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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
[WCM] Member
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![]() Hi
Folgendes Problem: MP3-Player mit HOST-Funktion gekauft. Selbige hatte aber nie funktioniert, egal mit welcher HW probiert. Zurueck zu Niedermeyer gebracht zwecks "Reparatur". Diese dauerte exakt 2 Monate - kein Kommentar - und endete darin, dass ich jetzt ein Schreiben bekam, dass ich mit der Filiale Verbindung aufnehmen solle, da eine Reparatur unwirtschaftlich sei. (Kleine Bemerkung am Rande: Habe nach etlichen Stunden Recherche erfahren - vom Hersteller - dass ich vermutlich eher nen Lottosechser habe, als dass ich ein Geraet erwische, wo es funktioniert. Wieder kein Kommentar. Oder doch: Wozu verkauft man´s dann?!?!? Egal) Jemand von der Filiale teilte mir mit, dass ich jederzeit entweder einen anderen MP3-Player erwerben kann (mit entsprechenden Auf/Abschlaegen) oder ich eine Gutschrift bekommen kann. So jetzt das Problem: 1.) Die anderen Player bieten entweder nicht was ich will, oder sind vom Preis/Leistungsverhaeltnis absolut unverschaemt. Kommt also nicht in Frage 2.) Gutschrift will ich aber auch keine, denn beim Niedermeyer kaufe ich ca alle 10 Jahre was ein. Meine Frage daher: Kann ich darauf bestehen, dass mir BARGELD zurueckgegeben werden muss? Zusatz: Hatte auch ne 3-Jahres Vollschutzgarantie abgeschlossen. Die muesste in diesem Zuge dann natuerlich auch in Bares verwandelt werden. Falls es moeglich ist, dann bitte nicht nur "Ja" schreiben, sondern auch begruenden. (Verkauefer koennen bei sowas ja extrem stoerrisch sein.)
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#2 |
gesperrt
Registriert seit: 21.12.2006
Beiträge: 180
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![]() Geldzurück meiner meinung nach nur möglich,wenn anderes Gerät die alten Features nicht kann.
Denn dann kann dir der Verkäufer kein gleichwertiges Gerät(nicht nur MP3 abspielen) geben. Aber was sagt der VKS dazu? Niedermeyer ist sowieso das letzte,mit 3.klassigen gerätschaften. |
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#3 |
[WCM] Member
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![]() Naja, MP3 mit USB-HOST Funktion gibts ja relativ selten.
Die Wahrscheinlichkeit dass die keine entsprechenden lagernd haben ist denk ich recht hoch. Aber gibts da nicht wirklich eine "rechtliche" Grundlage. Nur auf den "good Will" des Verkaeufers bzw Filialleiters zu hoffen ist mir a bisserl zu wenig.
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#4 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() gutschrift brauchst keine akzeptieren - geld zurück, sonst wirbel im g'schäft machen, hilft das auch nix anwalt
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#5 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() das mit den gutschriften wollen die ganzen schwindlichen verkäufer einreden, brauchst aber nicht akzeptieren.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#6 |
Inventar
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![]() Wie schon gesagt, etwas Wirbel im Geschäft... der morgige Samstag 15h bietet sich ja gerade dafür an... machen
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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![]() Auf die Gewährleistung berufen
http://www.konsument.at/konsument/de...127&text=text4 siehst du die Möglichkeiten Da es sich um keinen geringfügigen Mangel handelt kannst du sehr wohl auf einen Wandel(Geld zurück) des Kaufvertrages bestehen. Druck dir einfach ein paar Seiten die das Thema behandeln aus mitsamt den entsprechenden Gesetzestexten und knall sie dem Shopleiter unter die Nase. |
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#8 |
gesperrt
Registriert seit: 21.12.2006
Beiträge: 180
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![]() was sagt eigentlich GURU dazu?
hat sonst immer tipps parat ![]() |
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#9 |
<< Gayliebt >>
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![]() Das Gewährleistungsrecht sagt eindeutig: dem Verkäufer muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden, er kann jedoch auch eine Wandlung (anderes Gerät) vorschlagen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Bringt die Nachbesserung nichts, ist jedenfalls der Kaufvertrag aufzulösen und Du kannst daher auf die Auszahlung von Bargeld bestehen.
Das wissen auch die Verkäufer vom Niedermeyr, sag das denen, das gibts die Kohle. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#10 |
[WCM] Member
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![]() Perfekt, genau das wollte ich wissen.
Und mit den Infos vom Konsumentenschutz hat man´s wenigstens auch schwarz-auf-weiss. Grosses Dankeschoen an Alle !
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