch den entgangenen Gewinn lukrieren... 2. In Österreich kann jeder Betrag eingeklagt werden, unabhängig wie gering der Betrag ist, alles nur eine Frage der Zweckmäßigkeit. Da es jetzt eine gesicherte Rechtsprechung zum Thema Rubkopien gibt, braucht das geschädigte Unternehmen bei klarer Beweislage(!!!) nicht fürchten, in so einem Fall auf den wesentlich höheren Rechtsanwaltskosten sitzen zu bleiben, da diese der Prozessverlierer (=Raubkopierer) zu tragen hat. Theoretisch kann daher bei einem kopierten PC Game (Kosten etwa 599 ATS, € weiß ich nicht :-) ) der Schaden bloß 599 ATS betragen, die Anwaltskosten aber gleich 3 bis 4 k! So schauts aus.. :-( |
Zitat:
es geht dabei ja ausschließlich um die private nutzung derjenigen person |
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