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Privatverkauf: Ware beschädigt, Gewährleistungsabsatz nicht vorhanden - was tun?
Ich habe einen gebrauchten Monitor über kijiji gekauft. Habe mich per Email erkundigt, ob das Ding eh einwandfrei ist (Pixelfehler usw.), was mir versichert wurde. Nachdem der Besitzer von mir aus gesehen sehr ungünstig wohnte, wurde ein Übergabeplatz vereinbart, was natürlich auch bedeutete, daß ich den Monitor nicht vorher testen konnte.
Daheim aufgedreht sehe ich, daß das Display oben einen grünen, horizontalen Streifen hat - deutet ziemlich sicher auf eine Beschädigung hin. Ob der mich jetzt übers Ohr gehaut hat, ich zu naiv war usw. sei mal dahingestellt, jedenfalls befindet sich aber in der entsprechenden Anzeige nicht der häufige anzufindende Satz mit dem Ausschluß jeglicher Garantie und Gewährleistung, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Ist der Vorbesitzer dann dazu verpflichtet, mir das Ding wieder zurückzunehmen, da er das nicht explizit, wie man es machen müßte, ausgeschlossen hat? Kann mir jemand die entsprechende, rechtliche Grundlage bei Privatverkäufen erklären und eine gute Quelle dazu angeben? |
Mein Tipp: sich mal mit dem Typen in Verbindung setzen und schauen, was dabei rauskommt; wenn das nichts hilft, gibt es noch die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren - die Rechtsanwaltskammer hilft Dir da sicher weiter. Angeblich ist es so, dass das Erstgespräch (Dauer 1 Stunde) gratis ist und der konsultierte Anwalt schickt dem Typen gerne einen entsprechenden Brief.
Das mit dem Hinweis ist meines Erachtens in Deinem Fall sowieso egal, weil der Monitor offenbar nicht so beschrieben wurde, in dessen Zustand er sich befand und sowas nennt man allgemein "Betrug". Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg! |
Zitat:
der umstand daß dieser absatz in der betroffenen anzeige fehlte lässt vermuten, daß der typ keine ahnung von seinen gesetzlichen verpflichtungen, auch im falle eines privatverkaufs hat, da dürfte der hinweis daß er mangels dieses absatzes dazu verpflichtet ist, gewährleistung zu erbringen, noch bevor ich meinen anwalt konsultiere, denke ich stärker ziehen, auch wenn er sich bei einer falschen beschreibung grundsätzlich mit dem vorwurf des betrugs konfrontiert sehen könnte, wovor ihn auch ein solcher absatz nicht retten kann. ich hoffe ja, daß ich die sache auch so mit dem typen regeln kann, sobald ich ihn darauf hinweise, in welcher rechtlichen lage er sich befindet und daß er, sollten wir das wirklich über meinen anwalt austragen, mit sehr viel höheren kosten (anwaltskosten) zu rechnen hat. Zitat:
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bei privatverkauf gibt es ebenso die gewährleistung (§ 922 ABGB unterscheidet nicht zw. gewerblich oder privat) - allerdings mit stark verkürtzten fristen ...
nachdem du die ware bei der übergabe nicht überprüft hast (bzw. überprüfen konntest) ist meiner ansicht nach von der schadhaftigkeit derselben auszugehen ... wobei das produkt auch bei übergabe ordnungsgemäß funktioniert haben könnte und es erst nach übergabe (durch dich) beschädigt worden sein könnte ... versuche möglichst rasch im guten mit dem verkäufer zu einer lösung zu kommen ... ein anwalt freut sich natürlich drüber, wenn er für dich einen brief schreibt ... auf dem dafür notwendigen honorar bleibst jedenfalls du sitzen ... aus meiner sicht, ist ein gerichtliche auseinandersetzung sehr risikobehaftet, da einerseits im vergleich zum warenwert hohe kosten entstehen und andererseits ungewiss ist, welche zeugen der verkäufer aufbietet und wessen aussage der richter stärker gewichtet ... |
Zitat:
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Ding bis zur Inbetriebnahme durch RaistlinMajere wirklich funktioniert hat. Den Vorsatz zum Betrug nachzuweisen ist wohl mehr als schwierig. Wie pc.net schon schrieb: wenn du dich auf einen Rechtsstreit einlässt gibt es dabei sicher Gewinner - die Anwälte. |
Wurde ja schon alles erwähnt.
Wenn die Gewährleistung für den Privatkauf nicht eindeutig ausgeschlossen wurde, gibt es eine, aber nicht mit der eines Händlers zu vergleichen. Ein Gerät mit oder ohne Gewährleistung muss natürlich der Beschreibung entsprechen, auch bei einem Privatkauf. Marc (ein Anwalt) hat es hier oder im Flusi-Forum mal ausführlich erklärt. Wieviel hat er denn gekostet? Wenns nicht allzu teuer war und du keine Einigung zustande bringst -> ärgern und Ende. |
Zitat:
Das was Du meinst, ist, den Nachweis dieses Betruges zu erbringen. So lange eben Aussage gegen Aussage steht, kann ein Richter immer nur dem Einen oder Anderen glauben ... oder einen Vergleich anstreben. Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 unterschiedliche Paar Schuhe. |
Zitat:
Wie kann es Betrug sein, ohne den Nachweis erbracht zu haben? Um diesen zu erbringen ist der Wille des "Täters" wesentlicher Bestandteil. Ohne, zumindest bedingten, Vorsatz ist der Tatbestand einfach nicht erfüllt. Und das zu beweisen ist in so einem Fall ohne Geständnis nun mal schlicht und einfach nicht möglich. MfG |
Ich hatte erst vor kurzem einen ähnlichen Fall, bei dem ich allerdings der Verkäufer war. Da ging es um ein Handy, bei dem das Mikrofon plötzlich defekt war. Bei meiner letzten Funktionsprobe hat es aber noch funktionert.
Ich hab es dann aber zurückgenommen, weil ich mich nicht lange herumstreiten wollte. Das alles, obwohl ich mich von der Gewährleistungspflicht losgesagt habe. Eine gewisse Fairness sollte es imho schon geben... |
Eben. Sowas ist durchaus möglich.
Man muss nicht immer gleich davon ausgehen, dass einen jemand besch.... will. Auch wenn der Verdacht nahe liegt. Einfach mal das Gespräch suchen. Oder mail oder sonstige Kommunikation. |
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