WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.03.2009, 23:41   #1
RaistlinMajere
Inventar
 
Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343


Standard Privatverkauf: Ware beschädigt, Gewährleistungsabsatz nicht vorhanden - was tun?

Ich habe einen gebrauchten Monitor über kijiji gekauft. Habe mich per Email erkundigt, ob das Ding eh einwandfrei ist (Pixelfehler usw.), was mir versichert wurde. Nachdem der Besitzer von mir aus gesehen sehr ungünstig wohnte, wurde ein Übergabeplatz vereinbart, was natürlich auch bedeutete, daß ich den Monitor nicht vorher testen konnte.

Daheim aufgedreht sehe ich, daß das Display oben einen grünen, horizontalen Streifen hat - deutet ziemlich sicher auf eine Beschädigung hin.
Ob der mich jetzt übers Ohr gehaut hat, ich zu naiv war usw. sei mal dahingestellt, jedenfalls befindet sich aber in der entsprechenden Anzeige nicht der häufige anzufindende Satz mit dem Ausschluß jeglicher Garantie und Gewährleistung, da es sich um einen Privatverkauf handelt.

Ist der Vorbesitzer dann dazu verpflichtet, mir das Ding wieder zurückzunehmen, da er das nicht explizit, wie man es machen müßte, ausgeschlossen hat? Kann mir jemand die entsprechende, rechtliche Grundlage bei Privatverkäufen erklären und eine gute Quelle dazu angeben?
____________________________________
"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
RaistlinMajere ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 08:55   #2
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Mein Tipp: sich mal mit dem Typen in Verbindung setzen und schauen, was dabei rauskommt; wenn das nichts hilft, gibt es noch die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren - die Rechtsanwaltskammer hilft Dir da sicher weiter. Angeblich ist es so, dass das Erstgespräch (Dauer 1 Stunde) gratis ist und der konsultierte Anwalt schickt dem Typen gerne einen entsprechenden Brief.

Das mit dem Hinweis ist meines Erachtens in Deinem Fall sowieso egal, weil der Monitor offenbar nicht so beschrieben wurde, in dessen Zustand er sich befand und sowas nennt man allgemein "Betrug".

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg!
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 10:01   #3
RaistlinMajere
Inventar
 
Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343


Standard

Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Das mit dem Hinweis ist meines Erachtens in Deinem Fall sowieso egal, weil der Monitor offenbar nicht so beschrieben wurde, in dessen Zustand er sich befand und sowas nennt man allgemein "Betrug".
ich hab mich da mal etwas schlaugegoogelt und du dürftest recht haben. leider finde ich aber trotz genug hinweisen auf das gewährleistungsrecht im allgemeinen (da kenne ich mich eh recht gut damit aus) keine brauchbare quelle, die explizit den umstand der privatverkäufe behandelt.

der umstand daß dieser absatz in der betroffenen anzeige fehlte lässt vermuten, daß der typ keine ahnung von seinen gesetzlichen verpflichtungen, auch im falle eines privatverkaufs hat, da dürfte der hinweis daß er mangels dieses absatzes dazu verpflichtet ist, gewährleistung zu erbringen, noch bevor ich meinen anwalt konsultiere, denke ich stärker ziehen, auch wenn er sich bei einer falschen beschreibung grundsätzlich mit dem vorwurf des betrugs konfrontiert sehen könnte, wovor ihn auch ein solcher absatz nicht retten kann.
ich hoffe ja, daß ich die sache auch so mit dem typen regeln kann, sobald ich ihn darauf hinweise, in welcher rechtlichen lage er sich befindet und daß er, sollten wir das wirklich über meinen anwalt austragen, mit sehr viel höheren kosten (anwaltskosten) zu rechnen hat.

Zitat:
Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg!
danke. jedenfalls hab ich wieder was gelernt, auch wenns traurig ist: bei privatverkäufen gibts kein vertrauen, nur kontrolle. wenn eine solche nicht möglich ist, dann besser die finger davon lassen.
____________________________________
"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
RaistlinMajere ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 10:42   #4
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

bei privatverkauf gibt es ebenso die gewährleistung (§ 922 ABGB unterscheidet nicht zw. gewerblich oder privat) - allerdings mit stark verkürtzten fristen ...

nachdem du die ware bei der übergabe nicht überprüft hast (bzw. überprüfen konntest) ist meiner ansicht nach von der schadhaftigkeit derselben auszugehen ... wobei das produkt auch bei übergabe ordnungsgemäß funktioniert haben könnte und es erst nach übergabe (durch dich) beschädigt worden sein könnte ...

versuche möglichst rasch im guten mit dem verkäufer zu einer lösung zu kommen ... ein anwalt freut sich natürlich drüber, wenn er für dich einen brief schreibt ... auf dem dafür notwendigen honorar bleibst jedenfalls du sitzen ...

aus meiner sicht, ist ein gerichtliche auseinandersetzung sehr risikobehaftet, da einerseits im vergleich zum warenwert hohe kosten entstehen und andererseits ungewiss ist, welche zeugen der verkäufer aufbietet und wessen aussage der richter stärker gewichtet ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 11:35   #5
barns
Veteran
 
Benutzerbild von barns
 
Registriert seit: 04.09.2006
Ort: NÖ - TU
Alter: 45
Beiträge: 396

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Das mit dem Hinweis ist meines Erachtens in Deinem Fall sowieso egal, weil der Monitor offenbar nicht so beschrieben wurde, in dessen Zustand er sich befand und sowas nennt man allgemein "Betrug".
Mit einer Äußerung in Richtung Betrug wäre ich sehr vorsichtig. Obwohl mir im ersten Moment auch der Gedanke kam.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Ding bis zur Inbetriebnahme durch RaistlinMajere wirklich funktioniert hat.
Den Vorsatz zum Betrug nachzuweisen ist wohl mehr als schwierig.

Wie pc.net schon schrieb: wenn du dich auf einen Rechtsstreit einlässt gibt es dabei sicher Gewinner - die Anwälte.
barns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 12:10   #6
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

Wurde ja schon alles erwähnt.
Wenn die Gewährleistung für den Privatkauf nicht eindeutig ausgeschlossen wurde, gibt es eine, aber nicht mit der eines Händlers zu vergleichen.

Ein Gerät mit oder ohne Gewährleistung muss natürlich der Beschreibung entsprechen, auch bei einem Privatkauf.

Marc (ein Anwalt) hat es hier oder im Flusi-Forum mal ausführlich erklärt.

Wieviel hat er denn gekostet? Wenns nicht allzu teuer war und du keine Einigung zustande bringst -> ärgern und Ende.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 14:29   #7
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Mit einer Äußerung in Richtung Betrug wäre ich sehr vorsichtig. Obwohl mir im ersten Moment auch der Gedanke kam.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Ding bis zur Inbetriebnahme durch RaistlinMajere wirklich funktioniert hat.
Den Vorsatz zum Betrug nachzuweisen ist wohl mehr als schwierig.
Meine Aussage war ja so gemeint: Unter der Voraussetzung, dass es stimmt, was RaistlinMajere hier erzählt, ist es nun mal Betrug.

Das was Du meinst, ist, den Nachweis dieses Betruges zu erbringen. So lange eben Aussage gegen Aussage steht, kann ein Richter immer nur dem Einen oder Anderen glauben ... oder einen Vergleich anstreben. Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 unterschiedliche Paar Schuhe.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 15:05   #8
barns
Veteran
 
Benutzerbild von barns
 
Registriert seit: 04.09.2006
Ort: NÖ - TU
Alter: 45
Beiträge: 396

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Meine Aussage war ja so gemeint: Unter der Voraussetzung, dass es stimmt, was RaistlinMajere hier erzählt, ist es nun mal Betrug.

Das was Du meinst, ist, den Nachweis dieses Betruges zu erbringen. So lange eben Aussage gegen Aussage steht, kann ein Richter immer nur dem Einen oder Anderen glauben ... oder einen Vergleich anstreben. Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 unterschiedliche Paar Schuhe.
Kurz und bündig: nein.

Wie kann es Betrug sein, ohne den Nachweis erbracht zu haben?

Um diesen zu erbringen ist der Wille des "Täters" wesentlicher Bestandteil.
Ohne, zumindest bedingten, Vorsatz ist der Tatbestand einfach nicht erfüllt.

Und das zu beweisen ist in so einem Fall ohne Geständnis nun mal schlicht und einfach nicht möglich.

MfG
barns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 15:36   #9
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Ich hatte erst vor kurzem einen ähnlichen Fall, bei dem ich allerdings der Verkäufer war. Da ging es um ein Handy, bei dem das Mikrofon plötzlich defekt war. Bei meiner letzten Funktionsprobe hat es aber noch funktionert.
Ich hab es dann aber zurückgenommen, weil ich mich nicht lange herumstreiten wollte. Das alles, obwohl ich mich von der Gewährleistungspflicht losgesagt habe. Eine gewisse Fairness sollte es imho schon geben...
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2009, 16:30   #10
barns
Veteran
 
Benutzerbild von barns
 
Registriert seit: 04.09.2006
Ort: NÖ - TU
Alter: 45
Beiträge: 396

Mein Computer

Standard

Eben. Sowas ist durchaus möglich.

Man muss nicht immer gleich davon ausgehen, dass einen jemand besch.... will.
Auch wenn der Verdacht nahe liegt.

Einfach mal das Gespräch suchen. Oder mail oder sonstige Kommunikation.
barns ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag